Dem Deutschen Reichstag lag am 6. Mai 1926 der Gesetzentwurf zur entschädigungslosen Enteignung der Fürsten zur Abstimmung vor. Er scheiterte an dessen bürgerlicher Mehrheit. Nur wenn dieser Entwurf ohne Änderungen angenommen worden wäre, wäre ein Volksentscheid entfallen. Jetzt wurde er für den 20. Juni 1926 terminiert. Hohenlohe-ungefiltert dokumentiert die Vorgeschichte der beabsichtigten Fürstenenteignung in Deutschland, aber auch den Werbefeldzug für und gegen den Volksentscheid im Oberamt Crailsheim.
Informationen zusammengestellt von Ralf Garmatter, Hohenlohe-ungefiltert
Lokale Informationen aus dem Fränkischen Grenzboten
Die Informationen über die damalige Lage in Deutschland stammen zu einem großen Teil aus dem Internetlexikon Wikipedia (https://de.wikipedia.org/wiki/F%C3%BCrstenenteignung#Vorbereitung_und_Ergebnis_des_Volksentscheids). Die Texte aus dem Oberamt Crailsheim sind der damaligen Crailsheimer Tageszeitung Fränkischer Grenzbote entnommen. Die Zeitungen sind im Stadtarchiv Crailsheim einsehbar.
„Schaffung von Siedlungsland auf dem enteigneten Landbesitz“
SPD und KPD brachten schließlich am 19. Januar 1926 zusammen einen Gesetzesentwurf ein, der die „entschädigungslose Enteignung der Fürsten, die bis zur Staatsumwälzung im Jahr 1918 in einem der deutschen Länder regiert haben“ zugunsten der Erwerbslosen, der Kriegsbeschädigten, der Sozial- und Kleinrentner, der bedürftigen Opfer der Inflation sowie der Landarbeiter, Kleinbauern und Kleinpächter durch „Schaffung von Siedlungsland auf dem enteigneten Landbesitz“ vorsah. Die Schlösser und Gebäude sollten zu „Wohlfahrts-, Kultur- und Erziehungszwecken“ eingesetzt werden. (Aus Gemeinsamer Gesetzesentwurf der SPD, der KPD und des Ausschusses für Fürstenenteignung über die Enteignung der Fürsten, in: Scherer, Schaaf: Dokumente zur Geschichte der Arbeiterbewegung, S. 340f., zur Haltung der Reichsregierung siehe Sendler, Seite 411)
50 Prozent der Stimmberechtigten mussten zustimmen
Reichspräsident Paul von Hindenburg hatte schon am 15. März (1926) eine neue Hürde aufgestellt, die den Erfolg des Volksentscheids erschweren sollte. An diesem Tag teilte er Reichsjustizminister Wilhelm Marx mit, dass die erstrebten Enteignungen aus seiner Sicht nicht dem Wohl der Allgemeinheit dienen, sondern nichts anderes als eine Vermögenshinterziehung aus politischen Gründen darstellen. Das sei in der Verfassung nicht vorgesehen. Die Regierung Luther bestätigte am 24. April 1926 ausdrücklich die Rechtsauffassung des Reichspräsidenten. Aus diesem Grund reichte eine einfache Mehrheit für den Erfolg des Volksentscheids nicht aus. Vielmehr mussten nun 50 Prozent der Stimmberechtigten zustimmen, also zirka 20 Millionen Wähler.
Im Parlament wäre eine Zweidrittelmehrheit notwendig gewesen
Weil damit gerechnet werden musste, dass diese Zahl nicht erreicht werden würde, begannen sich Regierung und Reichstag auf weitere parlamentarische Verhandlungen in dieser Streitfrage einzustellen. Diese Gespräche waren ebenfalls durch den Hinweis auf den verfassungsändernden Charakter entsprechender gesetzlicher Regelungen belastet, denn parlamentarisch waren Enteignungen nun nur noch mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit durchsetzbar. Allein ein Gesetz, dem auf der politischen Linken Teile der SPD und auf der politischen Rechten Teile der Deutschnationalen Volkspartei (DNVP) zustimmen konnten, wäre aussichtsreich gewesen.
Mobilisierung der Linkswähler
Es war zu erwarten, dass die Zahl derer, die am 20. Juni 1926 die entschädigungslose Fürstenenteignung befürworten würden, nochmals anwachsen würde. Eine Reihe von Gründen sprach für diese Annahme: Weil die Abstimmung im Juni die entscheidende werden würde, war von einer noch erfolgreicheren Mobilisierung der Linkswähler auszugehen als im März beim Volksbegehren. Das Scheitern aller bisherigen parlamentarischen Kompromissversuche hatte überdies in den bürgerlichen Parteien die Stimmen derer lauter werden lassen, die eine solch radikale Änderung fürstlicher Besitzverhältnisse ebenfalls befürworteten. Beispielsweise forderten Jugendorganisationen des Zentrums und der DDP ein „Ja“ bei der Abstimmung. Die DDP zerfiel insgesamt in Befürworter und Gegner des Volksentscheids. Die Parteiführung stellte den DDP-Anhängern darum frei, auf welche Seite sie sich schlagen würden. Auch diejenigen Verbände, welche die Interessen der Inflationsgeschädigten vertraten, riefen mittlerweile dazu auf, dem Volksentscheid zuzustimmen.
