Die Grünen-Umweltminister aus den Ländern Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Hessen und Baden-Württemberg haben noch vor der Sommerpause 2014 Anträge in den Bundesrat eingebracht, die das Bergrecht und das Wasserhaushaltsgesetz so ändern, dass Fracking in Deutschland reguliert durchgeführt werden kann.
Kommentar der Partei DIE LINKE
Grüne verabschieden sich von umfassender Umweltpolitik
Die Anträge aus den vier Ländern zeigten, dass sich die Grünen von einer umfassenden Umweltpolitik verabschiedet haben. „Mit diesen Anträgen haben die Grünen ihre Opposition gegen Fracking komplett aufgegeben, unterstützen die Linie von CDU und SPD und erfüllen die von TTIP“, sagt Johanna Scheringer-Wright, Mitglied im Bundesvorstand der Partei DIE LINKE und linke Abgeordnete im Thüringer Landtag. „Zudem ist dieses Vorgehen der Grünen eine Ohrfeige für die Umweltverbände und Bürgerinitiativen gegen Fracking“, führt sie weiter aus.
Von Grünen tief enttäuscht
Mit Blick auf die bevorstehenden Landtagswahlen sei diese Haltung der Grünen auch von Bedeutung. „Wer da noch glaubt, mit der Partei Bündnis 90/Die Grünen Fracking zu verhindern, wird tief enttäuscht werden“, sagt Scheringer-Wright.
Grüne wollen Fracking etablieren
Die Einbringung des gemeinsamen Antrags der Länder Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg und Hessen sowie des Antrags des Landes Niedersachsens in die letzte Bundesratssitzung zeige deutlich, dass es den Grünen vielmehr darum geht, schnellstmöglich Fracking über Änderungen des Bergrechts und des Wasserhaushaltsgesetzes in Deutschland zu etablieren.
Sogar für den Einsatz von Chemikalien
Umweltminister Wenzel (Die Grünen) bekenne sich in dem niedersächsischen Antrag sogar für den Einsatz von Chemikalien zum Fracking. Ein Verbot dieser gefährlichen Technologie soll nur in Wasserschutz- und Heilquellenschutzgebieten durchgesetzt werden. „Wenn Wenzel meint, dass dies das Höchste an Umweltschutz ist, was er durchsetzen will, dann Gute Nacht Grüne“, empört sich Scheringer-Wright.
Linke für generelles Fracking-Verbot
DIE LINKE kämpft für ein generelles Verbot von Fracking und stellt sich auch gegen die Erschließung von unkonventionellen Kohlenwasserstofflagern. Denn Fracking und die Förderung des Erdgases in Schiefer und anderen Gesteinsschichten gefährde in jedem Fall das Grundwasser, sei es durch die verwendeten Chemikalien oder durch die Lagerstättenwasser. Auch klimapolitisch sei die Erschließung von unkonventionellen Kohlenwasserstoffen kontraproduktiv und behindere die Energiewende.
Hintergrund:
Die Anträge zielen darauf ab über Änderungen im Bergrecht (Bundesrat Drucksache 281/14), aber auch Änderungen im Wasserhaushaltsgesetz (Bundesrat Drucksache 285/14) Fracking den Weg zu ebnen für die Erschließung und Ausbeutung von unkonventionellen Kohlenwasserstofflagerstätten. Mit diesen Änderungen wäre dann für ganz Deutschland die rechtliche Grundlage geschaffen, Fracking anzuwenden. Zudem wäre der seit Jahren stattfindende Einsatz von Fracking in Niedersachsen reguliert und abgesegnet.
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Berlin – Veröffentlicht von pressrelations
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