Probleme mit den gewerblichen Abfallgebühren im Landkreis Schwäbisch Hall hat Karlheinz Daugschieß aus Satteldorf-Bronnholzheim. Der selbstständige Unternehmer kritisiert, dass er Abfallgebühren bezahlen muss, obwohl in seiner Tätigkeit als Lehrer für verschiedene Bildungsträger kein Müll anfallen würde. Er weigert sich deshalb seit etwa einem Jahr die Gebühr für Gewerbemüll zu bezahlen.
Von Ralf Garmatter, Hohenlohe-ungefiltert
Jahresgebühr für Kleingewerbe 30 Euro, für Betriebe bis drei Beschäftigte 42 Euro
Auf Nachfrage von Hohenlohe-ungefiltert teilt die Pressestelle des Landratsamts Schwäbisch Hall mit, dass ein Kleingewerbebetrieb ohne zusätzliche Restmülltonne eine Jahresgebühr von 30 Euro zu bezahlen habe, Betriebe bis drei Beschäftigte mit einer 60 Liter fassenden Restmülltonne müssen pro Jahr 42 Euro bezahlen.
Karlheinz Draugschieß stellt den strittigen Sachverhalt wie folgt dar:
Um was geht es?
Ich habe im letzten Jahr ein Gewerbe angemeldet. Und zwar unterrichte ich bei verschiedenen Bildungsträgern (Kolpingwerk, Aufbaugilde Crailsheim, bfw sha und Berufsfortbildungswerk in Schwäbisch Hall) verschiedene Fächer wie Deutsch, Politik, Gemeinschaftskunde, Wirtschaftskunde etc.. Weiterhin mache ich auch Bewerbungstrainings für Arbeit suchende Menschen (Auftraggeber Arbeitsamt). Meine Arbeitsorte sind also bei den jeweiligen Bildungsträgern.
Nun sagt das Landratsamt Schwäbisch Hall, dass auch ich, obwohl ich nirgendwo Geschäftsräume unterhalte, Abfallgebühren zu entrichten hätte. Gleichwohl stellt mir das Landratsamt aber keinen zusätzlichen Mülleimer zur Verfügung. Vielmehr bezeichnet das Landratsamt diese Abfallgebühren als „Vorhaltekosten“. Die muss ich zahlen, auch wenn ich keinen Müll produziere. Das heißt, ich muss für etwas bezahlen, für das ich aber keine Gegenleistung erhalte. Und genau das prangere ich an. Wenn ich etwas zu zahlen habe, dann will ich auch eine Gegenleistung dafür haben.
Mittlerweile habe ich vom Landratsamt eine Zwangsvollstreckung in Höhe von 62,50 Euro erhalten. Diese werde ich aber nicht bezahlen. Auch wenn es weitere Probleme geben wird. Ich halte das Vorgehen des Landratsamts für „willkürlich“, auch wenn es eine Verordnung für diese Abfallgebühren gibt. Es ist und bleibt staatlich legitimierte Abzocke, wenn man so will, eine heimliche Steuer für Kleinunternehmer.
Die Konsequenz, die ich aus dieser Angelegenheit ziehe ist, dass ich sofort mein Gewerbe abmelde und gleichzeitig eine Anmeldung beim Arbeitsamt Crailsheim abgebe.
Mit freundlichen Grüßen
Karlheinz Daugschieß
Petra Moser vom Landratsamt Schwäbisch Hall begründet das Vorgehen der Kreisbehörde folgendermaßen:
Die Erhebung der Gewerbemüllgebühr ist landesweit üblich und ist auch von der Rechtsprechung abgedeckt. Das Vorgehen des Landratsamtes ist im geschilderten Fall nicht „willkürlich“. Das Gegenteil ist der Fall. Das Landratsamt würde rechtswidrig handeln, wenn es auf die Gebühr verzichten würde.
