Der CDU-Bundestagsabgeordnete Christian von Stetten ist Angehöriger zweier Staaten – Sein Vater polemisierte gegen die doppelte Staatsbürgerschaft

Christian von Stetten (CDU) besitzt einen Schweizer Pass.

Christian von Stetten (CDU) besitzt einen Schweizer Pass.

Zwei Staatsbürgerschaften besitzt der Bundestagsabgeordnete Christian von Stetten (CDU) aus Künzelsau-Schloss Stetten. Der heute (24. Juli 2009) 39 Jahre alt gewordene CDU-Abgeordnete des Wahlkreises Schwäbisch Hall-Hohenlohe ist Schweizer und Deutscher. Seine Mutter Silvia ist gebürtige Schweizerin, sein Vater Wolfgang von Stetten ist Deutscher. Am 30. Mai 1997 sagte Wolfgang von Stetten (damals noch CDU-Bundestagsabgeordneter) der rechtsgerichteten Wochenzeitung Junge Freiheit im Interview: „Es kann nicht die automatische Doppelstaatsbürgerschaft geben. (…) Die Geschichte hat immer wieder gelehrt: Wer nicht weiß, wohin er gehört, neigt auch dazu, schneller wieder zu wechseln.“

Von Ralf Garmatter, Hohenlohe-ungefiltert

Christian von Stetten ist Bürger der Gemeinde Wildhaus im Kanton St. Gallen

Diese Aussage hat Wolfgang von Stetten wohl nie auf seine eigene Familie bezogen. Christian von Stetten ist das älteste von drei Kindern von Wolfgang und Silvia von Stetten. Deren Hochzeit fand 1969 statt. Christian von Stetten ist am 24. Juli 1970 in Stuttgart geboren. Christian von Stetten ist deutsch-schweizerischer Doppelbürger. Sein Bürgerort ist laut Internetlexikon Wikipedia die Gemeinde Wildhaus im Schweizer Kanton St. Gallen. Die Gemeinde hat rund 1200 Einwohner. Sie ist in einer Höhe von 1095 Metern über dem Meeresspiegel die höchstgelegene Gemeinde des Kantons St. Gallen. Wildhaus liegt zwischen dem Säntis- und dem Churfirstenmassiv.

Laut Zeitung Blick.ch ist Christian von Stetten der einzige Schweizer Indianer im deutschen Bundestag

Der Schweizer Boulevardzeitung Blick.ch hat Christian von Stetten am 20. März 2009 ein Interview gegeben, das unter der Überschrift „Unser Indianer im deutschen Bundestag: das Interview“ veröffentlicht wurde. Laut Blick ist „Christian Freiherr von Stetten der „einzige deutsch-schweizerische Doppelbürger im deutschen Parlament“. Blick-Journalist Michael Scharenberg weiter: „Was sagt der >Indianer< zum Steuerkrieg Schweiz – Deutschland?“ Zum Hintergrund des Interviews schreibt die Zeitung Blick in ihrer Internetausgabe (www.blick.ch/news/schweiz/christian-freiherr-von-stetten-114953): „Der deutsche Finanzminister Peer Steinbrück macht sich lustig über unsere Regierung. «Indianer» nennt er sie, die sich von seiner «Kavallerie» ins Bockshorn jagen liessen. Die Schweizer peitschen zurück. An die Nazis erinnere Steinbrück ihn, giftelte der St. Galler CVP-Nationalrat Thomas Müller.“

„Kollegen würden lieber dem Bundesfinanzminister als mir ein Bein stellen“

Die Zeitung fragt unter anderem: „Wie erlebt der einzige Parlamentarier im deutschen Bundestag mit rotem Pass diesen Krieg der Wörter? Wir fragten den deutsch-schweizerischen Doppelbürger Christian Freiherr von Stetten (39, CDU). Stellen Ihre Kollegen Ihnen auch schon mal ein Bein oder kleben Sie Ihnen Kaugummi auf den Stuhl?
Christian von Stetten: Ich arbeite natürlich in erster Linie als Vertreter meines baden-württembergischen Wahlkreises in Berlin und nicht als Sohn meiner Schweizer Mutter. Aber die Kollegen würden wohl eher unserem Bundesfinanzminister ein «Bein stellen» wollen als mir.

