Rechtsanwalt Dr. Eisenhart von Loeper hat die Begründung des Widerspruchs zum Bürgerbegehren gegen den Standort des geplanten Feuerwehrmagazins in der Vorderen Au in Kirchberg/Jagst bei der Stadtverwaltung eingereicht.
Pressemitteilung von Claus Krüger, Kirchberg/Jagst-Hornberg
Kein Grund zur Ablehnung
In der umfangreichen Begründung, dass das Bürgerbegehren zulässig ist, führt der Anwalt der Bürgerinitiative „Bürger für Bürgerentscheid“ insbesondere aus, dass sich das Bürgerbegehren nicht gegen den vom Gemeinderat beschlossenen Bebauungsplan richtet. Im Gegensatz zur Argumentation, die von Bürgermeister Stefan Ohr vorgetragen wird und die der Gemeinderat beschlossen hat, sieht die Bürgerinitiative keinen Grund zur Ablehnung.
Können aber kein Müssen
Kernsatz der Widerspruchsbegründung: Der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan in der Vorderen Au hat lediglich die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau eines Feuerwehrmagazins geschaffen. Deswegen muss die Stadt aber nicht bauen. Es ist ein Können aber kein Müssen. Sie darf und kann auch woanders bauen.
Letztlich entscheidet das Verwaltungsgericht über die Zulässigkeit
Das Bürgerbegehren richte sich gegen den Baubeschluss des Gemeinderats zum Bau des Feuerwehrmagazins vom 25. April 2016 in der Vorderen Au. Damit ist das Bürgerbegehen mit der Einreichung von 582 gültigen Unterschriften am 27. Juni 2016 innerhalb der Dreimonatsfrist zulässig. „Letztlich entscheidet das Verwaltungsgericht über die Zulässigkeit“, so Claus Krüger, einer der drei Vertrauensleute des Bürgerbegehrens. Weiter: „Das wird spannend werden. Bei Gericht treffen sich ein Verlierer und ein Gewinner. Unser Anwalt Dr. Eisenhart von Loeper hat in einem ähnlich gelagerten Fall im „Nagolder Schlosstreppenstreit“ einen Bürgerentscheid gewonnen. Verlierer war damals der Anwalt, der jetzt die Stadtverwaltung gegen die Bürgerinitiative vertritt.“
Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts herbeiführen
Auf die Entscheidung der Stadtverwaltung gibt die Bürgerinitiative nicht viel, wird sie doch nicht anders ausfallen als der Gemeinderatsbeschluss. Weil aber die Stadtverwaltung den Bau des Feuerwehrmagazins für nächstes Jahr vorbereitet, wird Rechtsanwalt Dr. von Loeper in den nächsten Wochen eine Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts herbeiführen.