Bei den Tageszeitungen Hohenloher Tagblatt (Crailsheim), Rundschau Gaildorf und der Hohenloher Zeitung (Ausgaben Künzelsau und Öhringen) wissen die Leserinnen und Leser auf den ersten Blick, dass sie bei der Bundestagswahl Christian von Stetten (CDU) wählen sollen. Auf den Internetseiten der genannten Lokalzeitungen im Wahlkreis Schwäbisch Hall-Hohenlohe prangt dort jeweils eine bezahlte Anzeige des CDU-Bundestagsabgeordneten aus Künzelsau-Schloss Stetten.
Von Ralf Garmatter, Hohenlohe-ungefiltert
Werbung nur für Christian von Stetten (CDU)
Anzeigen von Kandidatinnen und Kandidaten anderer Parteien im Wahlkreis Schwäbisch Hall-Hohenlohe sucht man hingegen auf den Internetseiten der oben genannten lokalen Blätter vergeblich. Keine Online-Anzeige Christian von Stettens hat Hohenlohe-ungefiltert beim Haller Tagblatt (Schwäbisch Hall) gefunden.
Wer bezahlt den teueren Wahlkampf des Schlossherrn?
Christian von Stetten (CvS) lässt den Wahlkampf für sich, die Partei und die Spender aus Wirtschaftskreisen und von Privat eine Menge kosten. Finanziell scheinen die sechs anderen Kandidatinnen und Kandidaten um die Erststimme im Wahlkreis Schwäbisch Hall-Hohenlohe da nicht mithalten zu können. Wer genau den Wahlkampf Christian von Stettens bezahlt, ist unklar. Auf entsprechende Interviewfragen von Hohenlohe-ungefiltert hat der Schlossherr aus dem Künzelsauer Teilort Kocherstetten nicht geantwortet (Lesen Sie auch www.hohenlohe-ungefiltert.de/?p=4400).
Wortlaut der CvS-Anzeigen in den Lokalzeitungen
„Bundestagswahl am 27. Sept. 2009 – Christian von Stetten MdB – Sympathisch. Kompetent. Bürgernah. Unsere starke Stimme in Berlin – CDU“, lautet der Anzeigen-Text im Hohenloher Tagblatt und der Gaildorfer Rundschau. Beide Zeitungen gehören zur Südwestpresse Ulm.
„Bundestagswahl am 27. Sept. 2009: Christian von Stetten MdB – Hohenlohes starke Stimme in Berlin. Sympathisch. Kompetent. Bürgernah.“, heißt es in der Hohenloher Zeitung, die zur Heilbronner Stimme gehört.
Anzeige direkt mit Christian von Stettens Internetseite verlinkt
Wer auf die jeweiligen Anzeigen der Zeitungen klickt, wird automatisch auf die persönliche Internetseite Christian von Stettens (CDU) gelenkt (www.christian-stetten.de/). Dort finden sich Texte wie Christian von Stetten am Hauptbahnhof Öhringen, Christian von Stetten auf der 4. Hohenloher Wirtschaftsmesse oder „Filmmaterial zum 37. Internationalen Parlamentarierturnier ist da!“
Ein politischer Blender und Hinterbänkler in Berlin
Mit den teueren Werbekampagnen für Christian von Stetten wird eines deutlich: In der Politik kommt es vor allem auf den schönen Schein und die Verpackung an. Kompetente inhaltliche Aussagen zu wichtigen politischen Problemen sucht man bei Christian von Stetten meist vergeblich. Christian von Stetten ist keinesfalls die „Starke Stimme Hohenlohes in Berlin“ als die er sich ausgibt. In der Hauptstadt spielt der faule Abgeordnete (NDR-Sendung Panorama http://daserste.ndr.de/panorama/media/cdu74.html) nur eine Hinterbänklerrolle. „Christian von Stetten ist in Berlin noch nicht durch politische Initiative(n) aufgefallen“, sagt beispielsweise der ehemalige EU-Parlamentarier der Linken, Tobias Pflüger aus Tübingen, im Interview mit Hohenlohe-ungefiltert (www.hohenlohe-ungefiltert.de/?p=4335). Diese Erkenntnis hat Pflüger nach eigener Darstellung bei verschiedenen Anhörungen in Bundestagsgremien gewonnen. Da spiele es auch keine Rolle, wenn Christian von Stetten – zu Recht oder zu Unrecht darauf verweist – er habe an allen Plenarsitzungen der ablaufenden Legislaturperiode teilgenommen, wie von Stetten in der Bild-Zeitung behauptete. Auch Hohenlohe-ungefiltert meint: Man kann auch anwesend sein und trotzdem nichts tun.
Die Online-Anzeigen des CDU-Bundestagsabgeordneten Christian von Stetten sind auf folgenden Internetseiten der Tageszeitungen Hohenloher Tagblatt, Rundschau Gaildorf und Hohenloher Zeitung zu finden:
www.suedwest-aktiv.de/region/hohenlohertagblatt/
www.suedwest-aktiv.de/region/neuekreisrundschau/
Naja, ganz ehrlich, ohne mich dabei der Naehe zu CvS verdaechtig machen zu wollen: Dass er seine Wahlwerbung bei den Online-Auftritten der genannten Lokalzeitungen bringt, ist sein gutes Recht, und dass die genannten Tageszeitungen mit ihm Werbeeinnahmen erzielen wollen, ist auch ihr gutes Recht. Problematisch waere es IMHO allenfalls, wenn die Tageszeitungen bei den uebrigen Bewerbern das Schalten einer Anzeige auf deren Internetseiten abgelehnt haetten. Auch das Weiterleiten auf die eigene Seite ist bei einer Anzeige im Web ueblich.