„Staatliche Schweigepflicht – Ein NSU-Informant bricht die amtliche Omertà und bestätigt Aussagen eines Ex-Verfassungsschützers, die er bisher bestritt“ – Kommentar des Journalisten Thomas Moser

Ein Zeuge bricht die staatliche Schweigepflicht. Wusste der Verfassungsschutz (VS) von Baden-Württemberg spätestens seit 2003 von NSU, Mundlos und Böhnhardt? Diese Frage hängt an zwei Personen: dem früheren LfV-Beamten Günter S. und seinem Informanten Torsten O. Bisher hat Torsten O. die Version von Günter S. bestritten – jetzt bestätigt er sie in weiten Teilen.

Von Thomas Moser, Journalist

Widersprüchliche Aussagen

Günter S. berichtete im September 2012 vor dem NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestages Folgendes: Im August 2003 habe er von einem Informanten Hinweise auf eine rechtsextreme Terrorgruppe in Ostdeutschland namens NSU bekommen. „Wie die RAF, nur eben rechts“, soll der Mann gesagt haben. Er habe fünf Namen genannt, darunter Mundlos. Seinen Bericht über dieses Treffen, so der ehemalige LfV-Mitarbeiter, habe er im Amt vernichten müssen. Die Namen NSU und Mundlos habe er sich aber merken können. Dagegen erklärte der LKA-Vertreter aus Stuttgart, Axel M., während des selben Ausschusstages, jener Informant habe bei seiner Vernehmung am 2. Dezember 2011 bestritten, gegenüber Günter S. Aussagen über NSU und Mundlos gemacht zu haben. Außerdem hätten die Ermittler im LfV keinen Hinweis auf eine Vernichtung des angeblichen Berichtes gefunden.

Nicht ernst genug genommen

Die Spur Günter S. blieb ungeklärt und widersprüchlich. Auch, als der frühere VS-Beamte zweieinhalb Jahre später erneut vor einem Untersuchungsausschuss als Zeuge geladen ist, am 16. März 2015 in Stuttgart. S. bleibt konsequent bei seiner Version, jener Informant habe ihm von NSU und Mundlos berichtet. Er mache sich deshalb im Nachhinein Vorwürfe, weil er ihn nicht ernst genug genommen habe. Ins Schleudern gerät der ehemalige Geheimdienstler lediglich bei der Frage der Vernichtung seines Berichtes im LfV. Das sei angeordnet worden, sagt er einmal, dann: es sei nichts vernichtet worden, schließlich erneut: es habe geheißen, alles sei zu vernichten. Der Mann stand ganz offensichtlich unter enormem Druck.

Treffen fand statt

Am selben Tag lernt die Öffentlichkeit zum ersten Mal auch jenen Informanten leibhaftig kennen: Torsten O., der in Handschellen in den Saal geführt wird. Er sitzt eine mehrjährige Haftstrafe wegen sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen und wegen illegalen Munitionsbesitzes ab. Er bestreitet die Taten. In der Ausschusssitzung bestreitet Torsten O. aber vor allem die Angaben von Günter S. Er habe mit ihm nicht über Rechtsterrorismus gesprochen, erklärt er, die Namen NSU und Mundlos habe er nicht genannt, das Treffen habe auch nicht drei bis vier Stunden gedauert, sondern „zehn bis 15 Minuten“. Übereinstimmung besteht lediglich darin, dass dieses Treffen stattfand, und wann und wo es stattfand: am 11. August 2003 in Räumlichkeiten der evangelischen Kirche in Flein bei Heilbronn. Die Aussage von O. vor dem Untersuchungsausschuss von Baden-Württemberg deckt sich mit seiner Vernehmung durch das LKA im Dezember 2011 nach dem Auffliegen des NSU-Trios – sie widerspricht aber fundamental den Angaben des Verfassungsschützers S. Damit blieb die Frage unbeantwortet: Wusste der baden-württembergische Verfassungsschutz spätestens 2003 vom NSU?