Die Gebührensatzung des Landkreises sieht für Gewerbebetriebe vor:
1. Kleingewerbe ohne zusätzliche Restmülltonne 30 € Jahresgebühr
2. Betriebe bis 3 Beschäftigte mit 60 L Restmülltonne 42 € Jahresgebühr
Hinzu kommen Mahn- und Vollstreckungsgebühren, wenn die Zahlungsfrist nicht eingehalten wird.
Hohenlohe-ungefiltert dokumentiert im Folgenden den Schriftverkehr zwischen Karlheinz Daugschieß und dem Landratsamt, wie er von dem Betroffenen zur Verfügung gestellt wurde:
Brief vom 30. Januar 2009:
An das Landratsamt Schwäbisch Hall, Frau Gabriele Schneider, Postfach 110453, 74507 Schwäbisch Hall
Einspruch gegen Abfallgebührenveranlagung
– Ihr Schr. vom 12.01.09 –
Sehr geehrte Frau Schneider, gegen Ihren Bescheid „Abfallgebührenveranlagung“ lege ich hiermit fristgerecht Einspruch ein.
Begründung:
Es ist richtig, dass ich im Herbst 2008 ein Gewerbe angemeldet habe. Aus der Gewerbeanmeldung geht hervor, dass ich Dienstleistungen anbiete wie z.B. betriebswirtschaftliche Beratung, Lehrtätigkeit im Bereich Nachhilfeunterricht bzw. Stützunterricht und Trainingsmaßnahmen für Arbeit suchende Menschen, welche von der Arbeitsagentur vermittelt werden. Diese Lehrtätigkeit führe ich bei den jeweiligen Bildungsträgern (z.B. in Crailsheim oder Schwäbisch Hall etc.) aus. D.h. die Tätigkeit führe ich ausschließlich außer Haus aus.
Im Rahmen dieser Lehrtätigkeit wird kein entsorgungsfähiger Müll produziert, welcher in Mülltonnen zu entsorgen wäre. Es sei denn, dass die Teilnehmer an den Trainingsmaßnahmen bzw. Teilnehmer am Stützunterricht die Behauptung aufstellen würden, dass die von der Arbeitsagentur beauftragten Qualifizierungsmaßnahmen „geistiger Müll“ wären. Dann wäre allerdings die Frage zu klären, ob dieser geistige Müll unter die Abfallgebührenpflicht des Landkreises Schwäbisch Hall einzuordnen ist.
Sollten Sie diese Frage widerspruchsfrei mit „Ja“ beantworten, wäre allerdings nicht ich derjenige, welcher durch seine Tätigkeit abfallgebührenpflichtig wird, sondern die Arbeitsagentur in Crailsheim bzw. Schwäbisch Hall. Denn die geben diesen „Müll“ letztendlich in Auftrag, da sie selbst eine derartige müllbehaftete geistige Tätigkeit nicht ausführen wollen (wegen des Images und der Abfallgebührenordnung).
Allerdings möchte ich zu bedenken geben, dass, sollte auch die Arbeitsagentur die Veranlagung zu einer solchen Abfallgebührenpflicht negativ entscheiden, dann das Landratsamt Schwäbisch Hall schwere Schuld auf sich laden würde. Denn: was sollen die vielen Arbeitslosen dann tun, wenn ihre Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen wegen dieser Abfallgebührenpflicht als „geistiger Müll“ denunziert wird. Es wäre nicht auszudenken. Diese Menschen würden dann dort landen, wo sie eigentlich niemand haben will: nämlich auf der Straße! Und dann hätte der Landkreis Schwäbisch Hall erst recht ein Problem. Wohin damit? Die müssen doch, weil als Müll eingestuft, irgendwie wieder weg von der Straße. Und denken Sie an die Arbeitslosenstatistik. Die würde vollkommen aus dem Ruder laufen. Wir hätten dann in diesem unseren Land eine existenzbedrohende Statistikkrise, wie sie dieses Land seit 1923 nicht mehr erlebt hat. Und wie würden wir da international dastehen? Nicht auszudenken. Der Bund müsste selbst Abhilfe schaffen: neben einer „Bad Bank“ müsste auch noch eine „Bad Statistik“ her.
