Da hat die FDP-Fraktion im Bundestag mal etwas Verdienstvolles gemacht, wie die Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage zeigt: Was ist eine systemrelevante Bank? Und wer entscheidet darüber?
Gefunden von Axel Wiczorke, Hohenlohe-ungefiltert
Auch wir haben uns das schon immer gefragt: Was ist eigentlich eine systemrelevante Bank? Jetzt wissen wir’s!
„Die deutsche Bankenaufsicht nutzt die Einstufung eines Instituts oder einer Institutsgruppe als systemrelevant für die Organisation der Aufsicht und zur Festlegung der Arbeitsabläufe. Die Kriterien für diesen Zweck sind in der Richtlinie zur Durchführung und Qualitätssicherung der laufenden Überwachung der Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute (so genannte Aufsichtsrichtlinie) vom 21. Februar 2008 geregelt. Nach Artikel 6 Absatz 3 der Aufsichtsrichtlinie handelt es sich bei systemrelevanten Instituten um Institute, deren Bestandsgefährdung aufgrund ihrer Größe, der Intensität ihrer Interbankbeziehungen und ihrer engen Verflechtung mit dem Ausland erhebliche negative Folgeeffekte bei anderen Kreditinstituten auslösen und zu einer Instabilität des Finanzsystems führen könnte. Die Einstufung als systemrelevantes Institut erfolgt einvernehmlich zwischen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und der Deutschen Bundesbank.
Die konkrete Einstufung eines Kreditinstituts oder einer Gruppe als systemrelevant gehört zu den Tatsachen, deren Geheimhaltung im Interesse des Instituts oder eines Dritten liegt. Aus diesem Grund unterliegt diese Einstufung der Verschwiegenheitspflicht nach § 9 des Kreditwesengesetzes (KWG).
Der Begriff der „Systemrelevanz“, der in der Aufsichtsrichtlinie für Kreditinstitute verwandt wird, ist nicht auf sonstige Wirtschaftsunternehmen übertragbar.“
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/138/1613870.pdf
Siehe dazu auch die Anmerkung auf den NachDenkSeiten:
http://www.nachdenkseiten.de/?p=4167#h04