„Warum wollen Sie die Überprüfung der Einsatzzeiten zu den beiden Standorten verhindern?“ – Fragen an Bürgermeister Stefan Ohr zum geplanten Feuerwehrmagazin in Kirchberg/Jagst“

In der Gemeinderatssitzung vom 4. August 2016 hat Claus Krüger, erste Vertrauensperson des Bürgerbegehrens für einen Bürgerentscheid in Kirchberg/Jagst, in der Bürgerfragestunde einige Fragen zum geplanten Feuerwehrmagazin gestellt. Bürgermeister Stefan Ohr versprach, die Fragen schriftlich zu beantworten. Dies ist bis heute 26. August 2016) nicht geschehen. Hohenlohe-ungefiltert veröffentlicht einen Brief Claus Krügers an Bürgermeister Ohr vom 26. August 2016, in voller Länge.

Von Claus Krüger, Kirchberg/Jagst, Gruppe Bürger für Bürgerentscheid

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Ohr,

in der letzten Gemeinderatssitzung stellte ich in der Bürgerfragestunde Fragen. Die schriftliche Beantwortung stellten Sie in Aussicht. In den Tagen nach der Gemeinderatssitzung, in der das Bürgerbegehren zum Feuerwehrmagazin in der Vorderen Au als unzulässig abgelehnt wurde, habe wir, die
Bürgerinitiative für den Bürgerentscheid, versucht eine Klärung der unterschiedlichen Auffassungen zu den Einsatzzeiten der Feuerwehr herbeizuführen. Dazu wollten wir gemeinsame Messfahrten mit Feuerwehr und Bürgerinitiative durchführen. Die gemeinsam gestoppte Zeit sollte in einem Messprotokoll bestätigt werden. Dies ist uns nicht gelungen. Wir scheiterten am Widerstand der Feuerwehr. In dieser verfahrenen Situation baten wir Sie, zu vermitteln oder auch die Feuerwehr dienstlich anzuweisen.

Sie teilten mir daraufhin mit:

„Beim Standort Häsele würde unser nördliches Gemeindegebiet außerhalb der Erreichbarkeit von zehn Minuten fallen. An der deutlichen Überlegenheit des Standorts „Vordere Au“ werden weitere Testfahrten nichts ändern. Somit möchte ich Sie bitten, die Ablehnung erneuter Testfahrten zu akzeptieren.“ Wir und die Bürger sollen also etwas akzeptieren, was nicht nachvollziehbar, nicht schlüssig und unverständlich ist.

Frage: Warum wollen Sie die Überprüfung der Einsatzzeiten zu den beiden Standorten verhindern?

In der Tabelle „Standortvergleich und Eintreffzeiten“ sind die Ausrück- und Anmarschzeiten beim Häsele mit 6 Minuten benannt und für die Vordere Au mit 5 Minuten. Mit diesem Korrekturfaktor von 1 Minute werden alle weiteren Ergebnisse verfälscht. Ergibt sich nach Ihren Berechnungen noch ein Vorteil von 83 zu 17 Prozent zugunsten der Vorderen Au, dreht sich das Ergebnis, bei gleichen Anrückzeiten von 5 Minuten, auf 75 zu 25 Prozent um zugunsten der Vorderen Au. In nur drei Fällen (Gaggstatt, Hornberg, Weckelweiler) ist die Au besser dran. Alle anderen Fälle (9 an der Zahl) sind
vom Häsele aus besser erreichbar. Dazu beiliegend die Aufstellung in Tabellenform.

Frage: Die bisherigen Anrückzeiten sind vielleicht bekannt. Wir kennen sie nur aus der Behauptung. Ich möchte gerne wissen, wie sie berechnet wurden. Bei einer wirtschaftlichen Lebensdauer des Feuerwehrmagazins von 80 bis 100 Jahren darf man auch die Frage nach den Anrückzeiten stellen.

Frage: Wie werden die Anrückzeiten in 20 Jahren berechnet?

Frage: Dann gibt es in der Tabelle noch Ungereimtheiten und Widersprüche. Diese bitte ich aufzuklären.

Die Einsatzzeit von der Vorderen Au nach Kirchberg ist genauso lang wie nach Lendsiedel (8 Minuten). Vom Häsele, was bekanntermaßen näher an Kirchberg und Lendsiedel liegt, dauert die Fahrt aber 15 Sekunden länger.

Der Weg von der Vorderen Au bis nach Herboldshausen dauert genauso lang (9 Minuten) wie nach Kleinallmerspann, obwohl mit 2,8 zu 4 Kilometer unterschiedlich lang ist.

In der letzten Sitzung des Gemeinderates hat Robert Schmidt-Denkler das Übel bei der Entscheidung für den Feuerwehrstandort in den vielen nichtöffentlichen Sitzungen benannt.

Frage: Wie viele nichtöffentliche Sitzungen gab es zum Thema Feuerwehrstandort?

Frage: Warum tagte der Gemeinderat dazu nichtöffentlich?

Frage: Wurden die Beschlüsse dazu veröffentlicht?

Frau Dr. Schaupp-Haag, die das Gutachten zur Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens erstellt hat, verlor den so genannten Nagolder Schlosstreppen-Prozess, aus dem sie zitierte, beim VG Mannheim. Es obsiegte die Bürgerinitiative für das Bürgerbegehren.

Frage: Warum wurde diese Anwaltskanzlei mit dem Gutachten zur Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens beauftragt?

Frage: Was hat das Gutachten gekostet?

Frage: Ist es tatsächlich so, dass zuerst der Bebauungsplan Vordere Au aufgehoben werden muss, bevor der Gemeinderat über einen eigenen Antrag zum Bürgerentscheid abstimmt? Oder ist das nur die Meinung der Rechtsanwälte?

Frage: Wurde eine zweite Meinung zu diesem Rechtsverhalt eingeholt?

Für die Beantwortung der Fragen danke ich Ihnen.

Mit freundlichen Grüßen

Claus Krüger

Brief von Claus Krüger mit Tabelle der Ausrück- und Anmarschzeiten zum Herunterladen als PDF-Datei:

Fragen_Feuerwehrmagazin_und_Tabelle

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