Hindenburg klagte über „groben Undank“
Zwei weitere Faktoren setzten die Gegner des Volksentscheids, die sich am 15. April 1926 unter dem Dach des „Arbeitsauschusses gegen den Volksentscheid“ zusammengefunden hatten, zusätzlich unter Druck; ähnlich wie beim Volksbegehren gehörten zu diesen Gegnern die Verbände und Parteien der Rechten, landwirtschaftliche und industrielle Interessenverbände, die Kirchen sowie die Vereinigung Deutscher Hofkammern – also der Interessenverband der ehemaligen Bundesfürsten. Zum einen war die Wohnung von Heinrich Claß, dem Führer des Alldeutschen Verbands, auf Geheiß des preußischen Innenministeriums durchsucht worden. Dabei wurden umfangreiche Putschpläne aufgedeckt. Auch bei Personen aus seinem Mitarbeiterkreis ergaben solche Durchsuchungen vergleichbares Beweismaterial. Zum anderen wurden am 7. Juni 1926 Auszüge eines Schreibens veröffentlicht, das von Hindenburg am 22. Mai 1926 an den Präsidenten des Reichsbürgerrats, Friedrich Wilhelm von Loebell, geschickt hatte. In diesem Schreiben bezeichnete von Hindenburg das Plebiszit als „großes Unrecht“, das einen „bedauerlichen Mangel an Traditionsgefühl“ und „groben Undank“ zeige. Es verstoße „gegen die Grundlagen von Moral und Recht“. Von Hindenburg duldete die Verwendung seiner ablehnenden Worte auf Plakaten der Enteignungsgegner. Damit setzte er sich dem Verdacht aus, er stehe nicht über den Parteien und Interessenverbänden, sondern wechsle offen ins Lager der Konservativen.
Gegner riefen zum Boykott des Volksentscheids auf
Die Enteignungsgegner steigerten vor diesem Hintergrund ihre Anstrengungen. Kernbotschaft ihrer Agitation war die Behauptung, den Befürwortern des Volksentscheids gehe es nicht allein um die Enteignung von Fürstenbesitz. Diese würden vielmehr die Abschaffung des Privateigentums schlechthin beabsichtigen. Die Gegner riefen dementsprechend zum Boykott des Volksentscheids auf. Dies war aus ihrer Sicht sinnvoll, denn jede Stimmenthaltung hatte (wie auch jede ungültige Stimme) das gleiche Gewicht wie eine Nein-Stimme. Durch den Boykottaufruf verwandelte sich die geheime Stimmabgabe praktisch in eine offene.
Gegner wandten für Agitation riesige Geldsummen auf
Von den Gegnern des Volksentscheids wurden erhebliche finanzielle Mittel mobilisiert. Die DNVP setzte beispielsweise in der Agitation gegen den Volksentscheid Geldmittel ein, deren Summe deutlich über jener für die Wahlkämpfe von 1924 lag. Auch bei der Reichstagswahl von 1928 wurden nicht in dieser Höhe Finanzmittel verwendet. Die Gelder für die Agitation gegen den Volksentscheid stammten aus Umlagen von Fürstenhäusern, von Industriellen und sonstigen Spenden.
Freibierfeste, um Stimmberechtigte vom Abstimmen fernzuhalten
Erneut wurde insbesondere ostelbischen Landarbeitern bei Beteiligung am Volksentscheid mit wirtschaftlichen und persönlichen Sanktionen gedroht. Kleinbauern versuchte man mit der Behauptung zu verschrecken, es gehe nicht allein um die Enteignung des Fürstenbesitzes, sondern auch um die Enteignung von Vieh, Anlagen und Land jedes bäuerlichen Kleinbetriebs. Zudem veranstalteten die Gegner am 20. Juni 1926 mancherorts Freibierfeste, um Stimmberechtigte gezielt von der Abstimmung fernzuhalten.
