„Kiesewetter-Ausschuss: Wichtige Zeugen nicht vernommen“ – Eine Dokumentation des Journalisten Thomas Moser

Die Aussage von Beate Zschäpe vor dem OLG München wirft mehr Fragen auf, als sie beantwortet. Auch der Polizistenmord von Heilbronn bleibt ungeklärt. Zu begründet sind die Zweifel an einer (Allein-)Täterschaft von Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos.

Von Thomas Moser, Journalist

Vertrauliche Informationen fließen an Ermittlungsbehörden

Fragen stellen sich aber auch zum NSU-Untersuchungsausschuss von Baden-Württemberg, der seine Beweisaufnahme jetzt, Mitte Dezember 2015, abgeschlossen hat. Etliche Zeugen wurden nicht vernommen, andere an die Bundesanwaltschaft übermittelt. Damit fließen weiterhin vertrauliche Informationen an die Ermittlungsbehörden, obwohl der Ausschuss anderes beschlossen hatte. Spielt er ein doppeltes Spiel? Handelt er anders, als er redet? – Eine Dokumentation.

Ausschluss nicht für alle Sitzungen

Im September 2015 hatte der Ausschussvorsitzende Wolfgang Drexler (SPD) einen publikumswirksamen Auftritt. Nachdem in mindestens zwei Fällen Sachverhalte, die Zeugen dem Ausschuss vertraulich mitgeteilt hatten, beim Landesinnenministerium und beim Generalbundesanwalt gelandet waren, wurden die vier offiziellen Vertreter der Landesregierung demonstrativ von den nicht-öffentlichen Sitzungen des NSU-Ausschusses ausgeschlossen. Allerdings nicht von allen. Der Ausschluss sollte nur für Fälle gelten, die zu rechtlichen Konsequenzen führen könnten. Ein Rauswurf zweiter Klasse, den Drexler damals am 21. September 2015 vor der Presse mit folgenden Worten begründete.

Eine heikle Sache

Wolfgang Drexler, Ausschussvorsitzender, SPD:  „Wir sind in vielen Bereichen darauf angewiesen, dass es selbst nach acht Jahren möglicherweise noch jemanden gibt, wenn ich mal den Fall Kiesewetter anspreche, der sich vielleicht doch noch meldet. Wir sind darauf angewiesen, dass sich Menschen melden, die sich bisher noch nicht gemeldet haben. Sonst lesen wir nämlich immer nur das nach, was Polizeibeamte in ihren Ermittlungen aufgeschrieben haben. Wir sind darauf angewiesen, und insofern ist es eine heikle Sache.“

Neuer Untersuchungsausschuss als Empfehlung

Einige Wochen später, am 30. Oktober 2015, verkündete der Ausschuss, er werde das Arbeitspensum bis zum Ende der Legislaturperiode nicht schaffen und deshalb dem neuen Landtag im März 2016 empfehlen, erneut einen Ausschuss zum Kiesewetter-Mord einzusetzen. Auf der Pressekonferenz erkundigt sich ein Medienvertreter, ob sich denn, wie erhofft, neue Zeugen gemeldet hätten.

Pressekonferenz:

Journalist 1: „In der Vergangenheit haben Sie gesagt: ‘Wir sind darauf angewiesen, dass Zeugen sich noch melden‘. Haben sich denn in letzter Zeit noch Hinweise ergeben und Zeugen gemeldet?“

Drexler: „Ja, es haben sich noch Zeugen gemeldet.“

Journalist 1: „Können Sie das ausführen?“

Drexler: „Nein.“

Journalist 1: „Warum nicht?“

Drexler: „Weil der Zeuge mir mitgeteilt hat, dass er nicht möchte, dass das bekannt wird. Und deswegen war das auch in einer Sitzung des Untersuchungsausschusses ohne Regierungsvertreter. Und auch die Vertreter der Fraktionen haben auch nur die Anfangsbuchstaben oder N.N. mitgeteilt bekommen.“

