„Wenn `halbstaatliche´ Instanzen nach juristischen Niederlagen nachtreten“ – Kritik der Rechtsanwaltskanzlei Meister und Partner

Wir protestieren nachdrücklich gegen die Versuche in jüngster Zeit, die freie anwaltliche Berufsausübung zu behindern. In kurzer Zeit wurde von staatlichen beziehungsweise halbstaatlichen Stellen die Rechtsanwaltskammer eingeschaltet, damit diese Verfahren wegen angeblicher Verletzung ihrer Berufspflichten gegen Anwälte unserer Kanzlei einleitet. Und das jeweils nach völlig berechtigtem und erfolgreichem Einsatz für die fortschrittlichen Interessen und demokratischen Rechte unserer Mandanten.

Von Frank Stierlin, Frank Jasenski, Peter Weispfenning, Peter Klusmann, Rechtsanwälte der Kanzlei Meister und Partner, Gelsenkirchen

Vorwurf: „Verletzung der Wahrheitspflicht“

So wird unserem Kollegen Yener Sözen in einem Schreiben der Leiterin der Justizvollzugsanstalt Rohrbach des Landes Rheinland-Pfalz vom 13. Juni 2022 eine „Verletzung der Wahrheitspflicht“ vorgeworfen. Seine Mandantin, die sich wegen des Verdachts der Zugehörigkeit zu der in der Türkei verbotenen Organisation DHKP-C in der JVA Rohrbach in Untersuchungshaft befindet, war in den Hungerstreik getreten. Denn man hatte ihr entgegen dem eindeutigen Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) das Recht verweigert, zivile Kleidung anstatt der ihr aufgezwungenen Anstaltskleidung zu tragen. Während dieses Hungerstreiks wurden ihr zusätzliche Rationen von Zucker und Salz, die zur Vermeidung schwerer gesundheitlicher Schäden dringend notwendig bzw. sogar überlebenswichtig sind, verweigert. Da sämtliche Versuche, über die Leiterin der Haftanstalt und unter Einschaltung des zuständigen Ermittlungsrichters beim BGH die zusätzliche Ausgabe von Zucker und Salz zu erreichen, erfolglos blieben, wandte sich der Kollege Sözen schließlich aus Sorge um Leben und Gesundheit seiner Mandantin mit einer Presseerklärung an die Öffentlichkeit. Der Weg der Einschaltung der Öffentlichkeit hat schließlich erheblich mit zum Erfolg beigetragen. Die jetzige Schutzbehauptung der JVA, die Ausgabe von Zucker und Salz sei gewährleistet gewesen, ist definitiv nicht richtig.

Verbot von Gedenkversammlungen zum Mord an Thälmann rechtswidrig

Mit Schreiben vom 1. August 2022 wirft der Prozessbevollmächtigte der Stiftung Gedenkstätte Buchenwald unserem Kollegen Roland Meister vor, durch Äußerungen in einem Verwaltungsgerichtsprozess „die Menschenwürde und damit das Grundgesetz“ zu verletzen. Das ist Nachtreten von schlechten Verlierern. Mit drei Urteilen stellte das Verwaltungsgericht Weimar am 8. August 2022 fest, dass die Verbote der Gedenkversammlungen des Inter­nationalistischen Bündnisses und der MLPD anlässlich des 75. Jahrestags der Ermordung Ernst Thälmanns auf dem Gelände des ehemaligen KZ Buchenwald rechtswidrig waren.

Hitlerfaschisten und Kriegsverbrecher inhaftiert

Auf Betreiben der Stiftung Gedenkstätte Buchenwald hatte die Stadt Weimar 2019 eine Gedenkkundgebung am Glockenturm und eine Kranzniederlegung auf dem Vorplatz des früheren Krematoriums verboten. Begründet wurde dies unter anderem damit, die Gedenkver­sammlungen würden die Würde der Opfer des sowjetischen Internierungslagers verletzen, das auf Grund der Beschlüsse der Potsdamer Konferenz eingerichtet wurde und in dem überwiegend Hitlerfaschisten und Kriegsverbrecher inhaftiert waren. In dem Bescheid der Stadt Weimar vom 12. August 2019 heißt es wörtlich:

„Darüber hinaus verletzt ein Auftritt dieser Partei (der MLPD, d.U.) die Menschenwürde der von stalinistischem Unrecht Betroffenen, und zwar selbst dann, wenn diese sich zuvor mit dem Nationalsozialismus gemein gemacht haben.“ (Hervorhebung d. U.)

