Verfügung
Die Stadt Crailsheim erlässt gemäß Paragraph 10 Polizeigesetz Baden-Württemberg, in der Fassung vom 13. Januar 1992, in Verbindung mit Paragraph 3, Absatz 2 der Friedhofssatzung der Stadt Crailsheim, in der Fassung vom 13. Juni 2005, für den Bereich des Friedhofes in Jagstheim am Samstag, 25. Juni 2009, in der Zeit von 11 Uhr bis 13.30 Uhr folgendes Verbot:
Das Fotografieren und Aufnehmen von bewegten Bildern ist im gesamten Friedhofsbereich nicht gestattet.
Gegenüber zuwider handelnden Personen kann ein Betretungsverbot ausgesprochen werden.
Crailsheim, 23. Juli 2009
Herbert Holl, Bürgermeister