Nazis forderten Enteignung eingewanderter Juden aus dem Osten
Die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei (NSDAP) verschärfte die demagogische Dimension auf der politischen Rechten, indem sie statt der Fürstenenteignung die Enteignung der seit dem 1. August 1914 eingewanderten Ostjuden forderte. Anfangs hatte der linke Flügel der NSDAP um Gregor Strasser die Beteiligung der Nationalsozialisten an der Fürstenenteignungskampagne angestrebt. Adolf Hitler wies auf der Bamberger Führertagung Mitte Februar 1926 diese Forderung jedoch ab. In Anspielung auf das Kaiserwort vom August 1914 sagte er: „Für uns gibt es heute keine Fürsten, sondern nur Deutsche.“
Quorum wurde in Berlin, Hamburg und Leipzig erreicht
Von den zirka 39,7 Millionen Stimmberechtigten gaben am 20. Juni 1926 knapp 15,6 Millionen (39,3 Prozent) ihre Stimme ab. Mit „Ja“ votierten etwa 14,5 Millionen, mit „Nein“ stimmten zirka 0,59 Millionen. Rund 0,56 Millionen Stimmen waren ungültig. Der Volksentscheid war somit gescheitert, denn zwischenzeitlich hatte die Reichsregierung, einem Verlangen des Reichspräsidenten folgend, das Gesetz für verfassungsändernd erklärt. Nicht die relative, sondern die absolute Mehrheit wäre für einen Erfolg des Volksentscheids nötig gewesen. Dieses Quorum der Zustimmung von mindestens 50 Prozent der Wahlberechtigten wurde reichsweit nur in drei der 35 Stimmbezirke erreicht (in Berlin, Hamburg und Leipzig).
Zum Teil deutlich mehr Ja-Stimmen in ländlichen Gebieten als beim Volksbegehren
Erneut war der Volksentscheid für die kompensationslose Enteignung auch in Hochburgen des Zentrums befürwortet worden. Gleiches galt für großstädtische Stimmbezirke. Dort wurden nachweislich verstärkt auch Teile jener Wählerschichten angesprochen, die traditionell bürgerlich, national und konservativ wählten. Obwohl es zum Teil deutlich mehr Ja-Stimmen gab als beim Volksbegehren, blieb die Zustimmung in agrarischen Landesteilen (insbesondere Ostelbien) wiederum unterdurchschnittlich. Die Beteiligungsrate fiel in Bayern im Vergleich zu anderen Regionen diesmal ebenfalls gering aus, trotz der insgesamt auch dort gestiegenen Teilnahme.
Eine Medienschau in Crailsheim zum Thema:
Fränkischer Grenzbote, Crailsheimer Tageszeitung, Redaktion, Druck und Verlag A. Richter in Crailsheim, Amts- und Anzeigenblatt sämtlicher Behörden für die Stadt und den Oberamtsbezirk Crailsheim, 89. Jahrgang, Ausgabe von Montag, 21. Juni 1926:
Das Ergebnis des Volksentscheids im Reich: 14.440.779 mit Ja und 584.672 mit Nein
Das Ergebnis in Württemberg:
Stimmberechtigte: 1.646.694
Zahl der gültigen Stimmen: 478.034
Zahl der abgegebenen Stimmen: 591.551
Zahl der abgegebenen gültigen Stimmen: 583.041
Gültige Ja-Stimmen: 563.863
Gültige Nein-Stimmen: 19.178
Ungültige Stimmen: 8510
Oberamt Crailsheim:
Stimmberechtigte: 16.035
Abgegebene Stimmen: 2286
Gültige Stimmen: 2252
Ungültige Stimmen: 34
Gültige Ja-Stimmen: 2146
Gültige Nein-Stimmen: 106
Zum Vergleich der Wahlkreis Franken:
Stimmberechtigte: 1.557.935
Ungültige Stimmen: 10.212
Gültige Ja-Stimmen: 413.938
Gültige Nein-Stimmen: 14.431
Wahlkreis Baden:
Stimmberechtigte: 1.432.892
Ungültige Stimmen: 12.268
Gültige Ja-Stimmen: 548.203
Gültige Nein-Stimmen: 23.758
Fränkischer Grenzbote vom Dienstag, 22. Juni 1926:
Das vorläufige amtliche Stimmergebnis:
Berlin, 21. Juni. Nach den letzten Auszählungen des Reichswahlleiters ist das Ergebnis der gestrigen Volksentscheidungs-Abstimmung folgendes:
Stimmberechtigt: 39.690.559, abgegebene Ja-Stimmen: 14.441.590, abgegebene Nein-Stimmen: 584.723, ungültige Stimmen: 559.406.
Der Leitartikel der Zeitungsausgabe vom 22. Juni 1926:
Nach dem Volksentscheid
Der Volksentscheid in Württemberg.
Gesamtergebnis: 34 Prozent Ja-Stimmen
wp. Der Volksentscheid hat in Württemberg insofern keine besonderen Überraschungen gebracht, als von vornherein mit ziemlicher Sicherheit anzunehmen war, daß die zu einem Erfolg des Volksentscheides nötige Zahl von Ja-Stimmen bei weitem nicht erreicht werden würde. Immerhin ist, verglichen mit den Eintragungen für das Volksbegehren die am gestrigen Sonntag für den Volksentscheid abgegebene Stimmenzahl recht beträchtlich gestiegen: um 97.058 Stímmen oder rund 25 Prozent der Stimmen, die für das Volksbegehren abgegeben wurden.
