Das Anwaltsbüro des Flüchtlings Alassa M. hat Klage und Eilantrag in der Asylsache seines Mandanten eingereicht. Am 24. Januar 2019 hat der kamerunische Flüchtling Alassa M. Klage (Aktenzeichen: A 9 K 467/19) und Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung (Aktenzeichen: A 9 K 468/19) beim Verwaltungsgericht Karlsruhe eingereicht.
Informationen von der Internetseite Rote Fahne News
Das ihn vertretende Anwaltsbüro Meister & Partner teilt dazu mit:
Die Maßnahmen richten sich gegen die Entscheidung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) vom 14. Januar 2019. Dieses lehnte in einer ungewöhnlichen Eilentscheidung die Bearbeitung des Asylantrags ab und ordnete die Abschiebung nach Italien an. In unserem Schriftsatz legen wir detailliert dar, warum die Entscheidung des BAMF rechtswidrig ist und die akut drohende Abschiebung zu unterbleiben hat – und warum über den Asylantrag von Alassa M. in Deutschland entschieden werden muss. Seine Abschiebung nach Italien wäre eine schwere Menschenrechtsverletzung und sie verstößt gegen deutsches und europäisches Recht und ist nicht durch das Dublin-III-Abkommen gedeckt (…)
Link zum ganzen Artikel auf der Internetseite Rote Fahne News:
https://www.rf-news.de/2019/kw04/klage-und-eilantrag-in-der-asylsache-alassa-mfouapon-eingereicht