Schwenk

Bis jetzt. Denn nun rückt Torsten O. von seiner Aussage gegenüber dem LKA wie vor dem Untersuchungs-Ausschuss ab und schwenkt zur Version von Günter S. über. Im Gespräch mit dem Autor dieses Textes erklärt er im Juni 2015 auf die Frage, worüber er damals mit S. geredet habe, wörtlich:

Namen Böhnhardt und Mundlos sind gefallen

„(…) Im letzten Themenkomplex habe ich den Bereich des Rechtsspektrums angesprochen und habe dem Herrn S[…] Sachen mitgeteilt, die ich von einem verdeckten Ermittler des Bundeskriminalamtes mir berichtet bekommen habe. Und unter anderem sind in diesem Zusammenhang auch die Namen Böhnhardt und Mundlos gefallen. Ich habe vom Thüringer Heimatschutz [THS] und von dem Nationalsozialistischen Untergrund gesprochen. Ich habe den Herrn S[…] darauf hingewiesen, dass aus meiner Sicht das, was dieser BKA-Beamte mir privat erzählt hat, massiv gefährlich klang.“

„Wie lange hat das Gespräch gedauert?“

„Ich würde mal sagen, nicht unter zwei bis drei Stunden. Die Aussage von S[…], dass es drei bis vier Stunden gedauert hat, könnte schon zutreffend sein.“

Mit niemandem über das Gespräch reden

Torsten O. ist eine Person mit Staatsschutz- und Verfassungsschutzkontakten. 1989/90 arbeitete er unter dem Decknamen „Erbse“ für das LfV in Baden-Württemberg. Er wurde in der rechten Szene eingesetzt, bestreitet aber entschieden, selber rechts zu sein. Ungeklärt ist bislang die Frage, wie lange er als V-Mann für das Amt tätig war. „Etwa vier Monate“, so der frühere LfV-Präsident von Baden-Württemberg, Helmut Rannacher, vor dem NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestages. Torsten O. selber sagt, er sei etwa ein dreiviertel Jahr lang VS-Informant gewesen. Dieser Hintergrund ist wichtig, um seine Erklärung verständlich zu machen, warum er bisher über das Gespräch mit dem Verfassungsschützer Günter S. vollkommen anders ausgesagt habe. Nach dem Auffliegen des NSU am 4. November 2011 in Eisenach hätten ihn wenige Tage darauf drei Verfassungsschützer aus dem Bett geklingelt und ihm erklärt, er dürfe mit niemandem über das Gespräch mit Günter S. von 2003, in dem von NSU, Mundlos und Böhnhardt die Rede war, sprechen. Das sei streng geheim. Die Geheimhaltungs- und Schweigepflichtserklärung, die er als V-Mann 1989 abgegeben habe, gelte auch für dieses Gespräch im Jahre 2003. Würde er sich nicht daran halten, wäre das Landesverrat und Geheimnisverrat.

Torsten O. jetzt im Juni 2015 wörtlich gegenüber dem Autor weiter:

„Dann wurde mir noch angedroht, wenn ich nur piep sage, würde man mich aus dem Verkehr ziehen und ich würde irgendwo in einem Gefängnis vergammeln.“

Drei Verfassungsschützer machten weiter Druck

Günter S. hatte sich, bereits im Ruhestand, im November 2011 nach Bekanntwerden des NSU von sich aus an das BKA gewandt und die Geschichte seines Informanten Torsten O. und dessen Hinweis auf NSU und Mundlos geschildert. Er wollte mithelfen, sagt er heute, die Mordserie aufzuklären. Am 25. November 2011 wurde S. offiziell polizeilich vernommen. Am Abend jenes Tages, so Torsten O. weiter, seien die drei Verfassungsschützer erneut vor seiner Wohnung aufgetaucht, hätten ihn unter Druck gesetzt und ihm Instruktionen für eine anstehende Vernehmung gegeben:

Alles dementieren, was mit Rechtsspektrum im Zusammenhang steht

„Sie sagten zu mir: Ich dürfe in keinem Fall irgendetwas darüber sagen. Ich solle sagen, wenn ich gefragt werde: Das Gespräch mit dem Herrn Stenzel [Anmerkung: Mit diesem Arbeitsnamen hatte sich Günter S. damals vorgestellt.] hätte zehn bis 15 Minuten gedauert und soll alles dementieren, was mit dem Rechtsspektrum im Zusammenhang steht.“

Das Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg teilt dazu auf Anfrage mit:

„Die Angaben von Herrn O., LfV-Mitarbeiter hätten ihn im November 2011 (oder später) aufgesucht, können nicht bestätigt werden.“

 Korrigierte Version über das Gespräch mit Günter S.

Am 2. Dezember 2011 wurde O. dann vom LKA im Auftrag des BKA tatsächlich selbst vernommen und gab die gewünschte Version zu Protokoll. Seine heutige, korrigierte Version über das Gespräch mit Günter S. weicht in einem wichtigen Punkt aber immer noch von der des Ex-Verfassungsschützers ab. S. hat seinen Informanten O. bisher stets so zitiert, der habe in persönlichem Kontakt zur NSU-Gruppe gestanden und für sie eine Bank in Heilbronn ausspionieren sollen. Das jedoch bestreitet Torsten O. auch im Juni 2015. Die Hinweise auf NSU, THS, Mundlos und Böhnhardt will er von jenem BKA-Mann bekommen haben – „privat“, wie er betont.