Auf das ganze Land berechnet, beträgt die Zahl der Ja-Stimmen für den Volksentscheid 34,1 Prozent, für Stuttgart stellt sich die Abstimmungsziffer auf rund 49 Prozent. In einzelnen Bezirken, wie Göppingen, Heilbronn und Stuttgart-Amt, betrug die Zahl der Abstimmenden über 50 Prozent, in mehreren vorwiegend ländlichen Bezirken ging sie dagegen nicht erheblich über 10 Prozent hinaus. Bemerkenswert ist, daß nur in 3 Bezirken des Landes, nämlich in Böblingen, Calw und Neresheim, die Stimmenzahl zum Volksentscheid unter derjenigen für das Volksbegehren zurückgeblieben ist; in allen anderen Bezirken sind die Stimmenzahlen in die Höhe gegangen, in vielen sogar in sehr beträchtlichem Maße.
Es zeigt sich, daß die überaus rührige und geschickte Agitation der linksradikalen Parteien hier erhebliche Erfolge erzielen konnte.
Beachtenswert ist des weiteren, daß in einer ganzen Reihe von Bezirken des Oberlandes die Zahl der Stimmen gegenüber dem Volksbegehren ganz erheblich angewachsen ist: in Leutkirch und Waldsee haben sich die Stimmen verdoppelt, in Biberach, Tettnang und Wangen haben sie stark zugenommen, weniger stark allerdings in Riedlingen, Saulgau und Ellwangen. Die verhältnismäßig große Zahl der Nein-Stimmen im ganzen Lande, 19.178, ist wohl wie amtlich das Wahlergebnis von Heilbronn ausweist, zum großen Teil darauf zurückzuführen, daß ein Teil der Demokraten, die sich nicht für die Fürstenenteignungen entscheiden konnten, an der Abstimmung sich zwar beteiligte und mit Nein stimmte.
Andererseits ist auch die bei einer so einfachen Abstimmung wie der gestrigen, gleichfalls unberhältnismäßig hohe Zahl von ungültigen Stimmen, nämlich 8510, wohl nicht bloß der Unwissenheit und Unbeholfenheit der Wähler zuzuschreiben, sondern zu einem erheblichen Teil darauf zurückzuführen, daß ein Teil der Wähler, die sich aus besonderen Gründen der Wahl nicht enthalten zu dürfen glaubten, auf irgendwelche Weise, durch Zerreißen und dergleichen ihren Wahlzettel ungültig gemacht hat.
Die Wahlergebnisse aus den einzelnen Bezirken liefen im Wahlbüro des Ministeriums des Innern in Stuttgart in erfreulicher Schnelligkeit ein. Der Oberamtsbezirk Hall marschierte mit seiner Meldung an der Spitze; um 8 Uhr abends lagen bereits die Wahlergebnisse aus allen Oberamtsbezirken, einschließlich der beiden hohenzollerischen vor; nur Stuttgart, wo allerdings die Ergebnisse aus 170 Wahlbezirken zusammengestellt werden mussten, ließ bis gegen 9 Uhr auf sich warten. Dann konnte aber vom amtlichen Wahlleiter des Ministeriums, Ministerialrat Dr. Kiefer, sofort auch das gesamte Ergebnis aus dem ganzen Lande mitgeteilt werden.
Das vorläufige amtliche Stimmergebnis:
Berlin, 21. Juni. Nach den letzten Auszählungen des Reichswahlleiters ist das Ergebnis der gestrigen Volksentscheidungs-Abstimmung folgendes:
Stimmberechtigt: 39.690.559, abgegebene Ja-Stimmen: 14.441.590, abgegebene Nein-Stimmen: 584.723, ungültige Stimmen: 559.406.
Der Verlauf der Abstimmung im Reich
WTB. Berlin, 21. Juni. Die Abstimmung im Volksentscheid ist nach den bisher vorliegenden Meldungen im ganzen Reich ohne ernstere Ruhestörungen verlaufen. Die Wahlbeteiligung schwankt sehr stark. Während aus einzelnen Stadtvierteln eine Wahlbeteiligung von nur 15 Prozent gemeldet wird, liegen aus den Industriebezirken und aus den hauptsächlich von der Arbeiterschaft bewohnten Stadtvierteln Meldungen über eine Wahlbeteiligung bis zu 70 Prozent vor, obwohl zum Beispiel aus den Industriebezirken Osten und aus oberschlesischen Städten noch in den ersten Nachmittagsstunden nur eine geringe Wahlbeteiligung etwa bis zu 25 Prozent verzeichnet werden konnte. Der Abstimmungstag ist im ganzen Reich durch eine einseitige, hauptsächlich von den kommunistischen Parteianhängern betriebene Propaganda gekennzeichnet, während von der Opposition am Abstimmungstage vielfach auf die Propaganda so gut wie ganz verzichtet wurde.
