„Kastanienbäume an der Spitalkapelle“ – Bürgerbegehren in Crailsheim wird vorbereitet

Der Crailsheimer Gemeinderat entschied sich wiederholt mehrheitlich für eine Fällung der beiden Kastanien nördlich der Spitalkapelle. Nun ist ein Bürgerbegehren gegen den jüngsten Beschluss des Gemeinderats geplant. Die rechtliche Prüfung durch die Stadtverwaltung ergab, dass diese Möglichkeit gegeben ist. Es muss von mindestens sieben Prozent der wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger mit ihrer Unterschrift unterstützt werden.

Von der Stadtverwaltung Crailsheim

Voraussetzungen sind gegeben

Der Gemeinderat der Stadt Crailsheim hat sich am 15. November 2018 erneut mehrheitlich für eine Fällung der beiden Kastanien nördlich der Spitalkapelle entschieden. Der Stadtverwaltung wurde nach dieser Entscheidung in einem Schreiben mehrerer Crailsheimer Bürger an Oberbürgermeister Dr. Christoph Grimmer mitgeteilt, dass gegen diesen jüngsten Beschluss ein Bürgerbegehren in Vorbereitung ist. Ziel des geplanten Bürgerbegehrens ist es, einen Bürgerentscheid zu erreichen, der es den Bürgern ermöglicht, über den Erhalt der Kastanienbäume abzustimmen. Die rechtlichen Voraussetzungen zur Durchführung eines Bürgerbegehrens sind gegeben, wie die Prüfung durch die Stadtverwaltung in Abstimmung mit dem Regierungspräsidium Stuttgart ergeben hat.

Zeit bis 24. Februar 2018

Maßgeblich für das geplante Bürgerbegehren ist der jüngste Beschluss des Gemeinderates zur Fällung der Kastanien – nicht der erste Beschluss im Oktober 2017. Entscheidend für die fristgerechte Einreichung eines Bürgerbegehrens ist der Tag der Bekanntgabe des gefassten Beschlusses. Diese erfolgte bereits einen Tag nach der Sitzung vom 15. November 2018 über eine Kurzinformation auf der städtischen Internetseite. Das Bürgerbegehren muss nach den Vorgaben der Gemeindeordnung innerhalb von drei Monaten nach Bekanntgabe des Beschlusses, spätestens am 18. Februar 2019, um 24 Uhr, von mindestens sieben Prozent der wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger mit ihrer Unterschrift unterstützt werden und bei der Stadtverwaltung eingereicht sein (§ 21 Abs. 3 GemO).

Rund 2000 Unterschriften sind nötig

Relevanter Stichtag für die Berechnung des erforderlichen Unterschriftsquorums ist allerdings der Tag der Zulässigkeitsprüfung durch den Gemeinderat. Aktuell beträgt die Zahl der wahlberechtigten Bürger 28.192 (i.S.v. § 12 GemO); demnach müssten rund 2.000 Unterschriften eingereicht werden. Sollte das Bürgerbegehren form- und fristgerecht eingehen, hat der Gemeinderat innerhalb von zwei Monaten über die Zulässigkeit zu entscheiden. „Der Gemeinderat muss die Zustimmung erteilen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind“, erklärt Oberbürgermeister Dr. Christoph Grimmer. „Sofern der Gemeinderat zu diesem Zeitpunkt nicht doch noch von sich aus die Durchführung der mit dem Bürgerbegehren verlangten Maßnahme beschließt, kommt es zum Bürgerentscheid.“

Planung weiterhin mit Kastanienbäumen

Dieser ist dann innerhalb von vier Monaten nach der Entscheidung über die Zulässigkeit durchzuführen – denkbar ist somit eine Durchführung im Zuge der Kommunalwahl im Mai 2019. Um die Sanierung der Spitalstraße dennoch bis zum Volksfest 2019 abschließen zu können, laufen die Planungen hierfür weiter, wie Sozial- und Baubürgermeister Jörg Steuler deutlich macht. „Der Erhalt der beiden Kastanienbäume wird bei den weiteren Planungen und den folgenden Ausschreibungen vorerst vorgesehen. Sollte es dann nicht zu einem Bürgerentscheid kommen oder der Entscheid, die Fällung der Bäume nach sich ziehen, würde die Weiterführung des Gehwegs und die Fällung der Bäume unmittelbar nach dem Volksfest realisiert“, so Steuler.

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