„Wer Krieg führt, beginnt ihn immer mit Lügen“ – Leserbrief von Jochen Dürr, Schwäbisch Hall

„Wer Krieg führt, beginnt ihn immer mit Lügen“ Diese Erkenntnis ist hinreichlich bekannt und es scheint immer noch der Glaube vorzuherrschen, die Heuchelei werde nicht durchschaut: Dem russischen Präsident Vladimir Putin wird Völkerrechtsbruch vorgeworfen, in einer Hysterie den Ausschluss aus den G8-Staaten zu fordern und wirtschaftlichen Sanktionen zu fordern.

Leserbrief von Jochen Dürr, Schwäbisch Hall

Der kalte Krieg wurde nach 1990 nie beendet

Der völkerrechtswidrigen Kriegseinsätze gegen Jugoslawien und Afghanistan durch die USA und die NATO-Staaten wurden mit Lügen begonnen, die Länder wurdne völlig zerschlagen, wirtschaftlich kaputt gemacht und dass Menschenrechtsverletzungen der Grund waren, kann auch nicht mehr ernsthaft als Begründung angeführt werden. Der politische Umgang mit der selber herbeigeführten Ukraine-Krise macht deutlich, dass der kalte Krieg nach 1990 nie beendet wurde. Im Gegenteil: Die NATO ist ist bis an die Grenzen Russlands vorgerückt und die Aufstellung neuer Raketen in Osteuropa sind wohl ein Naturvorgang.

USA wollen einzige Weltmacht sein

Vor 17 Jahren analysierte Zbiegniew Brzezinski, ehemaliger Sicherheitsberater einiger US Präsidenten, dass die einzige Weltmacht USA alles dafür tun müsse, dass sie die Einzige bleibe. Die Ukraine müsse aus seiner Sicht aus dem russischen Machtbereich herausgebrochen werden, um Russland nicht wieder auf die Füße kommen zu lassen. Fakt ist: Die sogenannten neuen Machthaber ergriffen die Macht auf verfassungswidrige Weise, so interne Papiere des US-Analysedienst Stratfor, indem sie genau jene Verfassung der Ukraine von 2004 verletzten, die sie gleich nach ihrer Machtübernahme wieder in Kraft setzten. Stratfor kommentierte dies so: Diese Rechtsmängel seien nicht so schlimm, weil die Ukraine keine so ehrwürdige Tradition wie die USA hätten.

Arsenjuk-Regime wird von seinen westlichen Förderern schnell anerkannt

Das Arsenjuk-Regime wird von seinen westlichen Förderern schnell anerkannt. Es ist ganz mit einem einfachen Bild vergleichbar: Ich kaufe auf einem Flohmarkt ein Fahrrad, von dem ich weiß oder wissen muss, dass es gestohlen wurde. Dann bin ich bösgläubig und auf das Eigentumsrecht kann ich mich auch nicht berufen. Ich habe die faktische Sachherrschaft, weil das Rad in meinem Keller steht. Juristisch ist das bei der Staatsgewalt auch nicht anders oder ich setze das Faustrecht ein.

Es geht um geostrategische Überlegungen

Zum Abschluss noch eine Anmerkung zur Krim und dem Einsatz russischer Truppen dort: Warum Russland seine Truppen nun aus den Kasernen holt, hat auch damit zu tun, dass auf der Krim tatsächlich 1,5 Millionen Russen und Russinnen leben, die nach den nationalistischen Exzessen auf dem Maidan Angst um ihre Sicherheit haben müssen. Die USA und die NATO-Staaten würden genauso handeln. Die antikommunistische Hetze gegen Putin und Russland soll verdecken, dass es um geostrategische Überlegungen geht.

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Ein Gedanke zu „„Wer Krieg führt, beginnt ihn immer mit Lügen“ – Leserbrief von Jochen Dürr, Schwäbisch Hall

  1. Zum Thema “Wer Krieg führt, beginnt ihn immer mit Lügen”:

    Kriegsführung beginnt nicht nur mit Lügen, sondern auch mit Interessen geleiteter und einseitiger „Bericht“erstattung, also mit Propaganda. Dafür stehen die zwangsfinanzierten Medien „ARD1 ZDF DRADIO“ oft gerne zur Verfügung, und das auf Kosten der BürgerInnen per „Rundfunk“steuer.

