Im Jahr 2013 hat die IG Metall in Zusammenarbeit mit dem DGB-Rechtsschutz vor Gericht 454.000 Euro im Arbeitsrecht und 66.000 Euro im Sozialrecht für ihre Mitglieder erreicht. Insgesamt konnte die IG Metall Klagen im Wert von 520.000 Euro gewinnen.
Von der IG Metall Schwäbisch Hall
Ungültige Tarifverträge christlicher Gewerkschaften
Im Arbeitsrecht ging es dabei vor allem um Entgeltforderungen, Eingruppierungsfragen und Kündigungen des Arbeitsverhältnisses. Hervorzuheben sind die Klagen gegen Zeitarbeitsfirmen. Hier musste das Monatseinkommen zum Teil für viele Jahre neu berechnet werden, um Lohneinbußen aufgrund der ungültigen Tarifverträge der christlichen Gewerkschaften einklagen zu können.
Streitigkeiten beim Arbeitslosengeld I und II
Im Sozialrecht verteilen sich die Klagen gleichmäßig auf die Themen Erwerbsminderungsrente, Anerkennung von Schwerbehinderteneigenschaft und Berufskrankheiten sowie Streitigkeiten beim Arbeitslosengeld I und II.
Carpaltunnelsyndrom als Berufskrankheit anerkannt
Das Carpaltunnelsyndrom, eine häufige Erkrankung des Handgelenks, gilt inzwischen als Berufskrankheit. Daher häufen sich in diesem Zusammenhang die Klagen gegen die Berufsgenossenschaften auf Anerkennung. Oftmals reicht dafür auch schon ein Widerspruch gegen denn Ablehnungsbescheid, der ebenfalls über die IG Metall eingereicht werden kann.
Einigung auf betrieblicher Ebene
Viele Streitigkeiten landen erst gar nicht vor Gericht, sondern werden vorher auf betrieblicher Ebene geklärt. Wichtige Voraussetzung dafür ist eine gute Beratung durch die IG Metall und den DGB-Rechtsschutz. Geht es zum Beispiel um mehrere Entlassungen in einem Betrieb, wird auf betrieblicher Ebene über einen Interessenausgleich und Sozialplan verhandelt. Dabei sitzt die IG Metall mit am Verhandlungstisch. Ziel ist hier vor allem die Einrichtung von Transfergesellschaften zur Qualifizierung der Betroffenen, um auf dem Arbeitsmarkt bessere Chancen zu haben.
Rechtsschutz ist im Mitgliedsbeitrag enthalten
„Der Rechtsschutz ist eine wichtige Säule unserer gewerkschaftlichen Arbeit“, sagt Heidi Scharf, 1. Bevollmächtigte der IG Metall Schwäbisch Hall. „Wir vertreten erfolgreich die Interessen unserer Mitglieder vor Ort. Das zeigen die guten Ergebnisse sowohl vor den Gerichten als auch bei betrieblichen Konflikten.“ Der Rechtsschutz ist im Mitgliedsbeitrag enthalten.
Weitere Informationen und Kontakt:
IG Metall Schwäbisch Hall
Internet: http://www.schwaebisch-hall.igm.de/