„Eigentum verpflichtet“, so steht es in Artikel 14 des Grundgesetzes. Knapp 27 Prozent der Anteile von Arcandor befinden sich in den Händen der Familie Schickedanz. Sie hat über Jahrzehnte von der – oft schlecht bezahlten – Arbeit der Verkäuferinnen und Verkäufer profitiert und trägt als Eigentümerin die Verantwortung für die Managementfehler, die jetzt 50 000 Beschäftigte mit dem sozialen Aus bedrohen.
Leserbrief von Jochen Dürr, Zur Hohen Waag 12, 74523 Schwäbisch Hall
Zweitwichtigster Eigentümer ist die größte Privatbankgruppe Europas
Diese Milliardärsfamilie ist in die Pflicht zu nehmen, damit eine Insolvenz abgewendet werden kann und die Arbeitsplätze bei Arcandor langfristig gesichert werden. Zudem handelt es sich bei der Sal. Oppenheim Gruppe, dem zweiten wichtigen Eigentümer, um die größte unabhängige Privatbankgruppe Europas mit einer Bilanzsumme von 41 Milliarden Euro. Es dürfte also kein Problem sein, der Arcandor-Gruppe entsprechende Kredite zu verschaffen. Auch auf die anderen Gläubigerbanken muss die Bundesregierung jetzt Druck ausüben. Es kann doch nicht sein, dass Banken wie die Commerzbank oder die Bayerische Landesbank, die zu den Gläubigern von Arcandor zählen und vom Staat mit Milliardensummen gestützt wurden, sich jetzt weigern, ausreichende Kredite für die notwendige Sanierung von Arcandor zur Verfügung zu stellen.
Enteignung zum Wohle der Allgemeinheit ist zulässig
Um den Druck zu erhöhen, könnte die Bundesregierung auf Artikel 14, Absatz 3 Grundgesetz verweisen: Dort steht geschrieben, dass eine Enteignung zum Wohle der Allgemeinheit zulässig ist. Und dient es nicht dem Gemeinwohl, wenn 50.000 Arbeitsplätze gesichert werden und die Standorte von Karstadt in den deutschen Innenstädten erhalten bleiben? Die Beschäftigten von Arcandor dürfen nicht im Stich gelassen werden. Wir brauchen keinen staatlichen Rettungsschirm für Milliardäre, aber sehr wohl einen für die Beschäftigten und ihre Familien, die für die entstandene Situation keinerlei Verantwortung tragen.