Der Bundestag debattierte am Freitag, 18. Januar 2019 über die weitere Aushöhlung des Asylrechts in Deutschland. In der namentlichen Abstimmung erklärten 509 Abgeordnete von CDU, CSU, SPD und AfD die Staaten Tunesien, Marokko, Algerien und Georgien zu sogenannten „sicheren Herkunftsstaaten“ für Asylsuchende. 138 Abgeordnete der Grünen und der Linkspartei stimmten dagegen. Vier Abgeordnete enthielten sich.
Von der Internetseite Rote Fahne News
Verkürztes Asylverfahren
Konkret heißt das für Asylsuchende aus den angeblich „sicheren Herkunftsstaaten“, dass sie höchstens ein verkürztes Asylverfahren erhalten. Sie müssen nachweisen, warum die angebliche Sicherheit für sie nicht zutrifft. Sonst können sie schnell wieder abgeschoben werden. Denn nach der offiziellen Definition der Bundesregierung aus dem Jahre 1993 sind das „Staaten, bei denen aufgrund der allgemeinen politischen Verhältnisse die gesetzliche Vermutung besteht, dass dort weder politische Verfolgung, noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet.“ (…)
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