„Lendsiedels Pfarrer Hermann Beck zog Schwerbehinderten über den Tisch“ – Versprochene Entschädigung nicht bezahlt

Einen faden Beigeschmack hat die Verabschiedung des Pfarrers Hermann Beck in der evangelischen Kirchengemeinde Lendsiedel bei Kirchberg/Jagst (Kreis Schwäbisch Hall). Diese wurde am Samstag, 16. und Sonntag, 17. Mai 2015, zwei Tage lang groß gefeiert. Der evangelische Pfarrer arbeitete 35 Jahre lang in der dortigen Kirchengemeinde. Vor kurzem ging er in den Ruhestand. Seit über zwei Jahren wartet ein heute 50 Jahre alter, geistig schwer behinderter Mann auf Becks versprochene Zahlung von 1000 Euro.

Kommentar von Ralf Garmatter, Hohenlohe-ungefiltert

Geplanter Hausverkauf kein Grund für Kündigung des Mieters

Dieses Geld hatte der Pfarrer dem Mann im Beisein des Autors dieses Artikels im Lendsiedler Pfarrhaus mündlich versprochen, weil die Kündigung und Räumung der Wohnung des Mannes in Lendsiedel unglücklich gelaufen sei. Es schien so, dass Pfarrer Beck einen Fehler wieder gutmachen wollte. Das Haus, in dem sich die Wohnung des Schwerbehinderten befunden hatte, erbte die Kirchengemeinde Lendsiedel im Jahr 2009 von einem alleinstehenden Rentner. Der Wert des geerbten Anwesens lag in einem sechsstelligen Eurobereich. Verkauft werden sollte das Haus für 136.000 Euro.

Kündigung, weil „das Gebäude verkauft wird“

Im Juli 2012 war dem Mieter zum 31. Oktober 2012 gekündigt worden, weil „das Gebäude verkauft wird.“ Dies ist rechtlich unzulässig. „Verkauf bricht Miete nicht“, lautet ein Grundsatz im Mietrecht. Der neue Eigentümer hätte den Mieter mit übernehmen müssen.

Der Umfaller

Einige Zeit nach dem unfreiwilligen Auszug des Mieters wurde das Anwesen tatsächlich verkauft. Die Zahlung der unbürokratischen Entschädigung von 1000 Euro wäre für die Kirchengemeinde finanziell kein Problem gewesen. Sie sollte ein Ausgleich für die tatsächlichen Kosten sein, die der Mieter durch den zusätzlichen Umzug, den Kauf einer Satellitenschüssel und die um 100 Euro monatlich teurere Miete (für vier Monate) sein. Dass diese Forderung von 1000 Euro berechtigt ist, hatte Pfarrer Beck Anfang Januar 2013 eingesehen. An die mündliche Zusage knüpfte der Pfarrer keine zusätzliche Forderung. Doch dann kam alles anders.

Die ganze Geschichte:

Ein alleinstehender Mann vererbt sein altes landwirtschaftliches Anwesen samt Wohnhaus, Scheune, Garage und Stall an die Kirchengemeinde Lendsiedel. In einer Wohnung dieses Hauses wohnte zu dieser Zeit ein zu 100 Prozent geistig schwer behinderter Mann, der ein freundschaftliches Verhältnis zum früheren Eigentümer gepflegt hatte und ihm auch bei körperlich anstrengenden Arbeiten in Haus und Hof zur Hand gegangen war. Noch einige Zeit nach der Erbschaft ließ die Kirchengemeinde Lendsiedel den Mieter unbehelligt. Dann sollte der Verkauf des Anwesens forciert werden. Die Kirchengemeinde wollte Geld sehen. Kurzerhand kündigte sie dem langjährigen Mieter, weil das „Gebäude verkauft wird“. Der geistig behinderte Mann sollte schriftlich bestätigen, dass er die „Kündigung am 19.07.2012 erhalten“ habe – was er auch tat. Der Kündigung zugestimmt hatte er dadurch aber nicht. Der Mann hat keinen gesetzlichen Betreuer und ist nicht entmündigt. Der Autor dieses Artikels ist kein juristischer Betreuer des behinderten Mannes.