Frage: „Also Sie hatten persönlich keinen Kontakt zum NSU, Thüringer Heimatschutz, Mundlos, Böhnhardt?“

Antwort: „Nein, habe ich zu keiner Zeit gehabt.“

„Behörden wollen hier etwas vertuschen“

Und warum korrigiert er jetzt seine Aussage? Antwort: „Weil es mir darum geht, die Sache aufzuklären. Insgesamt überwiegt bei mir der Verdacht, dass die Behörden hier etwas vertuschen wollen. Und in diesem Moment bin ich einfach der Überzeugung: Wenn die Behörde hier ein Versagen vertuschen will, dass von diesen Behörden eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgeht, weil nicht mit Sicherheit gesagt werden kann, ob nicht in anderen Fällen, derzeit aktuell, auch noch irgendwelche Gefährdungen für die Bevölkerung bestehen.“

Keine Auskunft des Generalbundesanwalts

Torsten O. hat bereits vor einigen Wochen ans Landeskriminalamt (LKA) von Baden-Württemberg geschrieben und seine Aussage vom 2. Dezember 2011 zurückgenommen – „in Gänze“, wie er formuliert. Das LKA nimmt dazu nicht Stellung. Es möchte nicht einmal bestätigen, ob der Brief eingegangen ist. Das Amt verweist auf den Generalbundesanwalt, der die „Hoheit im NSU-Verfahren“ habe. Die Karlsruher Behörde erklärt, sie erteile „zum Inhalt der Korrespondenz von etwaigen Zeugen grundsätzlich keine Auskünfte.“

Fragwürdiges Verhalten von Ministerium und Verfassungsschutz

Ein zum Schweigen verpflichteter NSU-Zeuge bricht die staatliche Omertà – so sieht es aus. Das wäre etwas Neues. Torsten O. bestätigt nun in wesentlichen Teilen, was der Verfassungsschützer Günter S. – allen Anfeindungen zum Trotz – wiederholt berichtet hat. Damit kann als belegt gelten, dass das Amt spätestens seit 2003 Wissen über den NSU gehabt hat. Und die Frage, die sich nun aufdrängt, ist: Warum qualifiziert dieses Amt sowie das verantwortliche Ministerium den früheren VS-Beamten S. für seine Aussage bis heute ab? Darf sie nicht sein?

Torsten O. will erneut aussagen

Torsten O. hat auch an den Untersuchungsausschuss in Stuttgart geschrieben. Er nimmt auch da seine Aussage vom März 2015 zurück und erklärt sich bereit, vor dem Gremium öffentlich neu auszusagen. Der Ausschussvorsitzende Wolfgang Drexler (SPD) sagte dazu vor Beginn der Sitzung am 6. Juli 2015 gegenüber der Presse: Man wolle von O. nun vor allem wissen, ob seine Aussage vom März falsch gewesen sei und was damit geschehen solle. Denn einfach zurückziehen könne er sie nicht, sie sei nun einmal gemacht worden. In einem Brief an O. von Anfang Juli stellt Drexler eine neue Vernehmung in Aussicht, vorausgesetzt O. mache Angaben „mit Bezug zum NSU“.

Nicht auf dem Phantombild

Eine andere Frage ist inzwischen vom Tisch: Torsten O. stellt keines der Phantombilder dar, die nach dem Polizistenmord von Heilbronn gezeichnet wurden. Diesen Verdacht hatte Günter S. selbst aufgebracht. Als vor zwei Jahren die Bilder in verschiedenen Medien veröffentlicht wurden, wollte er in einem, Bild Nummer acht, Torsten O. erkannt haben und meldete das dem Innenministerium in Stuttgart. Schon im Ausschuss antwortete Torsten O. auf die Frage, wo er am 25. April 2007 war, am Tag als Michèle Kiesewetter ermordet wurde: „In Hannover in einem Ein-Euro-Job.“ Sein Alibi ist bestätigt. Und auch der Zeuge von Heilbronn, nach dessen Angaben Phantombild Nummer acht gefertigt worden war, sagt, als er aktuelle Bilder von Torsten O. sieht, zweifelsfrei: „Nein, das ist nicht der Mann, der mir damals auf der Theresienwiese auffiel, der zusammen mit drei anderen Männern auf irgendetwas zu warten schien. Der war noch größer und kantiger.“

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