Hat sich die Schweiz nicht selbst zur Zielscheibe gemacht, weil Bundesrat Merz viel zu lange auf Zeit spielte?
Christian von Stetten: Es steht mir nicht zu, die Politik eines souveränen Staates zu kritisieren, ich hoffe aber, dass die jetzt eskalierte Diskussion dazu führen wird, dass sich Bundespräsident Merz und der deutsche Finanzminister Steinbrück möglichst schnell an einen Tisch setzen.

Hat die Schweiz überhaupt noch Verbündete?
Christian von Stetten: Die Schweiz hat nicht nur Verbündete, sondern auch echte Freunde im Deutschen Bundestag.(…)

Hand aufs Herz: Sie als D-CH-Doppelbürger hätten es bestimmt besonders leicht, Ihr Vermögen am deutschen Fiskus vorbei auf Schweizer Konten zu schleusen. Oder geben Sie gegenüber den Steuerbehörden alles korrekt an?
Christian von Stetten: Ich bin deutscher Volksvertreter, habe meinen Lebensmittelpunkt in der Bundesrepublik und zahle deswegen selbstverständlich meine Steuern beim zuständigen deutschen Finanzamt.

Info:

Wolfgang von Stetten am 30. Mai 1997 im Interview mit der Zeitung Junge Freiheit:

Staatsangehörigkeitsrecht.
STETTEN:
Es kann nicht die automatische Doppelstaatsbürgerschaft geben. Wenn – nehmen wir mal die Hauptgruppe an Fremden, die Türken – ein Türke vor der Entscheidung steht, Deutscher zu werden, weil er hier geboren ist und zehn oder zwanzig Jahre hier gelebt hat, dann ist er herzlich willkommen, aber er muß sich voll entscheiden. Die Geschichte hat immer wieder gelehrt: Wer nicht weiß, wohin er gehört, neigt auch dazu, schneller wieder zu wechseln.

Süddeutsche.de vom 10. Juli 2008:

Der Innenexperte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wolfgang Bosbach, sagte sueddeutsche.de: „Wir wollen die Optionsregel auch abschaffen.“ Es gebe allerdings einen Unterschied zur SPD: „Wir wollen zurück zum alten Staatsangehörigkeitsrecht von vor 1999, weil es eben keine doppelte Loyalitäten bei der Staatsangehörigkeit geben kann.“ Nach dem alten Recht hatte nur derjenige Anspruch auf die deutsche Staatsangehörigkeit, der seine alte niedergelegt hat.

Bosbach sagte weiter, die doppelte Staatsangehörigkeit werde mit der Rückkehr zum alten Recht nicht abgeschafft. „Es ist ja nicht so, dass es in Deutschland keine doppelte Staatsangehörigkeit gibt. In Ausnahmefällen ist das durchaus möglich. Die Frage ist nur, ob das der Regelfall werden soll. Da sagen wir klar: Nein.“ Das Optionsmodell ist rechtlich umstritten, weil nach der Verfassung eine einmal vergebene Staatsangehörigkeit nicht wieder entzogen werden dürfe. Bosbach sagte sueddeutsche.de: „Ich erwarte, dass es eine Reihe von Klagen bis hinauf zum Bundesverfassungsgericht geben wird.“

Bosbach hält das bestehende Verfahren allerdings grundsätzlich für verfassungskonform. Danach werden die Betroffenen schriftlich aufgefordert, sich innerhalb einer Frist für die eine oder andere Staatsangehörigkeit zu entscheiden. „Wer aber der Aufforderung zur Entscheidung nicht nachkommt, sich also der Entscheidung verweigert, der verliert die deutsche Staatsangehörigkeit. Er hat sich damit gegen die deutsche Staatsangehörigkeit entschieden.“ Zu klären sei allerdings die Frage, wie in Fällen verfahren werden könne, in denen die Betroffenen nicht auffindbar seien.

Handelsblatt.de vom 10. Juli 2008

Die CDU erwägt indes, das Modell der doppelten Staatsbürgerschaft de fact abzuschaffen. Der CDU-Innenexperte Wolfgang Bosbach sagte sueddeutsche.de, seine Fraktion wolle zum alten Recht zurückkehren, das vor 1999 galt. Es könne „eben keine doppelte Loyalität bei der Staatsbürgerschaft geben“.
Gegen die SPD-Initiative sprach sich auch der Vorsitzende des Deutsch-Türkischen Forums der CDU, Bülent Arslan, aus. Viele Einwanderer lebten mental noch in der Heimat, sagte er im SWR. Sie müssten sich deshalb für einen Staat entscheiden. Das habe nichts mit kultureller Zugehörigkeit zu tun. Sehr oft hätten Migranten „zwei Herzen in der Brust“.

