Die Stadt Crailsheim hat auch nach dem Amoklauf von Winnenden noch mit Waffen gehandelt. Der Südwestrundfunk (SWR) ist in verschiedenen Fernsehbeiträgen dem Problem nachgegangen. Hohenlohe-ungefiltert bietet zwei Links zu den SWR-Beiträgen und eine aktuelle Pressemitteilung des baden-württembergischen Innenministers Heribert Rech, der die Kommunen auffordert, die neuen waffenrechtlichen Bestimmungen „rasch umzusetzen“.
Gefunden und dokumentiert von Ralf Garmatter, Hohenlohe-ungefiltert
Text zum SWR-Filmbeitrag: Mit Beteiligung der Stadt Crailsheim sollen im vergangenen Jahr Waffenbörsen stattgefunden haben. Das bestätigten jetzt doch die Crailsheimer Sportschützen sowie der Schützenverein Jagstheim dem SWR auf Anfrage. Zuvor wurde dies noch dementiert.
Waffenhandel von Behörden im Land Baden-Württemberg – unter anderem Stadt Crailsheim / Waffendiebstahl aufgeklärt (SWR-Beitrag dazu ab Sendeminute 3:39):
www.swr.de/nachrichten/bw/-/id=1622/did=5032754/pv=video/gp1=5215336/nid=1622/1c3g99u/index.html
Baden-Württembergs Innenminister Heribert Rech: Neue waffenrechtliche Bestimmungen rasch umsetzen
03.08.2009 Innenminister Heribert Rech hat die Landräte und Oberbürgermeister gebeten, die geänderten waffenrechtlichen Bestimmungen rasch umzusetzen. „Dies ist mir ein großes persönliches Anliegen. Mir ist bewusst, dass die verschärften Kontrollverpflichtungen zu einem erheblichen Mehraufwand bei den Waffenbehörden führen werden. Die Umsetzung aller Maßnahmen sind nach den schmerzlichen Erfahrungen des Amoklaufs in Winnenden und Wendlingen im Interesse der öffentlichen Sicherheit aber unabdingbar.“ Das sagte Rech am Montag, 3. August 2009, in Stuttgart. Er bitte deshalb nachdrücklich darum, die personellen und organisatorischen Voraussetzungen zu schaffen, damit die Aufgaben erledigt werden könnten.
In dem Schreiben an die Landräte und Oberbürgermeister wies Rech auch daraufhin, dass derjenige, der erlaubnispflichtige Schusswaffen, Munition oder verbotene Waffen besitzt oder eine Waffenbesitzkarte beantragt, der Waffenbehörde die sichere Aufbewahrung nachweisen muss. Das Innenministerium habe deshalb bereits am 14. Juli die Waffenbehörden aufgefordert, diesen Personenkreis schnell anzuschreiben, spätestens jedoch bis zum 31. Dezember 2009 über die Neuregelung zu informieren. Außerdem seien die Waffenbehörden darauf hingewiesen worden, die Aufbewahrung von Waffen und Munition vor Ort zu kontrollieren, ohne dass dazu – wie bisher – begründete Zweifel an einer sicheren Aufbewahrung bestehen müssten. Um diese Neuregelung publik zu machen, müsse mit diesen Kontrollen begonnen werden.
Rech betonte, er gehe davon aus, dass durch die Amnestieregelung bis Ende 2009 weitere Schusswaffen bei den Behörden abgegeben würden. Rech: „Gerade vor dem Hintergrund des Eindrucks, den der Einbruch bei einer Waffenbehörde in der Öffentlichkeit hinterlassen hat, sollte es uns allen ein ernstes Anliegen sein, für eine sichere Aufbewahrung bei den Waffenbehörden und für die schnellstmögliche Vernichtung durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst zu sorgen.“ Über die Abwicklung des Transports von abgegebenen Waffen zum Kampfmittelbeseitigungsdienst sei bereits informiert worden.
Zusatzinformationen:
Der Bundestag hat am 18. Juni 2009 die Änderungen zum Waffengesetz beschlossen. Der Bundesrat hat diese Änderungen am 10. Juli 2009 gebilligt. Das Gesetz ist am 25. Juli in Kraft getreten.
Quelle: Innenministerium