Die grün-rote Landesregierung hat vor vier Jahren beschlossen, die Genehmigungen für Windräder auf die kommunale Ebene herunter zu verlagern. Die regionale Planung wurde dabei weitgehend außer Kraft gesetzt.
Kommentar von Guy M.Y.Ph. Franquinet, Crailsheim
„Gesetzeswidrig“
Das jetzt vorliegende Rechtsgutachten besagt eindeutig, dass diese Maßnahmen gesetzeswidrig waren, nicht zielführend sind und die überregionalen Planungen, die nach den Landschaftsschutzgesetzen und anderen gesetzlichen Vorschriften vorgegeben sind, unmöglich machen. Das ausführliche Gutachten habe ich im Crailsheimer Rathaus – dem Baubürgermeister Holl und den Fraktionsvorsitzenden des Gemeinderats in Crailsheim – zur Verfügung gestellt und ich werde dies ebenfalls dem Rathaus in Kressberg zur Verfügung stellen.
Ausführliches Gutachten gegen eine Schutzgebühr
Das Gutachten wurde vom Landesverband gegen Windkraftanlagen in Auftrag gegeben und ist von international anerkannten Experten erstellt. (Normale Kosten zirka 15.000 Euro). Ich bitte Sie die Zusammenfassung zu veröffentlichen. Sollten Einzelpersonen Interesse an dem 40-seitigen Gutachten haben, können diese dieses Gutachten bei mir gegen eine kleine Schutzgebühr beziehen oder werden Mitglied in unserer Bürgerinitiative GENIE (GEgen Nachhaltig Ineffeziente Energie). Beitrag: 20 Euro jährlich. Für Hotels oder andere Betriebe beträgt die Schutzgebühr 100 Euro.
Mit freundlichen Grüßen
Guy M.Y.Ph. Franquinet, von der IHK Heilbronn-Franken vereidigter und öffentlich bestellter Sachverständiger für Deutsche Münzen ab 1871 und Euro-Umlaufmünzen
GUY FRANQUINET, Werner-von-Siemens-Straße 13, 74564 Crailsheim
Das im Artikel angesprochende Rechtsgutachten (Zusammenfassung) zum „Schutzgut Landschaftsbild“ zum Herunterladen als PDF-Datei:
Rechtsgutachten_zum_Schutzgut_Landschaftsbild.PDF