Kündigung war nichtig

Ein Grundsatz im Mietrecht besagt „Verkauf bricht Miete nicht“. Diese Kündigung des Mietvertrags des geistig behinderten Mannes war demnach nichtig. Doch es ging weiter. Die Kirchengemeinde beauftragte einen Makler, der das Haus schnellstmöglich verkaufen sollte. Dies geht leichter, wenn in dem Verkaufsobjekt kein Mieter mehr wohnt, dachte sich die Kirchengemeinde. Der Lendsiedler Pfarrer Beck und der Makler überredeten den damals 47-jährigen Mieter, in das nahegelegene, heruntergekommene ehemalige Gasthaus Ochsen zu ziehen. Ein Umzug in diese Wohnung sei „alternativlos“, wurde dem geistig behinderten Mann erklärt.

Ratten und Mäuse

Diese „neue Wohnung“ im früheren Gasthaus Ochsen hatte für den Mieter gravierende Nachteile. Dort sollte er 300 Euro statt 200 Euro Warmmiete für 27, statt zuvor knapp 50 Quadratmeter Wohnfläche bezahlen. Und: Im Ochsen-Gebäude wimmelte es von Mäusen und Ratten. Auch neben der neu bezogenen Wohnung waren große Mengen Rattengift ausgestreut. Viele Menschen in Lendsiedel wissen, dass nicht nur die Elektroleitungen im Ochsen unfachmännisch installiert worden waren. Wegen eines möglichen Kurzschlusses herrscht noch heute mitten in Lendsiedel akute Brandgefahr. Für den Fernsehempfang musste der Mieter von seinem Geld eine neue Satellitenschüssel kaufen und ließ sie von einem Elektriker fachgerecht einbauen. Zur damaligen Zeit war der behinderte Mann arbeitslos und erhielt nur eine monatliche Rente von rund 700 Euro. Nach Abzug der Miete und Bankverbindlichkeiten blieben ihm nur noch 300 Euro pro Monat zum Leben – 100 Euro weniger als zuvor.

Falsche Versprechung

Bereits im November 2012 bat der Mann den Lendsiedler Pfarrer Beck nach dem Gottesdienst um eine finanzielle Unterstützung für die entstandenen Kosten. Pfarrer Beck lehnte dies brüsk ab. Mit Unterstützung des Autors dieses Artikel formulierte er seine Forderung schriftlich und kündigte bei Nichtzustandekommen einer Entschädigung Konsequenzen an. Kopien dieses Schreibens gingen auch an den Blaufeldener Dekan Siegfried Jahn und an den Oberkirchenrat in Stuttgart. Doch nichts geschah. Anfang Januar 2013 suchte der behinderte Mann Pfarrer Beck im Pfarrhaus auf. Im Beisein des Autors dieses Artikels versprach Pfarrer Beck dem ehemaligen Mieter die unbürokratische Zahlung von 1000 Euro. „Das bekommen wir hin“, kündigte Beck an. Doch zur Auszahlung des Geldes kam es bis heute nicht.

Unannehmbares Schweigegelübde

Wenige Tage später zitierte Pfarrer Beck den Schwerbehinderten zu einem Gespräch ins Pfarrhaus. Dort verlangten der Lendsiedler Pfarrer, der Blaufeldener Dekan Jahn und der damalige Laienvorsitzende des Lendsiedler Kirchengemeinderats von ihm und Ralf Garmatter die Unterschrift unter eine Vereinbarung, die darin gipfelte, dass Marcus Helbert und der nach Ansicht der Kirchengemeinde „für Herrn Helbert tätige“ Ralf Garmatter auch folgenden Passus unterschreiben: „Im Übrigen sind sich die Parteien darüber einig, dass über den Inhalt dieser Vereinbarung und deren Anlass gegenüber jedermann Stillschweigen bewahrt wird.“ Sonst müsse der geistig behinderte Mann die 1000 Euro wieder umgehend zurückzahlen. Es hätte bedeutet, dass weder er, noch Ralf Garmatter über den Auszug des Mannes aus der früheren Wohnung und die besonderen Umstände, die dazu führten, mit irgendjemandem sprechen dürften – auch wenn sie gefragt werden würden.

