„Unter den unfreiwilligen Komödien und grotesken Dramen, die sich in bayerischen Rathäusern bisweilen abspielen, ragt das Schauspiel in Leutershausen (Landkreis Ansbach) heraus“, schreibt die Süddeutsche Zeitung in ihrer Online-Ausgabe vom 15. April 2018. „Aus der Sicht von Bürgermeisterin Sandra Bonnemeier ist es wohl ein Rührstück mit ihr als tapferer Kämpferin in der Opferrolle.“ 2016 hatte Sandra Bonnemeier in Schrozberg und Kirchberg/Jagst als Bürgermeisterin kandidiert.
Informationen zusammengestellt von Hohenlohe-ungefiltert
„Ein Kleinstadt-Krimi“
„Für weite Teile des Stadtrates aber entwickelt sich aus einer Posse ein Kleinstadt-Krimi. Titel, so in etwa: Die Bürgermeisterin und das verschwundene Geld.“ (…) Leutershausen ist ein historisches, fränkisches Städtchen; der Motorflug-Pionier Gustav Weißkopf wurde dort 1874 geboren. Heute hat Leutershausen rund 5600 Einwohner. (…)
Link zum ganzen Artikel in der Süddeutschen Zeitung vom 15. April 2018:
Informationen von Sandra Bonnemeier:
https://www.loesbar.tips/tagebuch-blog/
Die Frau ist (…). Das merkt man schon am ersten Wort: Es heißt CUI – nicht qui – bono. Qui ist das männliche Relativpronomen im Nominativ (Sg.+Pl.), gibt also keinen Sinn. Auch so ein Volkshochschulhirn von der S-plitter P-artei D-eutschlands (17.04.18 noch 18,5% und damit knapp vor der AfD mit 15%). Auch das, was ich vom Rest gelesen habe, scheint den Eindruck der – gemeinhin eher zurückhaltenden – SZ zu bestätigen. Schade, dass es im Kommunalverfassungsrecht nicht das Institut des Misstrauensvotums gibt. – Vielleicht ein Denkanstoß für den neuen bayerischen – in Franken beheimateten – MP.
Anmerkung der Redaktion Hohenlohe-ungefiltert:
Im ersten Satz des Kommentars von Kunst-Mann hat die Redaktion an der mit (…) markierten Stelle drei beleidigende Wörter gestrichen.
„Verdacht der Untreue: Die Staatsanwaltschaft in Ansbach ermittelt nach einer Anzeige gegen die Bürgermeisterin Sandra Bonnemeier aus Leutershausen….Das Strafgesetzbuch sieht für Untreue eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe vor.“
Quelle: https://www.swp.de/suedwesten/staedte/crailsheim/rathaus-chefin-im-visier-der-justiz-27208132.html
Diese Person gehört schleunigst vom Rat- ins Zuchthaus.
§ 266 StGB: Wer die ihm durch Gesetz, behördlichen Auftrag oder Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten, mißbraucht oder die ihm kraft Gesetzes, behördlichen Auftrags, Rechtsgeschäfts oder eines Treueverhältnisses obliegende Pflicht, fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen, verletzt und dadurch dem, dessen Vermögensinteressen er zu betreuen hat, Nachteil zufügt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.