Vor dem Kartellsenat des Obelandesgerichts Düsseldorf wurde gestern (2. September 2009) über die Beschwerde des Bundesverbands Deutscher Milchviehhalter BDM e.V. (BDM) gegen den Bescheid des Bundeskartellamts verhandelt, wonach der BDM beim Milchlieferstopp im vergangenen Jahr gegen das Boykottverbot des Gesetes gege Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verstoßen habe.
Pressemitteilung des Bundesverbands Deutscher Milchviehhalter (BDM)
Gericht hat noch keine Entscheidung gefällt
Das Gericht bewertete die Rolle des BDM nach Aktenlage als kritisch. Der Vorstand des BDM hatte allerdings den Eindruck, dass seine Einlassungen vor Gericht zur Marktposition und -situation der Milcherzeuger das Gericht ein wenig nachdenklich machten. BDM-Vorstandsvorsitzender Romuald Schaber und seine Vorstandskollegen machten deutlich, in welch schwacher Marktposition sich die Milcherzeuger befinden und wie wenig Handlungsspielraum sie aufgrund der ungünstigen Machtverteilung auf dem Milchmarkt haben. Der einzelne Milcherzeuger hat in dieser Marktkonstellation und mit der besonderen Schwierigkeit, dass er mit der unverarbeiteten Milch ein Gattungsprodukt anbietet, das kaum differenziert vermarktbar und außerdem verderblich ist, so gut wie kein Mittel, um sich gegen die Übermacht von Molkereien und Handel durchzusetzen, die alle kein Interesse an einem höheren Erzeugerpreis haben. Inwiefern die heute vorgebrachten Argumente des BDM noch Eingang in die endgültige Entscheidung des Gerichts finden, bleibt noch abzuwarten.
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