Und das alles wegen der Abfallgebührenverordnung des Landratsamts des Landkreises Schwäbisch Hall! Wie Sie unschwer aus meinen Zeilen erkennen können, halte ich Ihre Abfallgebührenverordnung für absoluten Schwachsinn. Das ist Abzocke in Reinkultur und auch noch staatlich legitimiert. Welch Schande! Welch ein Absturz des Denkens!
Ich soll zusätzlich Müllgebühr entrichten ohne dass ich zusätzlich Müll produziere. Welch ein Hohn. Ich denke überhaupt nicht daran, Ihrer Aufforderung zur Zahlung zusätzlichen nicht produzierten Müll`s nachzukommen. Ich praktiziere nun mit aller Konsequenz den zivilen Ungehorsam!
Mit freundlichen Grüßen
Karlheinz Daugschieß
Brief vom 24. März 2009:
An das Landratsamt Schwäbisch Hall, Abfallwirtschaft, Postfach 110453, 74507 Schwäbisch Hall
Einspruch gegen Abfallgebührenbescheid vom 24.02.2009
Da ich kein Kunde und auch kein Vertragspartner bin, entfallen hier weitere Angaben
Sehr geehrte Damen und Herren,
gegen Ihren Abfallgebührenbescheid lege ich hiermit fristgerecht Widerspruch/Einspruch ein.
Ich wiederhole hier meine Begründung gemäß meinem Schreiben vom 30.01.2009 (Anmerkung der Redaktion: siehe oben in diesem Artikel).
Brief vom 2. Juni 2009:
An das Landratsamt Schwäbisch Hall, Kreiskämmerei – Frau Gabriele Schneider –, Postfach 110453, 74507 Schwäbisch Hall
Mein Einspruch gegen Abfallgebührenbescheid vom 24.02.2009
Ihr Schr. v. 27.05.09
Sehr geehrte Frau Schneider,
meinen Einspruch/Widerspruch nehme ich nicht zurück. Dafür besteht überhaupt keine Veranlassung. Dass Sie mir daraus dann auch noch einen gebührenpflichtigen Widerspruchsbescheid machen wollen zeigt doch nur eines: Ihre Hilflosigkeit. In so einem Fall versteckt man sich am besten hinter irgendwelchen fragwürdigen bzw. in Wahrheit ungesetzlichen Erlassen, die es ohnehin nur im Landkreis Schwäbisch Hall gibt.
Außerdem widerspreche ich ganz entschieden Ihrer aus der Luft gegriffenen Behauptung, dass Zitat: „Erfahrungsgemäß fallen Abfallreste aus diversem Bürobedarf, Kehricht, kleinere Einzelabfälle usw. auch bei Kleinstgewerbetreibenden an.“ Zitatende.
Ich fordere Sie auf, für diese unsinnige wie auch unwahre Behauptung den Beweis anzutreten. Da Sie vollkommen uneinsichtig sind, werde ich mich nunmehr mit einer Petition an den Landtag von Baden-Württemberg wenden und diese vollkommen schwachsinnige Regelung überprüfen lassen. Eine Zahlung in Zusammenhang mit der Abfallgebührenpflicht lehne ich weiterhin ab.
Mit freundlichen Grüßen
Karlheinz Daugschieß
Brief vom 5. Dezember 2009:
An das Landratsamt Schwäbisch Hall, Herrn Werner Schmidt, Verwaltung und Finanzen, Postfach 110453, 74507 Schwäbisch Hall
Rechnung Nr. 01/2009
Sehr geehrter Herr Schmidt,
für den mir über das übliche Maß hinausgehenden entstandenen Zeitaufwand in Sachen Abfallgebühren berechne ich Ihnen hiermit gemäß meiner E-Mail vom 18.10.2009:
2 Stunden à 31,25 € = 62,50 € Gesamt
Ich bitte um Zahlung durch Scheck bis spätestens 14.12.2009.
