„Dem Leserbrief von Paul Michel zur Unterstützung des Streiks der Lokführer kann ich nur zustimmen. Nun arbeitet die Bundesregierung unter Federführung von Andrea Nahles an einem Gesetz zur „Tarifeinheit“ (Haller Tagblatt, 29. Oktober 2014).
Von Wilhelm Maier, Schwäbisch Hall
Streiks nur in tariflichen Fragen erlaubt
Tarifeinheit hört sich zunächst mal gut an, aber mit ihrem Entwurf will sie das ohnehin schlechteste Streikrecht in Westeuropa weiter einschränken. Denn in Deutschland sind Streiks nur in tariflichen Fragen erlaubt, nicht aber Solidaritätsstreiks, politische Streiks oder Streiks gegen Betriebsschließungen.
Beschäftigte sollen über Streiks entscheiden, nicht Richter
In einem Betrieb soll nur noch der Tarifvertrag der Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern gelten. Nahles will, dass künftig Gerichte Streiks von kleineren Gewerkschaften als „unverhältnismäßig“ verbieten können, da sie nicht die Mehrheit der Beschäftigten im Betrieb vertreten. Sollen künftig Richter statt der betroffenen Belegschaften über einen Streik entscheiden können? Es muss das Recht der Arbeiterinnen und Arbeiter sowie der Angestellten sein, sich zu Koalitionen (Gewerkschaften) zusammen zu schließen und auch zu streiken. Wie sich die Kolleginnen und Kollegen organisieren, muss deren Entscheidung bleiben. Wünschenswert in meinen Augen ist dabei das Prinzip „Ein Betrieb, eine Gewerkschaft“. Dieses durchzusetzen ist Sache der Belegschaften selbst.
Für die Kollegen kommen nur Verschlechterungen heraus
Völlig zu Recht lehnen nach einer aktuellen Infratest-Umfrage 55 Prozent der Menschen in Deutschland Einschnitte in die Rechte kämpferischer Gewerkschaften ab. Was Nahles will, ist allzu durchsichtig: Sie will die Belegschaften zur Zusammenarbeit mit der Geschäftsleitung zwingen. Dabei kommen immer nur Verschlechterungen für die Kollegen heraus. Statt das Streikrecht weiter einzuschränken, sollte man die Forderung nach einem vollständigen gesetzlichen Streikrecht aufstellen und auch durchsetzen. Denn die Waffe des Streiks ist nicht nur für wirtschaftliche Ziele (Löhne) geeignet, sondern auch zur Organisierung der Solidarität, zur Einflussnahme auf die Staatsangelegenheiten und zur Rettung der Umwelt.“