Hunger- und Kältewinter 1946/47

Mit dieser empörenden Begründung werden die über 56.000 im KZ Buchenwald ermordeten Kommunisten, Sozialdemokraten, Juden, Sinti und Roma mit den im sowjetischen Internierungslager inhaftierten Faschisten und Kriegsverbrechern auf eine Stufe gestellt. Dass es unter ihnen zu Todesfällen kam, ist nicht auf „stalinistisches Unrecht“, sondern auf den Hunger- und Kältewinter 1946/47 zurückzuführen, in dem in ganz Deutschland Hundert­tausende Menschen an Kälte und Unterernährung gestorben sind. In einem Katalog zu dem sowjetischen Internierungslager hatte die Gedenkstätte Buchenwald 1999 selbst noch erklärt:

„Hier wird ein wesentlicher Unterschied zu den faschistischen Konzentrationslagern deutlich: Terror und Mord hat es im Speziallager ebenso wenig gegeben wie eine Vernichtungsabsicht gegenüber den Insassen bewiesen werden kann.“

Würde der Opfer beeinträchtigt

In seiner Klageschrift kritisierte der Kollege Meister als Prozessvertreter der MLPD und des Internationalistischen Bündnisses u. a., dass die Stadt Weimar sich zur Begründung ihres Verbots auf § 15 Absatz 2 des Versammlungsgesetzes berief. Nach dieser Vorschrift kann eine Versammlung an einer Gedenkstätte verboten werden, die „an die Opfer der menschenunwürdigen Behandlung unter der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft erinnert, … wenn … zu besorgen ist, dass durch die Versammlung … die Würde der Opfer beeinträchtigt wird.“

Antifaschistischen Grundkonsens in Frage gestellt

Kollege Meister wies darauf hin, dass § 15 Absatz 2 des Versammlungsgesetzes nach seinem eindeutigen Wortlaut die Würde der Opfer des Faschismus und nicht die der faschistischen Täter schützt. Durch ein aus dem Zusammenhang gerissenes Zitat daraus den Vorwurf zu konstruieren, er stelle die Unteilbarkeit der Menschenwürde in Frage, ist infam und eine absichtliche Verdrehung. Ausdrücklich gerügt wird von der Stiftung auch eine in den Medien behauptete Aussage des Kollegen Meister: „Zur großen Mehrheit waren das Menschen, die das verdient haben.“ Das würde die „Lehren aus dem Nationalsozialismus missachten“, nach der man insbesondere die „Würde“ von Faschisten und Kriegsverbrechern schützen müsse. Nach dieser seltsamen Logik dürfte man auch sonst keine Verbrecher mehr inhaftieren. Der bürgerliche Antifaschismus der Stiftungsleitung stellt damit in Wahrheit selbst den antifaschistischen Grundkonsens der Alliierten und der demokratischen Öffentlichkeit in Deutschland in Frage, dass nach 1945 eine Entnazifizierung notwendig war.

Anwaltskammer in Gang gesetzt

Immerhin wird der Stiftungsrat von Herrn Hoff, Leiter der Staatskanzlei von Bodo Ramelow, geleitet. Aus rein politischen Motiven wird hier die Anwaltskammer in Gang gesetzt, statt sich nach so einer juristischen Ohrfeige zu fragen, ob man nicht ernsthafte Lehren ziehen sollte.

„Wir führen die Auseinandersetzung sachlich“

Unsere Kanzlei nimmt kein Blatt vor den Mund, wenn sie Interessen und demokratischen Rechte ihrer Mandanten in Gefahr sieht. Wir führen die Auseinandersetzung aber stets sachlich und protestieren gegen jeden Versuch der Reglementierung unserer Berufsausübung. Wir fordern die Einstellung der Verfahren gegen unsere Kollegen Yener Sözen und Roland Meister.

Frank Stierlin, Frank Jasenski, Peter Weispfenning, Peter Klusmann, Rechtsanwälte

Anwaltskanzlei Meister & Partner, Industriestraße 31, 45899 Gelsenkirchen

Rechtsanwälte Roland Meister, Frank Stierlin, Frank Jasenski, Peter Weispfenning, Yener Sözen, Peter Klusmann

Telefon: 0209 / 3597670

Fax: 0209 / 3597679

E-Mail: RAeMeisterpp@t-online.de

www.anwaelte-meister.de/

   Sende Artikel als PDF   
Dieser Beitrag wurde unter Allgemein veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.