Die nicht gewählten Gewählten

Volksvertreter? Die Eigenheiten des deutschen Wahlrechts führen die Idee einer repräsentativen Demokratie zunehmend ad absurdum. Eine radikale Reform ist nötig.

Gefunden von Axel Wiczorke, Hohenlohe-ungefiltert

„Das Wahlrecht ermöglicht den Parteien beispielsweise, ihre Kandidaten vor der Bestrafung durch den Wähler zu schützen, indem sie sie auf sichere Listenplätze setzen. Diese „starren Listen“ sind streng genommen ein Verstoß gegen das grundgesetzliche Recht auf unmittelbare Wahl, denn die Listen sind geschlossen, das heißt der Wähler muss sie akzeptieren wie sie sind und kann die Kandidaten weder direkt auswählen noch von der Liste streichen.

Dem Prinzip der unmittelbaren Wahl wird allein durch die Direktwahl eines Wahlkreiskandidaten genüge getan. Hier gilt das „The-winner-takes-it-all-Prinzip“: Der Kandidat, der die meisten Stimmen auf sich vereint, gewinnt das Mandat und zieht in den Bundestag ein – ganz gleich, wie viele Bürger ihn wirklich gewählt haben. Und gerade hier liegt das Problem: Bei schrumpfender Stammwählerschaft und mehr als zehn Direktkandidaten je Wahlkreis kommt es nur noch selten vor, dass ein Kandidat wenigstens die einfache Mehrheit der Wähler für sich gewinnen kann, geschweige denn die Mehrheit der Wahlberechtigten. Bei den letzten Bundestagswahlen war dies nur in 31 von 299 Wahlkreisen der Fall – davon lagen 20 in Bayern und gingen wie alle anderen bayrischen Wahlkreise an die CSU. In den meisten blieb der Gewinner weit unter 50 Prozent. Selbst der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion Wolfgang Bosbach erreicht sie nur durch Aufrunden.“

Kommentar A.W.: Probeweise könnte man ja mal die „negative Wahl“ einführen: >Welche der unten genannten Personen soll in den nächsten vier Jahren keine Funktion, kein Mandat übernehmen: Bitte machen Sie Ihr Kreuzchen!“

http://www.freitag.de/positionen/0941-wahlrecht-nichtwaehler-demokratie-stimmgewicht

Siehe hierzu auch den Beitrag „Dreifach verloren“ in der Süddeutschen: „Der Sozialdemokrat Axel Berg hat die Bundestagswahl gleich dreimal verloren. Und zwar dreimal ziemlich knapp. Einmal in seinem Wahlkreis im Münchner Norden: Hier bekam Berg nur 1551 Stimmen weniger als der CSU-Mann Johannes Singhammer, weshalb er sein Direktmandat abgeben musste. Die zweite Niederlage entstand bei den Zweitstimmen: Hätte Bergs Partei bundesweit 594 Stimmen mehr erhalten, säße Berg ebenfalls wieder im Parlament, denn er ist der nächste, der auf der SPD-Liste bereitsteht.

Die dritte Niederlage ist besonders bitter. Sie entsteht durch Zustimmung für die Sozialdemokraten – es ist einer der absurden Fälle, die das Bundesverfassungsgericht vor einem Jahr moniert hatte: Wegen des deutschen Wahlrechts können Anhänger einer Partei ihr manchmal nicht nützen, sondern ihr sogar schaden. Im Fall von Axel Berg, so haben es die Experten der Internet-Seite Wahlrecht.de berechnet, geschah dies in Bremen. Dort gab es 600 Zweitstimmen zu viel für die Sozialdemokraten. Wären 600 SPD-Wähler zuhause geblieben, bekäme Berg erneut ein Mandat – ohne dass seine Partei woanders einen Sitz verlieren würde.“
http://www.sueddeutsche.de/,ra1m1/politik/342/490715/text/

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