In Berlin selbst ist die Abstimmung ohne Ruhestörungen verlaufen. Dagegen werden aus Magdeburg und aus Halle Zusammenstöße zwischen Stahlhelmleuten und Roten Frontkämpfern gemeldet. In Halle selbst verlief zwar die Abstimmung ruhig, aber in Ammendorf bei Halle wurden bei einem Zusammenstoß sieben Stahlhelmleute, darunter zwei schwer verwundet. Die Kommunisten hatten drei VErletzte. In Magdeburg wurden drei Stahlhelmleute von Roten Frontkämpfern schwer verletzt, sodaß sie ins Krankenhaus übergeführt werden mussten. In beiden Fällen konnte die Polizei durch rasches Eingreifen weitere Zusammenstöße vermeiden. Auch in Görlitz kam es zu Schlägereien zwischen Stahlhelmleuten und Angehörigen des Roten Frontkämpferbundes, die aber keine ernsteren Verletzungen im Gefolge hatten. Die Quartiere beider Parteien wurden von der Polizei nach Waffen durchsucht, die Untersuchung hatte aber ein negatives Ergebnis.
Fränkischer Grenzbote, Donnerstag, 17. Juni 1926:
Es erschien eine Werbeanzeige mit folgendem Wortlaut:
Ist der Staat, Rechtstaat oder Raubstaat?
Darum handelt es sich, ob das kommunistisch-sozialdemokratische Volksbegehren einem Teil der volksgenossen einfach alles private Eigentum, ohne Entschädigung wegnehmen darf. Nein, das darf nicht sein! Das ist Raub. Dann geht das bolschewistische Verfahren der Reihe nach weiter. Der kommunistische Führer in Hessen, Greiner, gestand offen: „Wenn die Fürstenenteignung erst durchgeführt ist, dann steht der Weg offen, das gesamte Privateigentum zu enteignen. Dann kommt eines nach dem andern, das erstreben wir.“ Dem gegenüber sagen wir: Gleiches Recht für alle! Das bolschewistische Begehren erfüllen, das wäre der Anfang vom Ende! Die deutsche Republik muss ein Rechtsstaat bleiben. Darum muß das kommunistisch-sozialdemokratische Begehren nach dem gesamten Gut jener Familien abgelehnt werden. Statt dieser Beraubung soll, wie im Reichstag vorgeschlagen wurde, eine Behörde aufgestellt werden, welche unter Berücksichtigung der finanziellen Notlage des Landes und andererseits der persönlichen Verhältnisse der Fürstenfamilien, auf der Grundlage von Gesetz und Recht einen Ausgleich macht. Wer für eine gerechte Vermittlung ist, der folge seiner gewissenhaften Überzeugung und gehe nicht zur Abstimmung!
Keine Stimme für dies Volksbegehren!
Fränkischer Grenzbote, Freitag, 18. Juni 1926:
Es erschien eine Werbeanzeige mit folgendem Wortlaut:
Stimmt ab!
22 Fürsten und ihre Familien beanspruchen besten deutschen Boden und Volksvermögen in ungefähr obiger Größe als ihren Privatbesitz. Die übrigen 60.000.000 Deutschen dürfen sich allergnädigst den Rest teilen.
Darum stimmt ab!!
Fränkischer Grenzbote, Freitag, 18. Juni 1926:
Es erschien eine Werbeanzeige mit folgendem Wortlaut:
Gegen das kommunistisch-sozialdemokratische Volksbegehren
spricht Gesetz und Recht. Für einen gerechten Vergleich, bei welchem übertriebene Forderungen abgewiesen, aber auch die Fürsten nicht völlig allles Eigentums beraubt werden, spricht Recht und Gewissen! Z. B. der in Preußen am 12.10.1925 vom Staatsministerium, auch von den sozialdemokratischen Ministern Braun und Severing genehmigte Vergleich gab dem Staat 83 Prozent der Gesamtmasse und ließ den Hohenzollern 17 Prozent derselben als Vermögen. Aus letzerem müßten die Hohenzollern Steuern, Verwaltung und Unterhaltung von Gebäuden und Gärten jährlich rund 2 Millionen Mark bezahlen, sodaß für ihre 16 Haushaltungen mit 49 Familienangehörigen als Einkommen wenig über 1 Million übrig bleibt. Würde man dann ihr Vermögen ganz rauben und den Ertrag auf 60 Millionen Deutsche verteilen, welche ärmliche Rechnung käme heraus?! Nach dem geplanten neuen Reichsgesetz will man aber den Hohenzollern nicht 17 Prozent, sondern nur 9 Prozent ihres Vermögens lassen! Trotzdem will ihnen jetzt das kommunistisch-sozialdemokratische Volksbegehren einfach alles Vermögen rauben!! Der Ertrag bliebe wohl meist in denselben Händen, welche nach 1918 das Heeresgut und anderes wegnahmen. Dort sollte man enteignen! Ein genaues Beispiel: Wie´s mit den Fürsten, so würde es auch mit dem übrigen Volke gemacht werden. Das arme Volk hätte nichts davon, nur jene Parteiführer des Volksbegehrens, deren Einkommen auch einmal öffentlich bekannt gemacht werden soll. Eine schofle Geschichte.
Darum geht nicht zu dieser kommunistisch-sozialdemokratischen Abstimmung!
Wenn man Euch zwingt, gebt leeren Umschlag ab!
Fränkischer Grenzbote, Samstag, 19. Juni 1926:
Es erschien eine Werbeanzeige mit folgendem Wortlaut:
Gibt es eine restlose Enteignung?