    Daher nachfolgend einige ergänzende Ausführungen

    von Dr. Gysi im Bundestag:

    http://www.youtube.com/watch?v=1uAEnOHFlMM#t=763

    von Dirk Müller:

    Die Machtpolitik um die Ukraine auf unserem Rücken 14.03.2014 – Bananenrepublik: „Meine Damen und Herren Politiker, halten Sie uns doch nicht für blöder als wir sind.“

    http://www.youtube.com/watch?v=QEgQGPgMVRA

    Die von Herrn Müller erwähnten Aussagen von Herrn Dr. Paul Craig Roberts, ehem. stv. Finanzminster (USA), sind offenbar korrekt.

    In seinem Beitrag „ Das Versagen der deutschen Führung“ schreibt er:

    „Die westlichen Medienhuren werden die russische Reaktion auf die Sanktionen dramatisieren und Russland dämonisieren, während sie verschweigen, wer den Kampf begonnen hat, und dadurch Washington helfen, die Amerikaner auf Krieg vorzubereiten…

    Wenn die Amerikaner und Europäer eine Ahnung hätten, würden sie gewaltsam auf den Straßen gegen den kommenden Krieg protestieren, in den die wahnsinnigen Verbrecher in Washington die Welt treiben….

    …Stattdessen lügen die deutsche Kanzlerin, der französische Präsident, der britische Premierminister und die westlichen Medienhuren weiterhin: Es war legitim für den Westen, Kosovo von Serbien und die Regierung der Ukraine zu stehlen, aber es ist nicht legitim für die russische Bevölkerung der Krim, ihr Recht auf Selbstbestimmung auszuüben und zu Russland zurückzukehren.

    Washington und seine EU-Hampelmänner haben sogar die Unverfrorenheit, fälschlich zu beteuern, nachdem sie eine gewählte Regierung in der Ukraine gestürzt und eine nicht gewählte installiert haben, dass die Selbstbestimmung der Krim gegen die ukrainische Verfassung verstößt, welche keine Gültigkeit mehr hat, weil Washington sie zerstört hat….“ 

    http://antikrieg.com/aktuell/2014_03_14_dasversagen.htm

    Um den von Dr. Roberts befürchteten Krieg und andere ungute Entwicklungen abzuwenden ist es zu begrüßen, dass es zunehmend mehr Menschen gibt, die der medialen Massenhypnose widerstehen und eigenständig denken.

    PAUL CRAIG ROBERTS auf antikrieg.com

    http://antikrieg.com/archiv_paulroberts.htm

    http://www.paulcraigroberts.org/

    Nochmal Dirk Müller:

    „Wir Deutschen sind so blöd, dass uns die Schweine beißen.“

    https://www.facebook.com/photo.php?v=668911333155330

    Über derartige Analysen, Äußerungen und Bewertungen der Sachlage, welche im Sinne einer Meinungsvielfalt berücksichtigt werden müssten, hört oder liest man wenig im Politiker-Selbstdarstellungs-Staatsfernsehen (das eigentlich laut Grundgesetz staatsfern sein sollte) oder in den Konzernzeitungen und -magazinen. Warum nicht? Darüber sollte man nachdenken.

    Eine staatlich geförderte Meinungseinfalt in den zwangsfinanzierten Medien ist undemokratisch, unwürdig und abzulehnen. Die ZDF-Gemetzel von Herrn Lanz gegenüber Frau Wagenknecht oder Herrn Kerner gegenüber Frau Hermann in den jeweiligen Sprechdarbietungen („talkshows“) sind vielen Menschen noch in bedauerlicher Erinnerung.

    Es gibt daher und logischerweise eine zunehmende Zahl von BürgerInnen, die das nicht (länger) mitfinanzieren wollen und sich gegen die „Rundfunk“-Zwangssteuer wehren. Olaf Kretschmann hat in fünf offenen Briefen an Frau Intendantin Reim, „Rundfunk Berlin-Brandenburg“, seine Ablehnung der verpflichtenden Zahlung des Rundfunkbeitrags aus Gewissensgründen ausführlich dargelegt:

    Offener Brief an die Intendantin des Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) Dagmar Reim – Ablehnung der verpflichtenden Zahlung des Rundfunkbeitrags aus Gewissensgründen

    http://rundfunkbeitrag.blogspot.de/2012/12/offener-brief-die-intendantin-des.html

