Der Petitionsausschuss des Landtags wählte den Landtagsabgeordneten Nikolaos Sakellariou (SPD) aus Schwäbisch Hall zu seinem neuen stellvertretenden Vorsitzenden. Damit ist Sakellariou auch neuer Obmann und Sprecher der SPD-Abgeordneten im Petitionsausschuss.
Pressemitteilung des SPD-Wahlkreisbüros in Schwäbisch Hall
Einstimmiges Votum für Sakellariou
Bei der Sitzung am Mittwoch, 18. November 2009, hat der Petitionsausschuss des Landtags den SPD-Abgeordneten Nikolaos „Nik“ Sakellariou einstimmig zu seinem neuen stellvertretenden Vorsitzenden gewählt. Der 46-jährige Sakellariou tritt damit die Nachfolge von Gustav-Adolf Haas an, der als amtierender Alterspräsident des Landtags sein Mandat am 5. November 2009 niedergelegt hat. Bereits zuvor hat die SPD-Landtagsfraktion den Schwäbisch Haller einstimmig für diese Funktion nominiert.
Seit 2001 Mitglied im Petitionsausschuss
„Nik“ Sakellariou gehört dem Landtag und auch dem Petitionsausschuss seit 2001 an. Seit 2006 war er stellvertretender Obmann im Petitionsausschuss. Neben seiner Tätigkeit als Landtagsabgeordneter ist der Jurist als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in Schwäbisch Hall tätig und im Ehrenamt Landesvorsitzender der NaturFreunde.
Größter Ausschuss des Landesparlaments
Der Petitionsausschuss ist der größte Ausschuss des Landtags. Ihm gehören insgesamt 23 Mitglieder an, dem Fraktionsproporz entsprechend elf Abgeordnete der CDU, sechs der SPD sowie drei der Grünen und der FDP/DVP. Zukünftig wird Sakellariou gemeinsam mit dem Vorsitzenden des Petitionsausschusses, Jörg Döpper (CDU), landesweit an den Brennpunkten im Land eine Lösung in den verschiedensten Petitionsangelegenheiten suchen. Sakellariou freut sich über diese neue Aufgabe: „Ich arbeite seit acht Jahren im Petitionsausschuss mit Begeisterung mit und habe auch in einigen Fällen wirklich helfen können“. Die einstimmige „Beförderung“ ist für Sakellariou ein Zeichen dafür, dass seine bisherige Arbeit auch parteiübergreifend anerkannt wird.
Individuelle Hilfe ist möglich
„Das Petitionsrecht ist in Artikel 17 des Grundgesetzes geregelt und soll sicherstellen, dass der Staat individuelle sowie allgemeine Anliegen zur Kenntnis nehmen muss, auch außerhalb formaler Verwaltungs- und Rechtsmittelverfahren. Weiter ist dies eine Gelegenheit für den Landtag, die Auswirkungen der von ihm selbst beschlossenen Gesetze auf bestimmte Personen oder Personengruppen zur Kenntnis zu bekommen und in dem einen oder anderen Fall entsprechend zu reagieren“, so Sakellariou. Dabei hat der Ausschuss die Möglichkeit, der Petition abzuhelfen oder sie als Material der Regierung zu überweisen und zukünftige Fälle anders zu regeln. Schwerpunkt der Arbeit im Petitionsausschuss sind Baurechtsangelegenheiten, Standorte für Windräder, Krankenversicherungsangelegenheiten und das Ausländerrecht.
Weitere Informationen:
Nikolaos „Nik“ Sakellariou MdL
Wahlkreisbüro
Gelbinger Gasse 14
74523 Schwäbisch Hall
Telefon: 0791 – 8875; Fax 0791 – 7941
Internet: www.nikolaos-sakellariou.de
E-Mail: wahlkreisbuero.nik@t-online.de und nik.sakellariou@t-online.de