Gefunden von Axel Wiczorke, Hohenlohe-ungefiltert
Hier die Zusammenfassung – für mehr Infos bitte dem Link folgen.
A. In den Bundesländern ohne Chance bzw. Risiko auf Überhangmandate (Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen):
– Zweitstimme an die politisch präferierte Partei,
– Erststimme an einen der aussichtsreichen Direktkandidaten nach Vergleich mit dessen Landesliste (siehe Erststimme)
B. In möglichen Überhangländern (insbesondere Sachsen und Baden-Württemberg für die CDU):
Für Anhänger der Überhangpartei bzw. deren gewünschter Koalitionspartner:
– Erststimme an Überhangpartei (Überhang stützen – siehe Erststimme)
– Zweitstimme an gewünschten Koalitionspartner (siehe Zweitstimme und negatives Stimmgewicht)
Für Gegner der Überhangpartei:
– Erststimme an chancenreichsten Gegenkandidaten (Überhang verhindern – siehe Erststimme)
– Zweitstimme an die politisch präferierte Partei
C. Fünf-Prozent-Hürde: Wenn Sie das Scheitern des möglichen Koalitionspartners der von Ihnen politisch präferierten Partei an der Fünf-Prozent-Hürde befürchten: möglicherweise Stützstimme an diese Partei (Hebeleffekt, siehe Zweitstimme)
D. Grundmandatsklausel: Wenn Sie das Scheitern einer Partei an der Grundmandatsklausel befürchten (siehe Erststimme):
– für Anhänger: Erststimme an diese Partei
– für Gegner: Erststimme an chancenreichsten Gegenkandidaten (siehe Erststimme)
http://www.wahlrecht.de/bundestag/2009/leitfaden.html
http://www.wahlrecht.de/bundestag/2009/index.html