Die Anhänger der Fürsten behaupten, daß durch den Volksentscheid den Fürsten alles genommen wird, sogar Kleider, Betten und Eßbestecke usw. Nein!
Denn was die Fürsten bereits an Vermögen ins Ausland gebracht haben und was ihnen von den einzelnen Ländern an ‚Renten gezahlt wird, kann ihnen auch durch den Volksentscheid nicht genommen werden. Es erhalten die Fürsten z.B. an Renten: Wilhelm II. in Doorn jährlich 600.000 Mark, der Herzog von Meiningen 495.000 Mark, der Großherzog von Mecklenburg 390.000 Mark, ferner fordert Herzog Albrecht von Württemberg eine dauernde Jahresrente von über 100.000 Mark, sind diese dadurch bettelarm?
Wo war das Recht und Gewissen, als man die betrogenen Sparer um ihren letzten Pfennig gebracht hat? Wo war die Sprache der Kirche? Wo waren die Deutschnationalen bei der Abstimmung um das Aufwertungsgesetz?
Solche Leute sind heute nicht berechtigt, an das Recht und Gewissen des Volkes zu appellieren. Volkswohl gegen Fürstenluxus!
Die Rechts- und Mittelparteien wollen eine gerechte Lösung in der Abfindungsfrage herbeiführen. Warum haben sie, die über eine sichere Mehrheit verfügen, in ihren 36 Sitzungen im Rechtsausschuß des Reichstags keine Entscheidung getroffen?
Laßt Euch nicht durch Krokodilstränen und Märchen der Fürstenanhänger irre machen.
Stimmt mit „Ja“!!
Fränkischer Grenzbote, Samstag, 19. Juni 1926:
Es erschien eine Werbeanzeige mit folgendem Wortlaut:
Hört!
Ein Aufruf führender Demokraten gegen den Volksentscheid bezeichnet diesen als „eine krasse Vergewaltigung der Begriffe des Rechts und des Eigentums“ und ist unterzeichnet von Delbrück, Gothein, Junck, Meinecke, Montgelas, Rohrbach, Schliepmann. So denken und sprechen aufrichtige Männer aller Parteien!
Nicht abstimmen!!
Fränkischer Grenzbote, Samstag, 19. Juni 1926:
Es erschien eine ganzseitige Werbeanzeige mit folgendem Wortlaut:
Stimmt nicht ab!
„Der Niklas wurde bös und wild, Ihr seht es hier an diesem Bild“!
Ach das Bild der Agitation Deutschlands! Einer will den andern sein Gut nehmen; der Reihe nach. Ein Stand wird gegen den andern aufgehetzt. Wer zu Anstand und Ordnung mahnt, wird verächtlich gemacht. Feinde Deutschlands freuen sich und lachen. Das Volk hat nichts von dem ganzen Streit, nur einige Führer leben davon.
Noch einmal. Um was handelt es sich? Der kommunistisch-sozialdemokratische Volksentscheid zielt dahin, den Fürsten ihr ganzes Vermögen ohne Rücksicht auf seinen Ursprung und ohne jede Entschädigung zu nehmen. Das geht gegen Gesetz und Recht, die für alle gleich sein müssen. Der weitaus größere Teil der Deutschen will dies Unrecht nicht; er will, daß die Fürsten an aller Not des Volkes ihren Teil mittragen, daß ein gerechter Ausgleich nach dem Gesetz gemacht, daß aber den Fürsten nicht gar alles geraubt wird. Diejenigen Stände und Schichten im Volk, welchen dieser Raub gegen das Gewissen geht, werden beschimpft; vergleiche das Bild der Agitation in Deutschland!
Und doch haben bis hieher Sozialdemokraten mit den Fürsten Vergleiche gewollt und geschlossen z.B. Ebert, Gradauer, Ullrich, Remmele, Braun, u.a. auch Blos und Keil in Württemberg. Warum jetzt den Anfang machen mit Raub der ganzen Vermögen?!
Warum dabei kein Wort sagen von denen, welche 20 Milliarden Heeresgut gestohlen haben; von den Revolutionsgewinnlern; von den Barmat-Schiebern; von denen, welche die Papierdruckereien benützten, um zahlreiche Volksgenossen um Hab und Gut zu bringen?