Dritter sollte auch Schweigegelübde ablegen

Für einen geistig behinderten Menschen, der gerne Bier trinkt, ist dies eine vollkommen unrealistische Bedingung. Ein der Kirchengemeinde Lendsiedel nahe stehender Mensch hätte den Behinderten nur zu einem Bier einladen und ihn nach den Umständen seines Auszugs aus der früheren Wohnung zu fragen brauchen. Der behinderte Mann hätte gutgläubig und ehrlich erzählt wie es dazu gekommen ist. Eine kurze Meldung an die Kirchengemeinde und schon wäre er seine 1000 Euro wieder los gewesen. So etwas kann nicht sein. Außerdem darf es in einem Rechtsstaat nicht sein, dass eine Zahlung nur dann erfolgt, wenn ein Dritter, auf den der schwer behinderte Geschädigte keinerlei Einfluss hat, ebenfalls ein Schweigegelübde ablegen muss. Für die Auszahlung der 1000 Euro an den Geschädigten war auch die Unterzeichnung des Schweigegelübdes von Ralf Garmatter zwingend verlangt worden.

Kirchengemeinde erklärte sich zunächst zur Zahlung bereit

In einer mit Datum vom 25. Februar 2013 schriftlich zugestellten „Vereinbarung“ an den Geschädigten heißt es: „Unter ausdrücklicher Aufrechterhaltung ihres Standpunktes und ohne Anerkennung einer wie auch immer gearteten Pflicht erklärt sich die Evangelische Kirchengemeinde Lendsiedel bereit, an Herrn Helbert einen binnen zehn Tagen nach Eingang der unterzeichneten Vereinbarung fälligen einmaligen Betrag in Höhe von 1000 Euro zu bezahlen. (…) Mit dieser Zahlung sind sämtliche denkbaren und wechselseitigen Ansprüche der Parteien aus dem vormals bestandenen Miet-/Nutzungsverhältnis und aus Anlass dessen Beendigung bezüglich der von Herrn H. vormals bewohnten Wohnung im Anwesen Lange Gasse 6, 74592 Kirchberg, in welches die Evangelische Kirchengemeinde als Rechtsnachfolgerin eingetreten war, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, gleichgültig, ob bekannt oder unbekannt, ein- für allemal erledigt.“

Stasi-Methoden?

Das der „Vereinbarung“ beigefügte Anschreiben des Crailsheimer Rechtsanwalts Frank-Arvid Weber, der von der Kirchengemeinde eingeschaltet worden war, enthält einige Merkwürdigkeiten. So bezeichnete er die berechtigten Forderungen des ehemaligen Mieters als „erpresserisch“. Der ehemalige Mieter versuche durch „heutzutage leider üblich gewordene Polemik und Demagogie den Leumund meiner Mandantin in Verruf bringen zu wollen“. Gleichwohl habe ihm seine Mandantschaft abermals die Hand gereicht, um „Ihnen in Ihrer besonderen Situation behilflich zu sein (…). Dieses nun wieder habe Herr H. „neuerlich zurückgewiesen und meine Mandantschaft bezichtigt, sie handele mit Stasi-Methoden. Damit bringen Sie ganz offensichtlich zum Ausdruck, dass es zum einen an gehaltvollen Sachargumenten fehlt und zum anderen Sie auch nicht im Entferntesten wissen, worüber sie reden, denn ein solcher Vergleich ist derart abstrus, dass dies nur noch als unsägliche Polemik und primitive Effekthascherei auf unterstem Niveau bezeichnet werden kann. Für meine Mandantschaft ist jetzt die Grenze des Hinnehmbaren erreicht und ich weise deshalb darauf hin, dass ich beauftragt bin, bei neuerlichem Scheitern des hiermit unterbreiteten Einigungsvorschlags die zu Gebote stehenden Maßnahmen, bis hin zur Erhebung einer negativen Feststellungsklage gegen Sie zu ergreifen. (…) Sollte die Vereinbarung nicht oder nicht fristgerecht hier eingegangen sein, wird es kein weiteres Entgegenkommen meiner Mandantschaft mehr geben und das Einigungsangebot ist dann gegenstandslos.“

