„Bürgerentscheid zum Standort des Feuerwehrmagazins verlangt“ – Ein Unterzeichner des Bürgerbegehrens in Kirchberg/Jagst widerspricht Gemeinderatsbeschluss

Die Standortfrage des Feuerwehrmagazins in Kirchberg/Jagst ist noch nicht entschieden. Der Gemeinderat Kirchberg/Jagst lehnte in seiner Sitzung am 25. Juli 2016 ein Bürgerbegehren ab, das zu einem Bürgerentscheid geführt hätte. Gegen diesen Gemeinderatsbeschluss hat ein Unterzeichner des Bürgerbegehrens Widerspruch eingelegt. Hohenlohe-ungefiltert veröffentlicht den Widerspruch in voller Länge.

Widerspruch von Ralf Garmatter, Kirchberg/Jagst

Bürgerbegehren zum Standort des geplanten Feuerwehrmagazins in Kirchberg/Jagst – Widerspruch

Sehr geehrte Damen und Herren der Stadtverwaltung Kirchberg/Jagst und des Gemeinderats der Stadt Kirchberg/Jagst,
der Gemeinderat Kirchberg hat in seiner Sitzung am 25. Juli 2016 das Bürgerbegehren über die Standortfrage des geplanten Feuerwehrmagazins als unzulässig abgelehnt. Dieser Entscheidung widerspricht der Unterzeichner dieses Schreibens. Er hält das Bürgerbegehren für zulässig. Eine Verfristung ist nicht eingetreten. Der Unterzeichner verlangt einen Bürgerentscheid zur Standortfrage des neuen Feuerwehrmagazins wie im Bürgerbegehren detailliert beschrieben.

Widerspruch in der nächsten Gemeinderatssitzung behandeln

Eine Veröffentlichung der Gemeinderatsentscheidung zum Bürgerbegehren im amtlichen Mitteilungsblatt der Stadt Kirchberg/Jagst ist bis heute (Anmerkung: 13. September 2016) nicht erfolgt. Die Vertrauensleute des Bürgerbegehrens haben bis heute (13. September 2016) keinen Ablehnungsbescheid erhalten. Der Unterzeichner verlangt die Behandlung dieses Widerspruchs in der nächsten Gemeinderatssitzung.

Mit freundlichen Grüßen

………………………………………………
(Ralf Garmatter)

Anmerkung: Der Widerspruchsführer rechnet damit, dass sein Widerspruch vom Kirchberger Gemeinderat abgelehnt wird. Nach der Ablehnung kann er sich mit seinem Widerspruch an das Landratsamt Schwäbisch Hall wenden. Wenn von der dortigen Rechtsaufsichtsbehörde der Widerspruch ebenfalls abgelehnt wird, kann vor dem Verwaltungsgericht in Stuttgart Klage eingereicht werden.

Weitere Informationen in Hohenlohe-ungefiltert zum Bürgerbegehren in Kirchberg/Jagst:

“Für einen Bürgerentscheid: 611 Unterschriften an den Gemeinderat übergeben” – Bürgerbegehren zum Standort des geplanten Feuerwehrmagazins in der Vorderen Au in Kirchberg/Jagst https://www.hohenlohe-ungefiltert.de/?p=20886

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