Trotz bereits erfolgter Reduzierung der Konzentrationszone für Windenergie auf Michelbacher Gemarkung von über 400 Hektar auf zirka 330 Hektar ist das zuständige Gremium einstimmig der Meinung, dass diese Reduzierung der geplanten Fläche „Östlich Michelbach“ nicht ausreichend ist, weil der Abstand zu Michelbach/Bilz weiterhin nur 700 Meter beträgt.
Leserbrief von Eleonore Krause-Krieger, Gaildorf-Eutendorf
Fläche reduzieren
Man sollte doch meinen, dass die im Verwaltungsverband organisierten Gemeinden, darunter Schwäbisch Hall mit einer nicht zu überstimmenden Mehrheit, das Interesse Michelbachs zu einem größeren Abstand nachvollziehen können und bereit sind, diesem berechtigten Interesse Michelbachs Rechnung zu tragen. Noch dazu, nachdem in der letzten Michelbacher Gemeinderatssitzung mehrere Bürger die starke Lärmbelästigung durch die bereits gebauten Windenergieanlagen der Haller Stadtwerke (Windpark Kohlenstraße) massiv beklagt hatten. Bleibt die Größe der Konzentrationszone bestehen, bietet sie zukünftig Platz für weitere Anlagen, auf deren Genehmigung jeder Investor einen rechtlichen Anspruch hat.
Kein Gesetz für Mindestabstand
Der Abstand zur nächsten Anlage beträgt über 1500 Meter und selbst das scheint noch zu wenig zu sein, sonst hätten sich die Bürger nicht so vehement beklagt. Nach der in Bayern gültigen 10H-Regel müsste der Abstand zur Wohnbebauung bei 200 Meter großen Anlagen zwei Kilometer betragen. Darüber hinaus gibt es in Baden-Württemberg kein Gesetz, das den Mindestabstand von 700 Metern vorschreibt. Aber statt Verständnis für die Michelbacher Bürger zu zeigen, will Schwäbisch Hall im Verwaltungsverband mit seiner Mehrheit Michelbach überstimmen und damit den Michelbachern diese äußerst große Konzentrationszone für weitere Windkraftanlagen aufzwingen. Wo bleibt da noch die Planungshoheit der Gemeinde und wozu dient dann ein Verwaltungsverband, wenn damit anderen Gemeinden der Wille einer Mehrheit aufgezwungen wird? Will sich hier Schwäbisch Hall auf Kosten von Michelbach als Musterschüler präsentieren und so die zwei Prozent an Gemeindefläche schaffen, die man so gerne offiziell als „Superenergiekommune“ ausweisen will?
Michelbacher Bürger schützen
Wie verlässlich ist die Aussage von Landrat Bauer vom 5. April 2016: „Indem Städte und Gemeinden über eine Planung geeignete Flächen für Windkraftanlagen ausweisen, können sie die Ansiedlung von Windrädern lenken und zugleich die eigenen Belange schützen.“ Wenn Landrat Bauer zu seinem Wort steht, müsste er die Wünsche Michelbachs nach weiterer Reduzierung unterstützen, um so die Belange der Michelbacher Bürger zu schützen. Tut er es nicht, ist es ein weiterer Beweis, was das Wort des amtierenden Hauptverwaltungsbeamten eines baden-württembergischen Landkreises unter einer grünen Regierung Wert ist: Nämlich nichts!
Erläuterung der Redaktion von Hohenlohe-ungefiltert: Ein Hektar entspricht 10.000 Quadratmetern. Ein Fußballplatz: 100 Meter lang und 60 Meter breit = 6000 Quadratmeter.