Alassa Mfouapon soll am Freitag, 19. Juni 2020, um 9 Uhr im Amtsgericht Ellwangen erscheinen: Angeblich habe er „Widerstand“ geleistet gegen seine Abschiebung am 20. Juni 2018.
Von Adelheid Gruber, Freundeskreis Alassa & Friends
Polizei betrat widerrechtlich das Zimmer
Dazu sagt er selbst: „Ich glaube, sie wollten mich an dem Tag wie ein Opfer aussehen lassen – ich habe mich überhaupt nicht gewehrt, sondern nur darum gebeten, meinen Anwalt zu kontaktieren. Sie haben mich mit Gewalt in ihr Auto gezwungen.“ Sein Rechtsanwalt, Roland Meister, betont, dass die Polizei damals widerrechtlich sein Zimmer betreten habe. Außerdem wird Alassa Mfouapon vorgeworfen, er sei zweimal „illegal eingereist“, um einen Asylantrag in Deutschland zu stellen. Es stellt sich die Frage, wie denn ein politisch verfolgter Mensch anders in Deutschland um Asyl nachsuchen kann, als durch illegale Einreise? Dazu Roland Meister: „Nach internationalem Völkerrecht (Genfer Konvention) und auch nach bürgerlichem Recht (ist) die Einreise zur Stellung des Asylantrages nicht rechtswidrig, sondern eine legale Einreise.“
Brutaler Polizeieinsatz
Dieser Prozess findet zwei Jahre nach der Abschiebung und nach langem Zögern am Amtsgericht Ellwangen statt – eigentlich sollte erst das Ergebnis des Verfahrens abgewartet werden, das gegen das Land Baden-Württemberg anhängig ist. Alassa Mfouapon wirft nämlich seinerseits dem Land Baden-Württemberg vor, anlässlich des brutalen Polizeieinsatzes im Mai 2018 illegal die Wohnräume der Bewohner in der Landeserstaufnahmestelle (LEA) Ellwangen betreten zu haben. Doch diese Klage wird und wird nicht verhandelt…..
Seehofer will Asylrecht weiter aushöhlen
Dieser Prozess bekommt eine besondere Brisanz durch den Umstand, dass Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) die in Kürze beginnende EU-Ratspräsidentschaft erklärtermaßen dazu nutzen will, europaweit das Asylrecht weiter auszuhöhlen: „Wir müssen da endlich Fortschritte machen“, so Seehofer gegenüber den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Nach seinen Plänen soll nämlich künftig bereits an den Außengrenzen der EU geprüft werden, ob ein Asylgrund vorliegt – erst nach positivem Bescheid soll der Asylsuchende einreisen dürfen. Im Ablehnungsfall solle er sofort zurückgeschickt werden.
„Keine Massenverfahren an den Grenzen“
Doch dieses Vorhaben Seehofers stößt auf massive Kritik: „Wir lehnen Massenverfahren an den Grenzen ab“, sagt der Geschäftsführer der Menschenrechtsorganisation Pro Asyl, Günter Burkhardt. Den Asylsuchenden stünde dann kein Rechtsanwalt zur Seite, und Fehlentscheidungen könnten nicht mehr gerichtlich überprüft werden, da sie unmittelbar die Rückführung zur Folge hätten.
„Kommt zahlreich zur Gerichtsverhandlung“
Diese Klage muss restlos vom Tisch! Der Freundeskreis Alassa & Friends ruft auf: Kommt zahlreich zur Gerichtsverhandlung über die Klage gegen Alassa Mfouapon am Freitag, 19. Juni 2020, um 9 Uhr, Amtsgericht Ellwangen, Marktplatz 6, Sitzungssaal 1, I. OG. Treffpunkt um 8.30 Uhr vor dem Amtsgericht.
Weitere Informationen und Kontakt:
Freundeskreis Alassa & friends: change.org/alassa und change.org/evakuierung
Spendenkonto:
„Solidarität International e.V.“, IBAN: DE86 5019 0000 6100 8005 84, Stichwort: „Alassa“ oder „Moria“