Mit freundlichen Grüßen
Karlheinz Daugschieß
Darüber hinaus gab es noch einen E-Mail-Verkehr zwischen Karlheinz Daugschieß und dem Landratsamt Schwäbisch Hall:
E-Mail vom 10. August 2009:
Sehr geehrter Herr Haber,
telefonisch konnte ich Sie leider nicht erreichen, nun versuche ich es per Mail.
Da das Landratsamt Schwäbisch Hall weiterhin vollkommen uneinsichtig ist, bleibt mir nur der Weg des zivilen Ungehorsams. Ich weise Sie nochmals ausdrücklich darauf hin, dass ich nicht bereit bin, für etwas bezahlen zu müssen, wofür keine Gegenleistung erbracht wird. Deshalb bleibt eben nur dieser Weg.
Ich wollte nun in dieser Angelegenheit „Zwangsvollstreckung“ wg. Müllgebühren einen Termin mit Ihnen vereinbaren, damit Sie sich nicht unnötig auf den Weg machen und mich möglicherweise nicht antreffen. Gerne weise ich schon jetzt darauf hin, dass Verpfändbares nicht vorhanden ist. Selbstverständlich bin ich bereit, hierüber die eidesstattliche Versicherung abzugeben. Mein Terminvorschlag wäre Freitag, der 14.08.09, um 14 Uhr hier in Bronnholzheim. Für eine Terminbestätigung wäre ich sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Karlheinz Daugschieß
E-Mail vom 11. Oktober 2009:
Sehr geehrter Herr Haber,
wie nun schon mehrfach mitgeteilt, bin ich nicht bereit für etwas zu bezahlen ohne eine Gegenleistung zu bekommen.
Die Methoden Ihres Hauses grenzen an Piraterie, räuberische Erpressung oder wie man es auch immer nennen mag. Es ist schlicht unmöglich, Geld zu verlangen, ohne irgendeine Gegenleistung. Deshalb bezahle ich nicht!
Wie schon einmal von mir vorgeschlagen, möchte ich Sie bitten, mit mir einen gemeinsamen Termin für die angekündigte Zwangsvollstreckung zu vereinbaren. Mein Vorschlag hierfür wäre: Freitag, 16.10.2009, 16 Uhr. Wenn Sie mit diesem Termin einverstanden sind, bitte ich um kurze Bestätigung. Ich werde dann versuchen, einen Redakteur vom Hohenloher Tagblatt zu dem Termin einzuladen. Es muss öffentlich gemacht werden, mit welch räuberischen Methoden das Landratsamt SHA arbeitet.
Außerdem darf ich Sie davon in Kenntnis setzen, sollte Ihr Haus nicht Abstand von dieser Zwangsvollstreckung nehmen, dass ich dann sofort meine Selbständigkeit aufgeben und mich beim Arbeitsamt Crailsheim arbeitslos melden werde.
Mit freundlichen Grüßen
Karlheinz Daugschieß
E-Mail des Landratsamts vom 14. Oktober 2009:
Sehr geehrter Herr Daugschieß,
Ihr Email vom 11.10.2009 hat mir Herr Haber vorgelegt. Ich habe Ihr Anliegen geprüft und kann Ihnen dazu folgendes mitteilen:
Die Festsetzung der Abfallgebührt erfolgte auf der Grundlage der Abfallgebührensatzung des Landkreises Schwäbisch Hall. Dies wurde zuletzt im Widerspruchsbescheid ausführlich begründet. Anfechtungsklage haben Sie nicht erhoben. Der Bescheid ist nun rechtskräftig und muss, wenn Sie die Gebühr nicht bezahlen, vollstreckt werden. Einen Termin werden wir nicht mit Ihnen vereinbaren. Wenn Sie die Angelegenheit öffentlich machen wollen, nehmen wir gegebenenfalls zur Anfrage des Hohenloher Tagblatt Stellung.
Das Landratsamt handelt nicht nach, wie Sie meinen „räuberischen Methoden“, sondern nach rechtsstaatlichen Grundsätzen. Daran können und dürfen auch die von Ihnen angedrohten Konsequenzen nichts ändern. Wir hoffen, dass Sie es nicht bis zur Zwangsvollstreckung kommen lassen. Dies wäre für Sie nur mit weiteren Kosten verbunden.