Verhalten verstößt gleich gegen mehrere biblische Grundsätze

Wegen des geforderten Schweigegelübdes und rechtlicher Bedenken verweigerten Herr H. und Ralf Garmatter 2013 die Unterschrift unter das Schreiben des Crailsheimer Rechtsanwalts und der Kirchengemeinde Lendsiedel. Im Frühjahr 2015 besuchte Herr H. letztmals Pfarrer Beck, um die 1000 Euro einzufordern. Als Antwort erhielt er kurze Zeit später ein ablehnendes Schreiben des Crailsheimer Anwaltsbüros Frank-Arvid Weber. Darin war sinngemäß auch der Satz enthalten, dass Herr H. für die Nichtzahlung der 1000 Euro „sicher Verständnis“ habe. Verständnis dafür hat der behinderte Mann aber bis heute nicht. Denn völlig unverständlich ist ihm, dass ein evangelischer Pfarrer ihm die Zahlung einer berechtigten Geldsumme mündlich zusagt und sie dann doch nicht bezahlt. Dieses Verhalten des Pfarrers verstößt gleich gegen mehrere biblische Grundsätze. Dieses Verhalten ist eines Geistlichen unwürdig. Geld wäre in der Kirchengemeinde Lendsiedel – schon allein aus dem Verkauf des Gebäudes – genügend vorhanden. Statt Geld für teuere Anwälte auszugeben, wäre es sicher christlicher und sinnvoller gewesen, das Geld für die berechtigten Forderungen eines Bedürftigen zu verwenden. Durch sein persönliches Verhalten gegenüber einem Schwerbehinderten erschüttert Lendsiedels Pfarrer Hermann Beck den Glauben daran, dass sich die evangelische Kirche für die Schwächsten der Gesellschaft, für Gerechtigkeit und Wahrhaftigkeit einsetzt. Der Geschädigte wird den aus Lendsiedel weggezogenen Pfarrer sicher nicht vermissen.

Kostenaufstellung des ehemaligen Mieters vom 2. März 2013:

An die Evangelische Kirchengemeinde Lendsiedel, Pfarrer Beck und den Kirchengemeinderat

– Kostenerstattung für die Folgen der unrechtmäßigen Kündigung meiner Wohnung in der Langen Gasse 6 in Lendsiedel durch die Kirchengemeinde Lendsiedel

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Pfarrer Beck,

wie mit Ihnen im Januar 2013 im Pfarrhaus mündlich besprochen, schicke ich Ihnen die Kostenaufstellung für den mir entstandenen finanziellen Schaden durch die unrechtmäßige Kündigung meiner Wohnung in der Langen Gasse 6 in Lendsiedel. Die Bezahlung der Gesamtsumme in der Größenordnung von wörtlich „plus-minus 1000 Euro“ wurde von Ihnen zugesichert.

1. Mehrkosten für höhere Miete von 100 Euro monatlich (300 Euro statt 200 Euro Warmmiete) für die Monate Oktober, November, Dezember 2012 und Januar 2013: 4 x 100 Euro = 400 Euro

2. Kosten für die Anschaffung einer TV-Satellitenschüssel inklusive Einbau durch die Firma Elektro Lauton: 260 Euro

3. Postnachsendeauftrag: 15 Euro

4. Schriftverkehr zur fristlosen Kündigung meiner Wohnung im Lendsiedler Gasthaus Ochsen und mehrmaliger Schriftverkehr mit der Kirchengemeinde Lendsiedel – Kosten: 50 Euro

5. Finanzieller Aufwand für den Umzug vom Gasthaus Ochsen in Lendsiedel in meine neue Wohnung in Kirchberg/Jagst (Fahrzeugkosten, Personalkosten, Lagerung meiner überzähligen Möbel etc.): 300 Euro

Gesamtkosten: 1025 Euro

Ich gebe Ihnen hiermit letztmals die Chance, die Angelegenheit einvernehmlich und gütlich zu regeln. Bitte überweisen Sie den Betrag von 1025 Euro bis spätestens 10. März 2013 auf mein oben angegebenes Konto bei der Volksbank Hohenlohe. Danach wünsche ich mir, dass „ein- für allemal Ruhe einkehrt und sich beide Seiten wieder mit voller Kraft ihren wirklichen Aufgaben widmen können“.

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Ein Gedanke zu „„Lendsiedels Pfarrer Hermann Beck zog Schwerbehinderten über den Tisch“ – Versprochene Entschädigung nicht bezahlt

  1. Und wieder ein Grund diesen gesamten organisierten Glaubensvereinigungen den Rücken zu kehren.
    Ich gehe zur Kirche und ich bete. Aber weder ich noch meine Ehefrau und auch nicht unsere Kindern sind Mitglied einer Kirche.

    Was würde wohl die Dame oder Herr die der Kirche dieses Haus vererbt haben dazu sagen? Scheinbar waren diese sozial engagiert. Sonst hätten Sie sicher nicht einen behinderten Menschen für großzügige 200 Euro Warmmiete für 50 qm wohnen lassen.

    Da hier nicht nur ein „Einzeltäter“ (der Pfarrer) gehandelt hat sondern auch Kirchenobere daran beteiligt waren macht das Verhalten der Kirche mehr als schäbig.

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