    Zweiter offener Brief an die Intendantin des rbb Dagmar Reim – Demokratie als Farce – wie sich Rundfunkgesetze durch selbst finanzierte Gutachten gestalten lassen!
    http://rundfunkbeitrag.blogspot.de/2013/02/zweiter-offener-brief-die-intendantin.html

    Dritter offener Brief an die Intendantin des rbb, Frau Dagmar Reim – Proklamation über die Befreiung vom Rundfunkbeitrag

    http://rundfunkbeitrag.blogspot.de/2013/04/dritter-offener-brief-die-intendantin.html

    Vierter offener Brief an die Intendantin des rbb, Frau Dagmar Reim – Widerspruch gegen Gebühren-/Beitragsbescheid

    http://rundfunkbeitrag.blogspot.de/2013/05/vierter-offener-brief-die-intendantin.html

    Fünfter offener Brief an die Intendantin des rbb, Frau Dagmar Reim – Widerspruch gegen den zweiten Gebühren-/Beitragsbescheid

    http://rundfunkbeitrag.blogspot.de/2013/09/funfter-offener-brief-die-intendantin.html

    Wer sich dagegen wehren möchte, die zum Beispiel von Herrn Kretschmann dokumentierte einseitige Berichterstattung der zwangsfinanzierten Medien mit seinem Geld mitzubezahlen, kann hier Informationen, Vorgehensweisen Musterwidersprüche und Musterklagen finden:

    http://online-boykott.de/de/

    http://www.gez-abschaffen.de/

    http://www.gez-boykott.de//Forum/index.php

    Auch in Hohenlohe gibt es Menschen, die sich gegen die Zwangssteuer und die Einrichtung eines quasi Zentralen Melderegisters bei der Inkasso-Organisation „ARD1 ZDF DRADIO“ wehren.

    Ich habe versucht zu verhindern, dass die Stadtverwaltung Kirchberg meine Daten an die vorgenannte Inkasso-Organisation weiterleitet. Freundlicherweise wurde eine Auskunftssperre eingerichtet, aber mit Hinweis auf „das Rechenzentrum“ wurde mein Antrag hinsichtlich der Inkasso-Organisation „ARD1 ZDF DRADIO“ trotz ausführlicher Begründung nicht positiv beschieden. Offenbar gelten hier die verfassungsrechtlich gebotenen Datenschutzbestimmungen nicht. Der Grundsatz der Dezentralität wird massiv verletzt.

    Zitate aus meinem Schreiben an die Stadtverwaltung Kirchberg:

    „Aus Presse- und Internetberichten geht hervor, dass demnächst von der Organisation „ARD1 ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ ein Massen-Datenabgleich mit den Einwohnermeldeämtern stattfinden soll. Ein ähnlicher Datenabgleich mit den Kfz-Meldestellen sei zu erwarten, ebenso hinsichtlich Gewerbetreibender und Betriebsstätten.

    Ein Gesamtabgleich der in der Organisation „ARD1 ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ zusammengeführten Daten wird es ermöglichen festzustellen, wer wo mit wem wie lange wohnt bzw. gewohnt hat, wo und was die meisten BürgerInnen arbeiten, welche Betriebsstätten und Gewerbetreibende wieviele MitarbeiterInnen sowie welche und wieviele Kraftfahrzeuge haben, und dies bundesweit unter der Kontrolle einer Organisation, die weder amtlich noch Behörde ist. Mit den Daten ist eine Art unerlaubte „Rasterfahndung“ nach den Bedürfnissen der vorgenannten nichtamtlichen Organisation möglich und aus meiner Sicht wahrscheinlich. Ein bereits im Vorfeld als ungesetzlich erkennbarer Daten-GAU zeichnet sich ab.

