Das Bundeskabinett hat am 20. August 2014 einen Gesetzentwurf zur finanziellen Entlastung der Kommunen und Länder beschlossen. In den Jahren 2015 bis 2017 sollen die Kommunen demnach um jährlich eine Milliarde Euro bei der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen entlastet werden. Länder und Gemeinden sollen darüber hinaus beim Ausbau der Kindertagesbetreuung Unterstützung erhalten.
Vom Abgeordnetenbüro von Annette Sawade (SPD)
Gesetzentwurf soll 2016 beschlossen werden
„Gesagt, getan, gerecht: Ab 2015 wird es zu der vereinbarten Entlastung in Höhe von einer Milliarde Euro pro Jahr kommen. Diese Forderung ging im Wesentlichen auf die Initiative der SPD in den Koalitionsverhandlungen zurück“, stellt Annette Sawade klar. Sie führt weiter aus: „Langfristiges Ziel ist, die Kommunen im Rahmen der Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes im Umfang von fünf Milliarden Euro jährlich von der Eingliederungshilfe finanziell zu unterstützen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat mit den Vorbereitungen eines entsprechenden Gesetzentwurfes begonnen – und strebt an, diesen 2016 im Bundeskabinett zu beschließen.“
Kommunen brauchen genügend Geld
Die Vorsitzende des Unterausschusses Kommunales im Deutschen Bundestag begrüßt die Verabschiedung des Gesetzentwurfes deshalb ausdrücklich. Damit sei die Bundesregierung einen weiteren, wichtigen Schritt gegangen, die als „prioritäre Maßnahmen“ festgehaltenen Vorhaben des Koalitionsvertrages umzusetzen – und fügt hinzu: „Für mich als Sozialdemokratin ist klar, dass es einer ausreichenden kommunalen Finanzausstattung bedarf, vor Ort die kommunale Selbstverwaltung zu stärken. Die SPD-Bundestagsfraktion steht daher weiterhin fest zu der Verabschiedung eines Bundesteilhabegesetzes in dieser Legislaturperiode.“
Mehr Geld für die Kommunen
Der vom Bundeskabinett verabschiedete Gesetzentwurf beinhaltet die Erhöhung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer in den Jahren 2015 bis 2017 um jeweils 500 Millionen Euro sowie des Bundesanteils an den Kosten der Unterkunft und Heizung nach dem SGB II über eine gleichmäßige Erhöhung der Erstattungsquoten mit einem Volumen von ebenfalls zirka 500 Millionen Euro im Jahr. Darüber hinaus werden die investiven Sondervermögen „Kinderbetreuungsausbau“ von 2016 bis 2018 um insgesamt 550 Millionen aufgestockt.
Weitere Informationen gibt es auf der Internetseite der Bundesregierung unter http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2014/08/2014-08-20-kabinett-entlastung-kommunen.html.
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