„Solidarisch ist man nicht alleine!“ ist das Motto des 1. Mai 2020 des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB). Auf die aktuelle Situation passt dieses Motto nun leider besser denn je. Der DGB und die Einzelgewerkschaften werden durch die weltweite Ausbreitung des Corona-Virus zu einer historisch einmaligen Entscheidung gezwungen. Schweren Herzens werden bundesweit alle 1. Mai Kundgebungen in diesem Jahr abgesagt. Das gilt auch für die Kundgebung im Hospitalhof in Schwäbisch Hall.
Vom DGB-Bezirk Baden-Württemberg, Büro Schwäbisch Hall
Solidarität heißt in diesem Jahr: Abstand halten
„Auch wenn wir Sozialkontakte auf ein Minimum einschränken müssen, hört das gemeinsame solidarische Handeln gerade für Gewerkschaften nicht auf“, betont Silvia Wagner, Regionssekretärin des DGB Nordwürttemberg.
„Solidarisch ist man nicht alleine“ heißt, an die vielen Kolleginnen und Kollegen zu denken, die zur Zeit Unglaubliches leisten, zum Teil mit hohem Risiko für ihre Gesundheit: In den Krankenhäusern, in der Altenpflege, bei Ver- und Entsorgungsdiensten, im Lebensmittelhandel, in der Lebensmittelproduktion, beim ÖPNV, bei Paketzusteller- und Lieferdiensten und in vielem mehr. „Sie alle verdienen unseren Respekt und unsere Solidarität“, macht Silvia Wagner deutlich. „Ihre Arbeit muss angemessen gewürdigt werden, sie müssen anständige Arbeitsbedingungen haben.“ Die Gewerkschafterin verweist darauf, dass dies genau die Branchen seien, die der Gesellschaft häufig keine ordentliche Bezahlung, keine ordentlichen Arbeitsbedingungen und wenig Anerkennung wert sind.
Forderung: Kurzarbeitergeld auf mindestens 80 Prozent erhöhen
„‘Solidarisch ist man nicht alleine‘ heißt auch, die vielen Kolleginnen und Kollegen zu unterstützen, die berechtigte Sorge um ihren Arbeitsplatz haben, von Kurzarbeit betroffen sind und mit nun geringeren Einkommen gleich bleibende Ausgaben wie Miete und laufende Kosten bewältigen müssen“. Das Sozialschutz-Paket der Bundesregierung beinhaltet zwar auch Maßnahmen zur Unterstützung von Beschäftigten, wie geringere Hürden zur Beantragung von Kurzarbeitergeld. „Das reicht jedoch noch nicht“, meint Wagner und führt aus, „bei der Bewältigung der Corona-Pandemie müssen soziale Schieflagen verhindert werden. Daher fordern wir als DGB, dass das Kurzarbeitergeld dringend von derzeit 60 Prozent des letzten Nettoeinkommens (bzw. 67 Prozent mit Kindern) auf mindestens 80 Prozent aufgestockt werden muss.“
Aufschläge zum Kurzarbeitergeld
Die Gewerkschaften und Betriebs- und Personalräte arbeiten intensiv an Lösungen für die Beschäftigten, um Arbeitsplätze und Einkommen zu sichern. In einigen Branchen werden dank Tarifverträgen der Gewerkschaften Aufschläge zum Kurzarbeitergeld gezahlt, wie zum Beispiel in der Metall- und Elektroindustrie. Denn gerade jetzt zeigt sich wie richtig und wichtig das gewerkschaftliche Motto ist: „Solidarisch ist man nicht alleine“.
Weiterführende Informationen:
Auf den Webseiten des DGB (www.dgb.de) und den Einzelgewerkschaften finden Beschäftigte Informationen zum Thema „Was Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer jetzt wissen müssen“.
Weitere Informationen und Kontakt:
Silvia Wagner, Gewerkschaftssekretärin, DGB-Bezirk Baden-Württemberg, Büro Schwäbisch Hall, Schlichtweg 4, 74523 Schwäbisch Hall
Telefon: 0791 9561 4482
Mobil: 0170 8514009
E-Mail: silvia.wagner@dgb.de
Internet:
Mitglied in einer DGB Gewerkschaft werden:
https://www.dgb.de/service/mitglied-werden/index.html