„Keine weiteren Flächen für Windkraft im Einkornwald“ – Offener Brief der Bürgerinitiative Pro Limpurger Berge

„Keine weiteren Flächen für Windkraft im Einkornwald“ lautet die Forderung von Beate Braun und Martmut Riehle aus Michelbach/Bilz in einem „Offenen Brief“ an die verantwortlichen KommunalpolitikerInnen. Das Schreiben haben sie auch an die Evangelische Landeskirche Württemberg geschickt. Hohenlohe-ungefiltert veröffentlicht den Offenen Brief in voller Länge.

Offener Brief von Beate Braun und Martmut Riehle aus Michelbach/Bilz 

Flächennutzungsplan – neue Situation

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Pelgrim,

sehr geehrter Herr Bürgermeister König,

sehr geehrter Herr Bürgermeister Binnig,

sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderätinnen und Gemeinderäte,

wie Sie der Presse entnehmen konnten, haben der Evangelische Oberkirchenrat und die Pfarreistiftung mündlich (sowie schriftlich) zugesichert, keine weiteren Flächen für Windkraft im Einkornwald zur Verfügung zu stellen – außer es treten „Ereignisse“ ein, „aufgrund derer unabdingbare öffentliche Interessen eine Neubewertung erforderlich machen, z.B. die existentielle Energieversorgung bedrohende Krisenszenarien“. Als Gründe hat der Landesbischof den alten Baumbestand genannt und dass die Landeskirche den Michelbachern keine weiteren Belastungen zumuten will.

Diese Verzichtserklärung schafft eine neue Situation:

Da die Evangelische Landeskirche die nahezu alleinige Eigentümerin der „windhöffigen“ Gebiete im Bereich des auf dem Tisch liegenden Flächennutzungsplanes ist, sind ihre Entscheidungen Voraussetzung für jede Regelung, die im Bereich des Einkornwaldes getroffen wird. D. h. es können unter Normalbedingungen in den Konzentrations-Zonen, die der Gemeinsame Ausschuss beschließen will, keine weiteren Windkraftwerke gebaut werden. Wir möchten Sie deshalb bitten, dem Einspruch der Gemeinde Michelbach stattzugeben und  davon abzusehen, den Flächennutzungsplan zu beschließen. Sollten Sie dennoch beschließen, im Einkornwald Konzentrationszonen für Windkraft auszuweisen, so würden Sie den Willen des Oberkirchenrates und der Pfarreistiftung übergehen.

Windkraftwerke könnten einklagbar werden

Denn sollte(n) TTIP und/oder CETA verabschiedet werden (was nicht aus der Luft gegriffen ist), ergäbe sich nach Informationen von TTIP/CETA-Kritikern folgende, dem geäußerten Willen der Evangelischen Landeskirche widersprechende Rechtslage:

Einem Investor würde es dann möglich sein, die Projektierung von Windkraftwerken innerhalb der ausgewiesenen Konzentrationszonen einzuklagen, selbst auf fremdem Eigentum. Das Grundrecht auf Eigentum nach dem Grundgesetz und der EU-Grundrechtecharta würde ausgehebelt. Wir gehen derzeit nicht davon aus, dass die Stadtwerke Schwäbisch Hall oder ein konkurrierendes regionales Unternehmen diesen Schritt gehen würde. Doch ausländische Investoren hätten gewiss eine niedrige Hemmschwelle.

Wir bitten Sie eindringlich, den Willen der Evangelischen Landeskirche zu respektieren und unseren Frieden nicht zu gefährden.

In Erwartung Ihrer baldigen Antwort grüßen wir Sie freundlich

Hartmut Riehle und Beate Braun (Für die Bürgerinitiative Pro Limpurger Berge)

PS:

TTIP und CETA werden von der Öffentlichkeit sehr kritisch begleitet. Zu den gewaltigen Protestaktionen unlängst haben viele Parteien, Kirchen und andere Organisationen aufgerufen.

Weitere Informationen und Kontakt:

http://www.pro-limpurger-berge.de/link5.html

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