Einen rechtskräftigen Strafbefehl in Höhe von 3000 Euro hat ein Mitglied des Crailsheimer Gemeinderats wegen unbefugter Bildaufnahmen und rechtswidriger Drohung erhalten. Außerdem muss er der Geschädigten 1500 Euro bezahlen.
Von Ralf Garmatter, Hohenlohe-ungefiltert
Sexuelle Handlungen gefilmt
Der Mann hatte laut Strafbefehl eine sexuelle Beziehung zu einer Frau unterhalten und diese ohne deren Wissen bei sexuellen Handlungen gefilmt. Dies geht aus dem Strafbefehl hervor, der Hohenlohe-ungefiltert vorliegt. Der Mann kandidiert laut Veröffentlichung seiner Fraktion im Internet bei der Wahl am 25. Mai 2014 wieder für den Gemeinderat Crailsheim.
Drohung per SMS
Nachdem die Geschädigte festgestellt hatte, dass der Beklagte sexuelle Beziehungen noch zu einer anderen Frau unterhielt, nahm die Geschädigte Kontakt zu der anderen Frau auf. Daraufhin hat der Beklagte am 21. Dezember 2012 per SMS ein Bild an die Geschädigte geschickt, das diese leicht bekleidet mit einem Sexspielzeug zeigte. „Wenn noch was kommen sollte, geht ein Video, das mit dem Bild anfängt, das ich dir geschickt habe, raus!“, schrieb der Mann in der dazugehörenden Nachricht.
Ohne Wissen der Geschädigten
Laut Strafbefehl stammt das Bild von einem am 14. August 2012 angefertigten Videofilm. Diesen hatte der Beklagte ohne Wissen und Wollen der Geschädigten mittels Smartphone angefertigt. In dem Film sind der Beklagte und die Geschädigte bei sexuellen Handlungen im Schlafzimmer des Beklagten zu sehen.
Versuchte Nötigung
Die Tat ist strafbar als „Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen und versuchte Nötigung“. Neben der Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro musste der Beklagte auch die Kosten des Verfahrens und die eigenen Auslagen bezahlen. Der Strafbefehl ist seit dem 7. Juni 2013 rechtskräftig.
1500 Euro für die Geschädigte
Wegen der Straftat kam es mit Datum vom 1. Juli 2013 (Datum des vorliegenden Sitzungsprotokolls) zu einer Öffentlichen Sitzung in einem württembergischen Landgericht. In einem Vergleich sicherte der Beklagte zu, 1500 Euro an die Geschädigte zu bezahlen.
5000 Euro Strafe, falls der Beklagte noch Bilder oder Filme hat
Falls er Sexfotos oder Sexvideos, welche die Geschädigte zeigen, besitzt oder verbreitet, muss er der Geschädigten eine Vertragsstrafe in Höhe von 5000 Euro bezahlen. Mit dem Vergleich seien alle gegenseitigen Ansprüche der Parteien erledigt. Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.
Polizei hat das Video auf dem I-Phone gelöscht
Bei der „Güteverhandlung“ hatte der Beklagte erklärt, dass der Strafbefehl (eines Amtsgerichts) bereits rechtskräftig sei. Weiter sagte er: „Die Polizei hat das Video auf dem I-Phone gelöscht. Ich habe das Handy ohne den Film zurückbekommen. Ich habe außer den von der Polizei mitgenommenen Datenträger keine weiteren Datenträger, also keine Computer oder Handys.“