Im Internetblog CDU-Politik.de ist unter cdu-politik.de/2008/07/11/die-doppelte-staatsbuergerschaft/ zu lesen:

Die doppelte Staatsbürgerschaft
Von Judith W. | 11. Juli 2008

In der SPD macht sich Panik breit: schlechte Umfragewerte und innere Risse müssen mit immer größerer Aktivität nach Außen kaschiert werden. Da kommt es gerade recht, dass sich die Debatte um die doppelte Staatsbürgerschaft neu entfacht.
Schon einmal hatte Roland Koch mit einer Kampagne gegen die doppelte Staatsbürgerschaft im Sinne der Bürger gehandelt und die Spaltung der Gesellschaft verhindert. Nun aber macht die SPD einen weiteren Anlauf: der unselige Demagoge Sebastian Edathy prescht mit der Forderung vor, die doppelte Staatsbürgerschaft für Einwandererkinder generell zuzulassen. Da ca 91% (!) aller Türken in Deutschland SPD wählen und die Sozialdemokraten die Interessen der einheimischen Bevölkerung daher bald ohne Verluste gänzlich ignorieren kann, ist es nur logisch, dass die SPD nun wieder auf diese Weise handelt, anstatt die Belange der Einwanderer UND der Deutschen im Auge zu behalten.
Die Tagesschau berichtet:
Unser CDU-Innenexperte Wolfgang Bosbach sagte der Internetausgabe der Süddeutschen Zeitung, seine Fraktion wolle zum alten Recht zurückkehren, das vor 1999 galt. Es könne “eben keine doppelte Loyalität bei der Staatsbürgerschaft geben”.
Gegen die SPD-Initiative sprach sich auch der Vorsitzende des Deutsch-Türkischen Forums der CDU, Bülent Arslan, aus. Viele Einwanderer lebten mental noch in der Heimat. Sie müssten sich deshalb für einen Staat entscheiden. Das habe nichts mit kultureller Zugehörigkeit zu tun. Sehr oft hätten Migranten “zwei Herzen in der Brust”.
Wer in einem anderen Land dauerhaft lebt, muss entweder zu diesem Land stehen und auch die Staatsbürgerschaft annehmen, oder erkennen, dass er mehr zu seinem Heimatland steht – und die Konsequenzen daraus ziehen. Wenn wir Integration fördern und Parallelgesellschaften bekämpfen wollen, müssen wir den Einwanderern helfen und ganz klar sagen: entscheidet euch in Freiheit und in Ruhe. Aber entscheidet euch.

Internetlexikon Wikipedia zum Thema Eheliche Geburten:

Eheliche Geburt [Bearbeiten]
Eheliche Kinder, die zwischen dem 1. Januar 1914 und dem 31. Dezember 1963 geboren wurden, erwarben die deutsche Staatsangehörigkeit nur durch den deutschen Vater. Eheliche Kinder einer deutschen Mutter, die nach dem 1. Januar 1964 und vor dem 31. Dezember 1974 geboren wurden, erwarben die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn sie sonst staatenlos geworden wären. Eheliche Kinder, die seit dem 1. Januar 1975 geboren wurden, erwarben die Staatsangehörigkeit, wenn einer der beiden Elternteile deutsch war. Eheliche Kinder einer deutschen Mutter, die nach dem 1. April 1953 und vor dem 1. Januar 1975 geboren wurden und bereits eine Staatsangehörigkeit besaßen, hatten die Möglichkeit eine Erklärung abzugeben, dass sie die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten wollten. Diese Erklärungsfrist ist mit dem 31. Dezember 1977 abgelaufen.
Grund für diese Regelung war, dass das Bundesverfassungsgericht am 21. Mai 1974 feststellte, dass die bis dahin gesetzlich vorgeschriebene Praxis, dass nur die Nationalität des Vaters maßgeblich ist (§ 4 Abs. 1 RuStAG) gegen das Gleichheitsgebot des Art. 3 des Grundgesetzes verstieß.

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