„Quo vadis, Sozialtherapeutische Gemeinschaften Weckelweiler ?“, schreibt Jupp Schmitz (Pseudonym) als Überschrift seines Leserbriefs. Der Mann ist Mitglied des Trägervereins der Sozialeinrichtung für Menschen mit Behinderung. Hat der geschäftsführende Vorstand noch das Vertrauen der Mitglieder des Trägervereins? Sind die Mitglieder denn nun überflüssig, nach der neuen Satzung? Wie sieht die Zukunftskonzeption aus? Werden auch Behinderte entlassen?
Leserbrief von Jupp Schmitz (Pseudonym), Mitglied des Trägervereins der Sozialtherapeutischen Gemeinschaften Weckelweiler
Offen, wer die außerordentlichen Versammlungen verlangt hat
Am Samstag, 27. Mai 2017 fand die ordentliche Mitgliederversammlung des Trägervereines statt. Bis zu diesem Zeitpunkt hatte eine nach der anderen außerordentlichen Mitgliederversammlungen stattgefunden. Bis heute ist noch nicht geklärt, ob die Mitglieder diese verlangt haben oder die Vorstände. Es waren die Vorstände, die einem Anwaltskanzlei den Auftrag gaben, eine Satzung mit Aufsichtsrat auszuarbeiten. Die so genannte neue Satzung wurde am 11. Mai 2017 beim Registergericht eingetragen und der Aufsichtsrat – Vorsitzender Herr Dieter Einhäuser – hat die beiden Vorstände Adalbert Wruck und Stephan Jaletzke am 6. Mai 2017 in ihren Ämtern bestätigt.
Die Herren Vorstände sind noch aus der „alten“ Zeit
Zu der ordentlichen Mitgliederversammlung waren auch drei Aufsichtsräte vor Ort und Herr Willms leitete die Versammlung. Herr Dieter Einhäuser und sein Stellvertreter Herr Nikolaos Sakellariou waren leider terminlich verhindert. Herr Willms schwor die Mitglieder auf die neue Satzung ein. Er sprach von einer „alten“ Zeit und von der nun vor den Mitgliedern liegenden „neuen“ Zeit. Dabei vergaß er zu erwähnen, dass die Herren Vorstände noch aus der alten Zeit waren und die Mitglieder weitaus weniger Rechte haben, als nach der alten Satzung.
Schwere Bedenken gegen die Vorstände
Die Mitglieder konnten nach der alten Satzung den Vorstand entlasten oder nicht. Nun entlastet der Aufsichtsrat oder nicht. Der Aufsichtsrat hat ja auch die jetzigen Vorstände bestätigt, obwohl von einzelnen Mitgliedern schwere Bedenken geäußert wurden. In der neuen Satzung ist keine Rede von den anthroposophischen Grundregularien. Aber es waren ja die jetzt geschäftsführenden Vorstände, welche dies mit dem Anwaltsbüro so besprochen hatten.
Dürfen Schwerbehinderte ordentlich gekündigt werden?
Geht Weckelweiler nun neue Wege? Wenn man den Gerüchten Glauben schenken darf, so sind bereits beim Kommunalverband für Jugend und Soziales, Baden Württemberg, anwaltliche Schreiben eingegangen, mit der Bitte zu überprüfen, ob der Arbeitgeber „Sozialtherapeuthischen Gemeinschaften Weckelweiler e.V.“ Schwerbehinderte ordentlich kündigen darf, da Arbeitsplätze durch Schließungen weggefallen seien. Und vom Betriebsrat würde dies nun befürwortet, so hört man.