Ab Montag, 27. April 2020, können auch Eltern, die nicht im systemrelevanten Bereich arbeiten, ihre Kinder zur Notbetreuung in den Crailsheimer Kitas anmelden, sofern sie gewisse Voraussetzungen erfüllen. Die Stadtverwaltung hat dazu alle notwendigen Informationen zusammengestellt. Ab Mai werden wieder Kita-Beiträge erhoben.
Von der Stadtverwaltung Crailsheim
Präsenzpflichtiger Arbeitsplatz
Bereits seit vier Wochen läuft die Notbetreuung für Kinder, deren Eltern in systemrelevanten Bereichen arbeiten, in den städtischen Kindergärten und Schulen in Crailsheim. Ab dem 27. April 2020 wird nach einer Entscheidung des baden-württembergischen Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport diese Notbetreuung erweitert. So haben dann auch Kinder einen Betreuungsanspruch, wenn beide Erziehungsberechtigten außerhalb der Wohnung einen präsenzpflichtigen Arbeitsplatz besitzen und für ihren Arbeitgeber als unabkömmlich gelten. Gleiches gilt analog auch für Alleinerziehende sowie für Kinder, deren Kindeswohl bei einer längeren Verweildauer in der Wohnung gefährdet werde. Zudem wurde der Anspruch für Schulkinder bis zur siebten Klasse erweitert.
Wenn anderweitige Betreuung nicht möglich ist
Um diesen Betreuungsbedarf geltend machen zu können, benötigt die Stadtverwaltung als Entscheidungsträger eine Kopie des Arbeitsvertrages oder eine Bescheinigung des Arbeitgebers, aus der hervorgeht, dass sie in einem kritischen Bereich oder in einem mit Präsenzpflicht tätig sowie unabkömmlich sind. Darüber hinaus bedarf es für die Anmeldung der erweiterten Notbetreuung zudem auch eine eigene Bestätigung beider Elternteile, dass eine familiäre oder anderweitige Betreuung nicht möglich ist. Entsprechende Vordrucke finden sich auf der Internetseite der Stadt Crailsheim.
Verschärfte Hygienevorgaben
Die Kinder werden dann ab Montag wieder in den Kindergärten sowie Schulen betreut, die sie vor der Corona-Pandemie besucht haben. Allerdings kann aufgrund von verschärften Hygienevorgaben nicht gewährleistet werden, dass sie dabei auch ihre gewohnten Gruppen besuchen können. Sollten die Betreuungskapazitäten der Einrichtungen nicht ausreichen, um für alle Kinder die Teilnahme an der erweiterten Notbetreuung zu ermöglichen, behält sich die Stadtverwaltung das Recht vor, die Betreuung zu priorisieren. Dadurch kann es passieren, dass Zusagen im Nachgang zurückgenommen werden müssen. „Die Gesundheit der Kinder steht bei all unseren Maßnahmen an erster Stelle. Um die Notbetreuung effektiv durchführen zu können, müssen die Gruppengrößen kleingehalten werden“, teilt Margit Fuchs, Ressortleiterin Bildung & Wirtschaft, als Organisatorin der Notbetreuung mit. „Zeitgleich möchte ich mich bei allen Eltern für ihr Verständnis für unsere Entscheidungen in den vergangenen Wochen bedanken. Dieser Dank gilt auch für mein Team in der Verwaltung sowie für alle Erzieherinnen und Erzieher und Lehrkräfte, die oftmals auch sehr kurzfristig auf neue Vorgaben des Landes in herausragender Art und Weise reagiert haben.“
Betreuungsanspruch von sechs Stunden täglich
Ab Montag, 27. April 2020, existieren mit der erweiterten Notbetreuung von montags bis freitags zwischen 7 Uhr und 17 Uhr damit für einen großen Teil der Eltern fast wieder normale Betreuungsmöglichkeiten. Aus diesem Grund hat der Koordinierungsstab der Stadtverwaltung entschieden, dass ab Mai 2020 wieder Kita-Beiträge für die Kinder erhoben werden, welche das Angebot nutzen. Unabhängig von der Aufenthaltsdauer des Kindes werden dabei nur die Mindestbeiträge berechnet, wobei ein Betreuungsanspruch von sechs Stunden täglich gewährleistet wird. Die Notwendigkeit eines längeren Verbleibs von Kindern muss durch eine Bescheinigung des Arbeitgebers nachgewiesen werden. Sollten Kinder erst im laufenden Monat eine Notbetreuung benötigen, werden die Gebühren anteilig erhoben.
Weitere Informationen auf der Internetseite der Stadt Crailsheim:
Die Stadtverwaltung hat auf ihrer Internetseite www.crailsheim.de eine Übersicht mit den wichtigsten Informationen zum Coronavirus zur Verfügung gestellt. Darunter befindet sich auch ein FAQ zur Notfallbetreuung (Antworten auf häufig gestellte Fragen). Dort finden sich auch die notwendigen Kontaktdaten von Ansprechpartnern bei der Stadtverwaltung.