    Denn das Bundesverfassungsgericht hat bereits „1969 im Mikrozensusurteil entschieden, dass es hierzulande kein allgemeines Personenkennzeichen für die gesamte Bevölkerung geben darf. Die Richter kamen damals zu dem Schluss, dass der Staat statistische Erhebungen machen dürfe, dass er aber nicht das Recht habe, “den Menschen zwangsweise in seiner ganzen Persönlichkeit zu registrieren und zu katalogisieren” und ihn damit “wie eine Sache zu behandeln, die einer Bestandsaufnahme in jeder Beziehung zugänglich ist”. Denn es verstoße gegen die Menschenwürde, “Menschen zum bloßen Objekt im Staat zu machen”. Das Urteil gilt als Vorläufer des Rechtes auf informationelle Selbstbestimmung und es ist bis heute relevant.“

    Formaler Widerspruch gegen Datenweitergabe:

    Durch den genannten Rundfunkstaatsvertrag ist vorgesehen, dass Melderegisterdaten an die Landesrundfunkanstalten bzw. Beitragsservice „ARD1 ZDF Deutschlandradio“ übermittelt werden. Die Regelungen des Staatsvertrags zur Datenerhebung und zur Zusammenführung der Daten betreffen mich unmittelbar, da ich eine Wohnung im Stadt- bzw. Gemeindegebiet bewohne und somit im Melderegister geführt bin. Hiermit widerspreche ich einer Weitergabe meiner Daten aus dem Melderegister an die Landesrundfunkanstalten bzw. Beitragsservice „ARD1 ZDF Deutschlandradio“.

    Begründung:

    1. Errichtung eines zentralen Melderegisters

    Die Regelungen der §§ 2,3,6 des Rundfunkstaatsvertrages führen für Haushalte zum Entstehen eines zentralen Melderegisters. Durch die Möglichkeiten einer vollständigen Datenerfassung, die auch die Datenverknüpfung ermöglicht, sehe ich mich in meinen allgemeinen Persönlichkeitsrechten des Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG verletzt. Meine informationelle Selbstbestimmung wird dadurch eingeschränkt da es nicht möglich ist, über die Weitergabe und Verwendung meiner Daten selbst zu bestimmen. Das Bundesverfassungsgericht hat auch im Dezember 1983 zur Volkszählung entschieden, dass der Einzelne gegen unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe seiner persönlichen Daten durch das Grundgesetz geschützt ist (BVerfG, Urteil vom 15. Dezember 1983, Az. 1 BvR 209, 269, 362, 420, 440, 484/83).

    Durch die Einrichtung eines zentralen Melde- und Unternehmensregisters bei den Landesrundfunkanstalten bzw. Beitragsservice wird der Grundsatz der Dezentralität im Meldewesen durchbrochen. Die nach der Datenerhebung mögliche Zusammenfassung und Auswertung der Daten über Wohnung, Betriebsstätte und Fahrzeuge ermöglicht die Erstellung eines unzulässigen Persönlichkeitsprofils.

    2. Rechtliche Überprüfung

    Gegen die weitreichenden Möglichkeiten der Landesrundfunkanstalten bzw. Beitragsservice zur Datenerhebung, Datenverarbeitung und Datenverknüpfung bestehen erhebliche rechtliche Bedenken, gegen die bereits Klagen eingereicht wurden:

    – Bayerischer Verfassungsgerichtshof, AZ: Vf. 8-VII-12
    – Bundesverfassungsgericht, AZ: 1BvR 2603/12,
    – Bundesverfassungsgericht, AZ: 1BvR 1700/12.

    Zur Abwehr dieser ungesetzlichen Entwicklungen ist es erforderlich, mindestens bis zum Vorliegen der gerichtlichen Entscheidungen von der Datenübermittlung aus den Melderegistern abzusehen. Sollten Sie bereits Daten bezüglich meines Haushaltes an die vorgenannte nichtamtliche Organisation oder an Andere weitergegeben haben, bitte ich um entsprechende Informationen/Unterrichtung.“ (Zitat Ende)

    Ein Schriftwechsel mit den Büros der teilweise frustrierten Landes- und Bundesdatenschutzbeauftragten ergab, das diese die Daten der BürgerInnen in der vorgenannten Angelegenheit nicht schützen können oder dürfen.

    Mit ähnlicher Begründung hat Rechtsanwalt Ermano Geuer, der sich in der Vergangenheit an der Universität Passau mit einem europäisch ausgerichteten Datenschutzprojekt befasste, beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz und Klage gegen die Datenweitergabe sowie gegen die Zwangssteuer in Sachen „Rundfunk“ eingereicht.

    Der Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz wurde abgelehnt, die Verhandlung über die Klage ist für den 25. 3. 2014 in München vorgesehen.

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