Der Verfassungsschutz setzt bei der Überwachung der Linksfraktion im Bundestag auch geheime Ermittlungsmethoden ein. Das hat die Regierung jetzt eingeräumt. Betroffen sind auch parteilose Mitarbeiter und Beschäftigte in Wahlkreisbüros. Die dabei gewonnenen Daten werden möglicherweise an eine Vielzahl in- und ausländischer Stellen weitergegeben.
Gefunden von Axel Wiczorke, Hohenlohe-ungefiltert
Bisher hatte es stets geheißen, das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) lege in einer »Sachakte« ausschließlich Informationen aus öffentlich zugänglichen Quellen wie Zeitungen und Homepages der Abgeordneten ab. In einer Antwort auf eine kleine Anfrage der Linken-Abgeordneten Ulla Jelpke präzisiert die Regierung nun: »Dies schließt jedoch nicht aus, daß sich in der Sachakte des BfV auch im Einzelfall mit nachrichtendienstlichen Mitteln gewonnene Informationen befinden.« Diese könnten entweder »im Rahmen einer auf andere Beobachtungsobjekte abzielenden Informationsbeschaffung des BfV oder im Rahmen der Beobachtungstätigkeit der Länder angefallen sein«. Soll heißen: Wenn eine Abgeordnete mit Menschen spricht, die ihrerseits heimlich abgehört werden, landen auch diese Informationen in der Akte. Dabei scheinen weder das Telekommunikationsgeheimnis noch der Status der Abgeordneten eine Rolle zu spielen. Inwiefern die Dienste der Bundesländer geheime Überwachungsmethoden einsetzen, will das Bundeskabinett nicht offenlegen.
Gegenüber der jungen Welt bezeichnete Jelpke die Maßnahmen als verfassungsfeindlich: »Wenn gewählte Abgeordnete damit rechnen müssen, daß der Geheimdienst ihre Telefonate abhört oder E-Mails mitliest, unterminiert das sowohl ihre Unabhängigkeit als auch die Glaubwürdigkeit des ganzen Parlaments.«
http://www.jungewelt.de/2009/09-16/029.php