Journalist 1: „Da geht es um die Identität. Können Sie denn inhaltlich noch etwas dazu sagen?“

Drexler: „Ja, es gibt jemand, der gesagt hat, er habe an diesem Tag [25. April 2007, Mord an der Polizistin Michèle Kiesewetter], ich glaube, eine Stunde vorher, wenn ich es noch richtig im Kopf habe, etwas bemerkt, das ganz wichtig sei. Und wir werden dem jetzt nachgehen. Wir haben vorhin beschlossen, ihn zu vernehmen.“

Journalist 1: „Ist schon klar, wann?“

Drexler: „Nein, noch nicht. Aber bis zum 7. Dezember.“

Journalist 1: „In dann nicht-öffentlicher Sitzung?“

Drexler: „Das müssen wir noch mit ihm verhandeln. Ich bin ja immer für öffentliche Sitzungen. Es wäre gut, wenn das öffentlich wäre. Auf jeden Fall, wenn wir ihn vernehmen können, den Ton öffentlich. Wir werden jetzt nach unserem heutigen Beschluss Verbindung mit ihm aufnehmen und hoffen, dass wir ihn bis zum 7. Dezember noch vernehmen können. Eine Person, die bisher, so wie er es uns mitgeteilt hat, sich nicht bei der Polizei gemeldet hat. – Ich muss noch einen zweiten…, ich habe mir das gerade überlegt: Wir haben noch einen zweiten Hinweisgeber. Diesen Fall haben wir an den Generalbundesanwalt gegeben, aufgrund der Fülle und der Schwierigkeiten, die da bestehen.“

Journalist 1: „Läßt sich das inhaltlich noch skizzieren oder eingrenzen, worum es da geht?“
Drexler berät sich kurz.
Drexler: „Da geht es um Handyaufnahmen. Um Handyaufnahmen möglicherweise während der Tat.“

Am 9. November 2015 sind die beiden neuen Zeugen erneut Thema in der Presserunde vor Beginn der Ausschusssitzung.

Journalist 2: „Noch einmal zu diesen zwei Zeugen, die sich bei Ihnen meldeten. Einen wollten Sie vernehmen…“

Drexler: „Ja. Und einen haben wir weitergegeben.“

Journalist 2: „An den Generalbundesanwalt.“

Drexler: „Ja.“

Journalist 2: „War das im Einverständnis mit dem Zeugen, dass er an den Generalbundesanwalt übergeben wird? Weil, er hat sich ja bei Ihnen gemeldet und nicht bei der Polizei.“

Drexler: „Weiß ich jetzt gerade nicht.“

Journalist 2: „Und warum übergeben Sie den einen und den anderen nicht?“

Drexler: „Aus dem einfachen Grund: Bei dem einen muss man noch ermitteln, da sind wir noch nicht so weit. Wir sind keine Ermittlungsbehörde. Wir können den Zeugen nicht einfach so vernehmen. Wir brauchen ja die Unterlagen. Während beim anderen Zeugen, der hat uns seine Informationen gegeben, dann haben wir gesagt: den können wir sofort in den Ausschuss nehmen.“

Journalist 2: „Wir hatten ja die Diskussion, dass sich Zeugen vertraulich an den Ausschuss gewendet haben und eben nicht an die Ermittlungsbehörden…“

Drexler: „Ja, aber so wie ich erfahren habe, ist das bisher anstandslos von demjenigen auch akzeptiert worden. Es gibt nur zwei Möglichkeiten für den Ausschuss: Entweder er ermittelt selber, was er nicht darf, oder aber wir geben es einer Ermittlungsbehörde. Das ist der Generalbundesanwalt, der ja immer noch ein Verfahren gegen Unbekannt führt. Wir hoffen, dass er das so ermittelt, dass wir entweder noch vorher oder im nächsten Ausschuss dann das Ergebnis einführen können in den vielleicht nächsten Untersuchungsausschuss des Landtags von Baden-Württemberg. Auf jeden Fall hält uns der GBA auf dem Laufenden, was jetzt mit diesem Fall ist.“

Auf der Presserunde der Obleute nach der Sitzung wird der Vorgang ein weiteres Mal angesprochen.