Mit freundlichem Gruß
Werner Schmidt
Dezernent für Verwaltung und Finanzen
Landratsamt Schwäbisch Hall
Münzstraße 1
74523 Schwäbisch Hall
E-Mail vom 18. Oktober 2009:
Sehr geehrter Herr Schmidt,
vorab: einen Termin habe ich deshalb vorgeschlagen, damit Ihr Vollstrecker keinen Metzgersgang machen muss. Aber wenn Sie nicht wollen: auch o.k. Es gibt keinen weiteren Landkreis, der in Sachen Müllgebühren so vorgeht, wie der Landkreis SHA.
Sie haben nicht die Legitimation, auch wenn Sie noch so viele Abfallgebührensatzungen verabschieden, Geld von den Bürgern des Landkreises zu verlangen, ohne dafür eine Gegenleistung zu erbringen. Wenn Sie es dennoch tun, so darf ich berechtigt von Piraterie und ähnlichem sprechen. Ich darf Sie bei dieser Gelegenheit ruhig darauf hinweisen, dass selbst Mitarbeiter Ihres Hauses von Abzocke sprechen – das ist doch schon erstaunlich!
Warum verlangen Sie nicht auch noch gleich im voraus, sozusagen vorsorglich als Bereitstellungsgebühr, Friedhofsgebühren für eine in der Zukunft liegende Beerdigung? Das ist doch das gleiche. Und wenn ich mich gegen diesen Abfallgebührenbescheid wehre, muss ich auch noch Gebühren zahlen! Das ist doch vollkommen absurd. Sie verstoßen hier eindeutig gegen Grundrechte. Und wenn Sie auch noch von „rechtsstaatlichen Grundsätzen“ sprechen, so ist dies an Dreistigkeit nicht zu überbieten.
Ich werde also diese Müllgebühren nicht bezahlen! Und ich fürchte mich nicht vor Ihrer Zwangsvollstreckung. Was wollen Sie denn zwangsvollstrecken? Ich hab doch eh nix. Also schicken Sie Ihren Henker ruhig her.
*Übrigens: ich weise Sie hiermit ausdrücklich darauf hin, dass ich Ihnen für meine durch das LRA SHA über Gebühr in Anspruch genommene Zeit nunmehr eine Rechnung zustellen werde. Intern habe ich eine Regelung, die besagt, dass ich denjenigen, die meine Zeit über den üblichen Rahmen hinaus in Anspruch nehmen, hierfür den entstandenen Zeitaufwand in Rechnung stelle. Ebenfalls ausdrücklich weise ich darauf hin, dass eine von mir ausgestellte Rechnung nicht auf Basis einer erbrachten Leistungserbringung beruhen muss!
Mit freundlichen Grüßen
Karlheinz Daugschieß
Weitere Informationen zur Abfallwirtschaft und zu Abfallgebühren im Internet:
www.landkreis-schwaebisch-hall.de/2282_DEU_WWW.php
www.landkreis-schwaebisch-hall.de/2288_DEU_WWW.php
www.schwaebischhall.de/buergerstadt/service/lebenslagen.html?vid=98738&mid=0
www.um.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/2745/
www.landtag-bw.de/WP14/Drucksachen/1000/14_1246_d.pdf
www.recyclingmagazin.de/rm/news_detail.asp?ID=12247&NS=1
www.umweltruf.de/ticker/news_druck.php3?nummer=41
www.um.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/59228/
Hallo Karlheinz,
… finde ich gut, dass Du Dich konsequent gegen diese schwachsinnige Gebühr zur Wehr setzt. Sollten mehr machen, aufregen tuen sich darüber einige, die auch keinen Müll produzieren.
Von mir, als Vermieter, will das Landratsamt Hall, diese Gebühren für einen Ex-Mieter, von dem nichts zu holen ist und zwar nachträglich für die Jahre 2005 und 2006 (§ 21 ihrer „Abfallwirtschaftssatzung“, wo „hilfsweise die Grundstückseigentümer“… „Gebührenschuldner“ sind.
