Weitgehend unbemerkt hat der Bundestag gerade die Geldleistungen an die Fraktionen um rund 30 Prozent erhöht und sich damit deutlich über einen Budgetvorschlag des Bundestagspräsidenten hinweggesetzt, berichtet die Süddeutsche Zeitung. Union und SPD drückten zudem im letzten Moment eine Extra-Erhöhung durch – wegen eines angeblichen „Nachrüstungsbedarfes bei der Digitalisierung und IT-Sicherheit“.
Informationen des Vereins Abgeordnetenwatch
Lobbyistenspenden an Parteien verbieten!
Nacht- und Nebelaktion im Bundestag
Die außergewöhnlich hohe Aufstockung hat einen schalen Beigeschmack. Denn Union und SPD waren es auch, die vor einiger Zeit die öffentliche Kontrolle der Fraktionsfinanzen einschränkten. Die Nacht- und Nebelaktion – bei der übrigens alle damals im Bundestag vertretenen Parteien mitwirkten – war derart gut getarnt, dass sie monatelang niemandem auffiel.
Funktionszulagen meist verfassungswidrig
Die Verwendung der Fraktionsfinanzen ist nicht nur äußerst intransparent, sondern in einigen Fällen auch rechtlich fragwürdig. Denn Abgeordnete im Bundestag und in zahlreichen Landtagen erhalten neben ihren Diäten zum Teil beträchtliche Boni, weil sie einen Posten in der Fraktion innehaben. Diese so genannten Funktionszulagen sind nach Auffassung von Verfassungsrechtlern und Rechnungshöfen in den meisten Fällen verfassungswidrig.
Lobbyistenspenden an Parteien verbieten!
Parteispenden über 50.000 Euro im Jahr 2018
Unterrichtung durch den Präsidenten des Deutschen Bundestages
Veröffentlichung von Spenden, die im Einzelfall die Höhe von 50.000 Euro übersteigen (§ 25 Abs. 3 Satz 3 Parteiengesetz)
Gemäß § 25 Abs. 3 Satz 2 und 3 des Parteiengesetzes sind Spenden, die im Einzelfall die Höhe von 50 000 Euro übersteigen, dem Präsidenten des Deutschen Bundestages unverzüglich anzuzeigen und von diesem unter Angabe des Zuwenders zeitnah als Bundestagsdrucksache zu veröffentlichen.
Daneben werden entsprechende Spendenanzeigen unmittelbar im Internet veröffentlicht.
https://www.bundestag.de/parlament/praesidium/parteienfinanzierung/fundstellen50000/2018
Gesetz über die politischen Parteien (Parteiengesetz)
https://www.bundestag.de/blob/189336/5d192027d48c097aa998a2eb8713a060/pg_pdf-data.pdf
Aktuelle Unternehmensspenden (über 50.000 Euro):
Daimler AG an SPD: 100.000 Euro (09.05.2018)
Daimler AG an CDU: 100.000 Euro (07.05.2018)
Verband der Bayerischen Metall- und Elektroindustrie an FDP: 150.000 Euro (28.12.2017)
Quelle: bundestag.de
Unternehmen spenden große Summen an die Parteien und beeinflussen auf diese Weise Politik in ihrem Sinne.
Doch in einer Demokratie darf politischer Einfluss nicht vom Geld abhängen. Daher müssen Unternehmensspenden an Parteien genau wie in Spanien oder Frankreich verboten werden. Das sahen auch der verstorbene Alt-Bundeskanzler Helmut Schmidt und einige Staatsrechtler so.
Außerdem treten wir dafür ein,
dass Obergrenzen für die Spenden von Privatpersonen festgelegt werden. In Frankreich dürfen Einzelpersonen maximal 7.500 Euro im Jahr spenden. Im Rahmen von Wahlkampagnen sind sogar nur 4.600 Euro erlaubt.
dass die Namen von Parteispendern schon bei Beträgen ab 2.000 Euro veröffentlicht werden und nicht erst ab 10.000 Euro. In der Vergangenheit sind immer wieder Fälle bekannt geworden, in denen hohe Summen so gestückelt wurden, dass sie unter der Veröffentlichungsgrenze von 10.000 Euro blieben.
Damit die Spender künftig nicht Schlupflöcher nutzen, müssen auch die Transparenzregeln für das Parteiensponsoring verschärft werden.
Bitte verbreiten Sie folgenden Link:
https://www.abgeordnetenwatch.de/petitionen