Journalist 2: „Ich wollte noch einmal die Frage stellen, die heute morgen nicht beantwortet werden konnte. Vielleicht kann sie es jetzt. Es hat sich ja ein Zeuge gemeldet, der Handyaufnahmen vom Tatort in Heilbronn gemacht haben will. Diesen Zeugen hat der Ausschuss an den Generalbundesanwalt übergeben. Mich interessiert, ob das mit dem Einverständnis des Zeugen geschah?“

Drexler: „Im Näheren kann ich Ihnen dazu keine Aussagen machen, weil wir sonst sehr viel preisgeben würden, was uns noch interessiert und was wir vorher der Öffentlichkeit nicht bekanntgeben können.“

Journalist 2: „Sie können nicht sagen, ob es mit seinem Einverständnis geschah?“

Drexler: „Nein, ich sag da gar nichts. Denn schon wenn ich das richtig beantworten würde, könnte man Schlüsse auf andere Dinge ziehen.“

Journalist 2: „Und die anderen Obleute: Teilen Sie…?“

Matthias Pröfrock, Obmann der CDU: „Die berichten nicht aus nicht-öffentlicher Sitzung.“
Die Obmänner von FDP (Ulrich Goll), SPD (Nikolaos Sakellariou) und Grüne (Jürgen Filius) antworten nicht.

Zwei Zeugen wurden nicht vernommen

Der Vorgang wirft Fragen zum Selbstverständnis des Untersuchungsausschusses auf. Was aus den zwei Zeugen wurde, ist bisher nicht bekannt. Im Ausschuss wurde keiner vernommen.

Nachfrage des Autors bei der Bundesanwaltschaft vom 30. November 2015:

„Der NSU-Untersuchungsausschuss von Baden-Württemberg hat einen Zeugen, der sich an den Ausschuss gewandt hatte, ‘dem GBA übergeben‘. Der Zeuge soll über Handyaufnahmen vom Tatort Theresienwiese Heilbronn verfügen.

Dazu folgende Fragen:

1) Wann hatte sich der Zeuge an den Ausschuss gewandt, und wann wurde er an Ihre Behörde übergeben?

2) Geschah das auch im Interesse des Zeugen?

3) Um welcher Art von Handyaufnahmen handelt es sich? Bilder, Video? Wann wurden diese Aufnahmen genau gemacht und was zeigen sie?

4) Warum war der Zeuge am Tatort?“

Antwort der GBA-Pressestelle vom 2. Dezember 2015: „Auf Ihre Anfrage teile ich Ihnen mit, dass der Untersuchungsausschuss des Baden-Württembergischen Landtages am 23. Oktober 2015 die dort vorliegenden Erkenntnisse zu dem von Ihnen erwähnten Zeugen an den Generalbundesanwalt übermittelt hat. Die aufgeworfenen Fragen nach dem Zeitpunkt der Kontaktaufnahme des Zeugen mit dem Untersuchungsausschuss und der näheren Umstände der Weiterleitung der Informationen fallen in den Geschäftsbereich des Untersuchungsausschusses, an den ich Sie zur Beantwortung insoweit verweise. Bezüglich Ihrer weiteren Fragen, die im Zusammenhang mit den Angaben des Zeugen stehen, kann ich aufgrund laufender Ermittlungen derzeit keine Auskünfte geben.“

Ermittlungsverfahren gegen neun weitere Beschuldigte

Neben den Verfahren gegen die fünf Angeklagten von München führt der Generalbundesanwalt weiterhin Ermittlungsverfahren gegen neun weitere Beschuldigte, ohne dass es bisher zu Anklagen gekommen wäre. Alle anderen Zeugen und Spuren im NSU-Komplex nimmt die Karlsruher Behörde in ein allgemeines Sammelverfahren „NSU/Unbekannt“ auf. Um wen und was genau es sich dabei handelt, weiß die oberste Ermittlungsinstanz allein.

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