Die Fraktion DIE LINKE im deutschen Bundestag hat einige Positionspapiere zum Thema „Gesundheitliche Auswirkungen des Mobilfunks“ veröffentlicht. Hohenlohe-ungefiltert veröffentlicht Links zu einer Auswahl dieser Positionspapiere.
Informationen der Bundestagsfraktion DIE LINKE
Gefährliche Mobilfunkstrahlung?
Der Mobilfunk ist längst allgegenwärtig. Handys und WLAN-Systeme gehören zum Alltag. Hinzu kommen weitere Strahlungsquellen wie der neue digitale Behördenfunk. Nach wie vor bestehen jedoch erhebliche Bedenken wegen möglicher Gefahren für die menschliche Gesundheit. Zahlreiche Untersuchungen weisen darauf hin, dass die mit dem Mobilfunk einhergehende elektromagnetische Strahlung verschiedenste Erkrankungen wie Krebs, Multiple Sklerose oder Parkinson verursachen könnte. Auch die Weltgesundheitsorganisation WHO sieht einen möglichen Zusammenhang zwischen Handy-Nutzung und bestimmten Hirntumoren. Zwar sind viele Untersuchungen umstritten. Problematisch ist auch, dass es noch keine Langzeitstudien gibt, da der Mobilfunk erst seit relativ kurzer Zeit existiert. Es steht jedoch zweifelsfrei fest, dass Mobilfunkstrahlung grundsätzlich auf den Organismus einwirkt. Aufgrund der zahlreichen Hinweise auf gesundheitsschädliche Wirkungen ist daher Vorsicht geboten.
Nötig wäre unabhängige Mobilfunkforschung
Im Rahmen des Deutschen Mobilfunkforschungsprogramms (2002 bis 2008) ging es – mit Unterstützung der Industrie – vor allem um den Nachweis, dass Mobilfunkstrahlung unbedenklich ist. Nötig wäre dagegen Mobilfunkforschung, die tatsächlich unabhängig ist. Die Ermittlung der Risiken darf auf keinen Fall von den Interessen der Mobilfunkanbieter gelenkt sein.
Grenzwerte bieten keinen ausreichenden Schutz
DIE LINKE fordert vorsorglich schärfere Grenzwerte, um die Risiken für die Bürgerinnen und Bürger zu minimieren. Denn die derzeit gesetzlich verankerten Grenzwerte garantieren beispielsweise keinen ausreichenden Schutz für Anwohnerinnen und Anwohner im Umkreis von Sendeanlagen. Die Fraktion hat aber nicht nur Handys, sondern auch die Nutzung anderer Geräte wie W-LAN-Systeme, schnurlose Telefone und Babyfone im Blick.
Forderung: Keine Sendemasten um Krankenhäuser, Schule, Kindergärten, Altenheime
Weiterhin fordert DIE LINKE Zonen ohne Sendemasten in und um Krankenhäuser, Schulen, Kindergärten und Altenheimen, um wenigstens die für die Strahlung empfindlichsten Personen zu schützen. In diesen Gebieten sollen keine Sendeantennen stehen.
Verständliche Kennzeichnungspflicht ist notwendig
DIE LINKE setzt sich außerdem für die Einführung einer deutlichen und für alle verständlichen Kennzeichnungspflicht von Mobilfunk- und anderen Geräten ein. Bürgerinnen und Bürger müssen auf einen Blick erkennen können, welcher Strahlung sie sich aussetzen.
Recht auf körperliche Unversehrtheit
Bei der Novellierung der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung, die unter anderem die Grenzwerte für Mobilfunkstrahlung festlegt, hat die schwarz-gelbe Bundesregierung die zahlreichen Hinweise auf gesundheitsschädigende Wirkungen leider nicht ausreichend berücksichtigt. Die Interessen der Mobilfunkindustrie wurden weiterhin über das Recht der Bürgerinnen und Bürger auf körperliche Unversehrtheit gestellt.
http://www.linksfraktion.de/themen/mobilfunk/
http://www.linksfraktion.de/pressemitteilungen/mobilfunk-bleibt-gesundheitsgefaehrdend/
Reden:
14.03.2013 – 17. Legislatur – Sabine Stüber
Hohe Grenzwerte für elektromagnetische Felder sind nicht akzeptabel
http://www.linksfraktion.de/reden/hohe-grenzwerte-elektromagnetische-felder-sind-nicht-akzeptabel/
20.03.2009 – 16. Legislatur – Lutz Heilmann
Mobilfunkstrahlung minimieren – Vorsorge stärken
http://www.linksfraktion.de/reden/mobilfunkstrahlung-minimieren-vorsorge-staerken-2009-03-20/
05.05.2008 – 16. Legislatur – Lutz Heilmann
Schutz vor Mobilfunkstrahlung erheblich verbessern
http://www.linksfraktion.de/reden/schutz-mobilfunkstrahlung-erheblich-verbessern/
14.03.2013 – 17. Legislatur – ENTSCHLIEßUNGSANTRAG – Drucksache Nr. 17/12742
EA zur Verordnung zur Änderung der Vorschriften über elektromagnetische Felder und das kommunikationsrechtliche Nachweisverfahren
Die BReg novelliert die Vorschriften über elektromagnetische Felder, die unter anderem die Grenzwerte für Mobilfunkstrahlung festlegen. Aufgrund diverser Studien gibt es viele Hinweise auf möglicherweise durch Mobilfunkstrahlung verursachte Gesundheitsschäden. Die BReg senkt die Grenzwerte dennoch nicht auf ein Gesundheitsgefahren sicher ausschließendes Maß. Dies soll durch den EA nachgeholt werden.
http://www.linksfraktion.de/suche/?q=Mobilfunkstrahlung&x=3&y=7&t=&m=&j=&l=&a=