Man verschweigt, daß durch die Inflation die Fürsten so gut verloren haben wie andere, sie und ihre ganzen Sachen haben mit der Höhe der „Aufwertung“ nichts zu tun! Zeitungen und Bilder bringen schlechte Fürsten, aber von den guten Fürsten bringen sie nichts. Man könnte doch auch vieles von schlechten Parteiführern, Abgeordneten usw. abbilden. Es gibt nämlich in allen Parteien Gute und Schlechte. Die sozialdemokratische Schwäbische Tagwacht schreibt einmal: Wenn Württemberg eine Republik wäre, müßte man den König Wilhelm zum Präsidenten dieser Republik wählen. Sie haben’s anders gemacht; indem Verordnungen von Gesetz und Verfassung gebrochen werden, daß „alle Deutschen vor dem Gesetz gleich sind, dass das Eigentum gewährleistet wird“, „Enteignung nur gegen Entschädigung erfolgen darf“ (Artikel 109 und 153.). Das sind die Grundrechte aller Deutschen! Diese soll man schildern und malen. Das haben vor 3 Tagen zwei bedeutende Männer, die aus der Partei ausgetreten sind, der Demokratie zugerufen: Aus grundsätzlichen und moralischen Gründen darf man das private Eigentum nicht so nehmen, wie es der kommunistisch-sozialdemokratische Antrag will: Reichspräsident Dr. Schacht und der langjährige württembergische Abgeordnete Dr. Eisele.
Die weitaus größere Mehrzahl aller Deutschen will nicht den Anfang machen mit Aufhebung des Privateigentums und der bestehenden Rechtsordnung, sondern gerechten Vergleich mit den Fürstenfamilien, nach einem billigen Maß, unter Berücksichtigung der Notlage des ganzen Volkes, auf Grundlage von Recht und Gesetz. Wir verwerfen die Machenschaften des „Ausschusses für Fürstenenteignung“, der in Deutschland von dem Galizier Kuszcinski geleitet wird. Saubere Geschäfte!
Das sollte man malen.
Geht unbedingt nicht zur Abstimmung!
Wer gezwungen wird, möge leeren Umschlag abgeben!!
Fränkischer Grenzbote, Mittwoch, 16. Juni 1926:
Es erschien eine Werbeanzeige mit folgendem Wortlaut:
Preisfrage:
Wie stimmt das kommunistisch-sozialdemokratische Volksbegehren mit der Verfassung?
Es handelt sich gar nicht um die Frage, ob Monarchie oder Republik? Laßt euch nichts vormachen. Wir fragen alle der Verfassung treuen Leute, wie sie auch politisch gestimmt sein mögen:
In der deutschen Verfassung lautet Artikel 109: „Alle Deutschen sind vor dem Gesetz gleich.“ Stimmt damit das kommunistisch-sozialdemokratische Volksbegehren, daß alle Fürstenfamilien außerhalb des allgemeinen Rechts gestellt werden, auch wenn sie zu gerechtem Vergleich und zu großen Opfern sich bereit erklären?
In der deutschen Verfassung lautet Artikel 153: „Das Eigentum wird gewährleistet. Enteignung darf nur gegen Entschädigung erfolgen.“ Stimmt damit das kommunistisch-sozialdemokratische Volksbegehren, nach dessen erstem Artikel das gesamte Vermögen der Fürsten ohne Entschädigung enteignet, d.h. eben alles, alles genommen werden soll? Nein, das ist verfassungszerstörend, das öffnet jeder Verletzung des Eigentumsrechtes Tür und Tor. Das ist aber nur der Anfang! Das geht dann so weiter. Wer für Ordnung, für Gesetz und für Verfassung ist,
der enthalte sich der Abstimmung!
Es erschien am 16. Juni 1926 eine Werbeanzeige mit folgendem Wortlaut:
(Crailsheim): Landtagsabgeordneter Ulrich spricht am Donnerstag, 17. Juni, abends 8 Uhr in der alten Turnhalle über Volksentscheid und Fürstenabfindung.
Bürger u. Bürgerinnen erscheint in Massen!
Der Referent wird auf die maßlosen und zum Teil lächerlichen Argumente, die bisher von gegnerischer Seite über den Volksentscheid ins Feld geführt worden sind, nach Recht und Gewissen antworten.
Freie Aussprache! Sozialdemokratische Partei.
Es erschien am gleichen Tag eine Werbeanzeige mit folgendem Wortlaut:
Mitteilungen des Tabakhauses Mohr
Volksentscheid. Das rauchende Volk soll entscheiden, ob man bessere und im Aroma reinere Rauchwaren irgendwo günstiger einkauft, als im Spezialgeschäft Mohr. Probieren geht über Studieren.
Für sofortige restlose Enteignung meiner Warenbestände im Wege des Consums gegen Vergütung des normalen Verkaufspreises spricht die Güte und Reinheit meiner Cigarren, Cigaretten und Tabake.
Cigaretten beziehen Wiederverkäufer zweckmäßig dort, wo sie auch ihren Cigarrenbedarf decken.
Schnupftabak. Neu aufgenommen: Schmalzler zu 14 Pfennig.
Tabak. Feinschnitt „Hollandsche Shag“ 100 Gramm 60 Pfennig mit Gutscheinen zu einer Gratis-Bruyere-Pfeife.
Cigarren. Neue Eingänge. Havannapflänzchen zu 8 Pfennig; Havanna-Handarbeit 15 Pfennig.
