Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) begrüßt das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 20. Dezember 2018 zum Verhältnis von kommunalen Amtsblättern zu Lokalzeitungen als deutliche Grenzziehung zwischen Staat und freier Presse.
Vom Deutschen Journalistenverband (DJV)
Auf Sachinformationen beschränken
Der BGH hatte zuvor entschieden, dass kommunale Publikationen dann unzulässig sind, wenn sie „eine pressemäßige Berichterstattung über das gesellschaftliche Leben in der Gemeinde“ enthalten (Az.: I ZR 112/17). „Staatliche Publikationen“ müssten „eindeutig – auch hinsichtlich Illustration und Layout – als solche erkennbar sein und sich auf Sachinformationen beschränken“, urteilte das Gericht. Andernfalls verstießen sie gegen die notwendige Staatsferne.
Lokalredaktionen personell aufstocken
„Es ist gut, dass der Bundesgerichtshof so klar Position bezogen hat“, bewertet DJV-Bundesvorsitzender Frank Überall den Richterspruch. Die Berichterstattung über aktuelle Ereignisse und das kulturelle und gesellschaftliche Leben in Kommunen sei Aufgabe von Zeitungen, lokalen Sendern und Nachrichtenportalen. Die notwendige Sachinformation der Öffentlichkeit über alle Themen der Kommunalpolitik sei vom Bundesgerichtshof als originäre Aufgabe von Pressestellen bestätigt worden. Jetzt komme es darauf an, dass die Zeitungen ihre Rolle in den Gemeinden wieder stärker ausfüllten. Überall: „Ich sehe die Verleger in der Pflicht, endlich die Lokalredaktionen personell aufzustocken.“
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