Fränkischer Grenzbote, Mittwoch, den 23. Juni 1926:
Artikel auf Seite 1, links oben (Leitartikel):
Abfindung der Fürsten – Der vierte Gesetzentwurf
–er. Berlin, 22. Juni 1926. Am heutigen Dienstag beschäftigt sich der Rechtsausschuss des Reichstages mit einem Antrag (von) Frick und Genossen auf Aufhebung des Republikschutzgesetzes, dann aber – viel wichtiger und nach dem verunglückten Volksentscheid von allen politischen Kreisen mit größter Spannung erwartet – mit der bereits vom Reichsrat gebilligten Regierungsvorlage über die vermögensrechtliche Auseinandersetzung mit den Fürstenhäusern. Es ist die, wenn man richtig zählt, der vierte Entwurf eines Abfindungsgesetzes. Dieser vierte Entwurf, der nun in das parlamentarische Fahrwasser gesteuert wird, vereinigt alle Vorzüge und, wenn man will, auch Nachteile seiner drei Vorgänger. Er übernimmt im allgemeinen fast alle Bestimmungen über das Sondergericht, über die Voraussetzungen für ein neues Verfahren, wenn bereits eine Gesamtabfindung stattgefunden hat, über die Einschränkung der aus Entschädigungen genommenen Mittel für den privatwirtschaftlichen Gebrauch, über das Verbot der Verwendung dieser Mittel zu politischen Zwecken und über das Verbot, die Éntschädigungen ins Ausland zu überführen.
Die Abstimmungen über das Sondergericht werden zwischen den Parteien wohl den Hauptstreitapfel bilden. Die Deutsche Volkspartei z.B. war bei allen bisherigen Verhandlungen gegen die Besetzung des Sondergerichts mit vier Laienrichtern. Um das Gedächtnis des Lesers aufzufrischen, müssen wir die wichtigsten Bestimmungen der neuen Regierungsvorlage kurz erwähnen und dabei ein wenig Juristerei treiben, da sonst gerade die politische Seite der Gesetzgeberarbeit unverständlich bliebe:
Das Sondergericht für die Auseinandersetzungen zwischen den Ländern und den Fürsten soll in Leipzig eingerichtet werden. Erster Vorsitzender (der sich nur bei wirklicher Verhinderung vertreten lassen darf): Der Präsident des Reichsgerichts Dr. Simons. Sein Vertreter wird vom Reichspräsidenten auf Vorschlag des gesamten Reichskabinetts ernannt. In der selben Weise werden die acht weiteren Mitglieder und deren etwaige Stellvertreter ernannt. Von diesen acht Beisitzern – das Gericht entscheidet immer in der Stärke von 9 Köpfen – müssen vier Juristen mit Richtereigenschaft, das heißt Mitglieder von ordentlichen Gerichten oder Verwaltungsgerichten des Reiches oder der Länder sein. Deren Stellvertreter natürlich auch. Vier aber, und darüber wird es eben wieder Streit im Reichstag geben, können Laienrichter sein. Es kommt sehr viel darauf an, welcher Parteieinstellung diese vier Laienrichter entstammen. Der Reichskanzler, die Reichsminister und der Reichspräsident werden die Weisheit eines Salomo aufbieten müssen, um hier den richtigen Griff zu tun. Ein falscher Griff wäre nämlich nicht wiedergutzumachen, denn das Gesetz soll bestimmen, daß die Mitglieder des Reichssondergerichts unabsetzbar sind. Das Sondergericht wird nach dem neuen Entwurf auf Antrag eines Landes oder der Fürsten tätig. Die Prozessparteien sind also vollständig gleichgestellt. Das Sondergericht ist zuständig für sieben Fälle.
Erstens für alle Gesamtauseinandersetzungeen, die nicht bereits nach dem Umsturz 1918 durch Gesetz, Schiedsspruch, Vertrag oder Vergleich erfolgt sind. Zweitens für Streitigkeiten über die Auslegung oder eines die Auseinandersetzung betreffenden Gesetzes, Urteils, Schiedsspruchs, Vertrags oder Vergleichs. Drittens für Nichtigkeitsklage, wie sie in § 578 oder 1041 der Zivilprozessordnung vorgesehen sind. Viertens für Streitigkeiten unter den Parteien für Aufwertungsansprüche. (Spätere Paragraphen der Vorlage, §8 und 16, bestimmen nämlich ausdrücklich, daß die Aufwertungsgesetze für die Fürsten in derselben Weise gelten sollen, wie für jeden anderen Staatsbürger). Fünftens für Streitigkeiten, die sich daraus ergeben, daß eine Partei, also Land oder Fürst, die Nichtigkeit eines über die Auseinandersetzung getroffenen Vertrags oder Vergleichs geltend macht. Sechstens, wenn eine Partei „wesentliche Veränderung der Verhältnisse“ geltend macht. Siebentens für Streitigkeiten über die (unpolitische!) Verwendung zugesprochener Abfindungssummen (§18). So, wie die Stimmung sich jetzt nach dem Abfindungssonntag entwickelt hat, scheinen alle Regierungsparteien Opfer bringen zu wollen, um das Kompromissgesetz endlich Gestalt werden zu lassen. Dr. jur. Fritz Auer.