Nichts werden die von mir bekommen! Außer, dass ich geszwungen bin, gegen den Müll, den die Kreiskämmerei mit ihren Schreiben produziert, ebenfalls mit Müll zu reagieren.
Viel Erfolg und schöne Grüße
Wolfgang
Hallo ich finde es voll KORECKT das sich mal jemand dafür hinstellt und sagt so net. Anmeldung eines DeeJee auf Gewerbe 80,-€ Müllgebühr??? eehhhhhhhh
meine Platten und CD nehme ich wieder mit nach Hause und schmeiße se net in den Müll!!!
Des wegen finde ich es auch das die Müllgebühr abgeschaft wird!
Dass der Amtsschimmel manchmal nicht nur wiehert sondern auch kräftig mit den Hufen scharrt ist nichts neues. Und Kritik bzgl. Gebühren mag in vielen Fällen auch angebracht sein (allen voran GEZ-Gebühr), doch hier fehlt mir alles was eine kritische Betrachtung rechtfertigt:
1. Der Landkreis, das sind vor allen Dingen wir, die Bürger, und es erfordert Regelungen erforderliche Aufgaben zu bewältigen. Gebührenordnungen müssen entstandene Kosten decken und dienen dazu diese aufzuteilen. Manchmal kommt ein Einzelner gut weg und manchmal nicht, mit etwas Bürgerwille jedoch kein Problem. Wie in jeder guten Beziehung gehören Kompromisse in einer Gemeinschaft dazu – sofern man daran überhaupt interessiert ist.
2. 30 € pro Jahr sind moderat. Abgesehen davon dass ich nicht nachvollziehen kann, dass wirklich kein Müll entsteht (auch öffentlich bereitgestellte Container müssen entsorgt werden und verursachen Kosten), sind diese Kosten für einen Kleinunternehmer im Gegensatz zur Privatperson absetzbar und verringern die Steuerschuld (warum eigentlich?). Gleiches gilt auch für ein Arbeitszimmer, wenn der Schreiberling wirklich nicht zu Hause arbeitet dürfte er ein solches auch nicht absetzen – vielleicht wirft das Finanzamt einen Blick auf diese Seite. Das gilt natürlich nur wenn überhaupt Steuern bezahlt werden, mit einem Kleingewerbe kommt man auch schnell unter die gewährten Freibeträge und die Gemeinschaft geht leer aus. 3. Die Drohung im Falle einer Zwangseintreibung die Tätigkeit als Dozent einzustellen und sich beim Arbeitsamt zu melden ist nicht nur lächerlich, sondern Ausdruck von Kleingeisterei und unreifem Bewußtsein, wie ein Kind das glaubt die Eltern bestrafen zu können indem es sein Essen nicht ißt. Aber der Herr kann ruhig seine „Drohung“ wahrnehmen und sich nach einer Sperre vom AA aus den Kassen der Gemeinschaft bedienen, es werden dafür andere seine bisherigen Tätigkeiten übernehmen. 3. In seiner Korrespondenz doziert der Dozent über Fragen die nur er stellt und die mit dem Sachverhalt nichts zu tun haben. Die Themaverfehlungen und Unterstellungen sind im Prinzip eigentlich nur sein Problem, allerdings kommt mir die Frage auf, was der Herr denn beruflich seinen „Schülern“ so alles beibringt und mit welcher Kompetenz: Wer 2 Stunden dem LRA verrechnet weil er für seine Ergüsse so lange braucht, hat wohl ein Problem mit Zeit vernünftig umzugehen und neigt dazu seine Probleme zu dem der anderen machen zu wollen.
Hand aufs Herz lieber Leser! Wer möchte denn einen solche Mitmenschen als Nachbarn haben? Raabs Maschendrahtzaun läßt grüßen. Es ist bedauerlich, dass sich die Behörden mit so etwas rumschlagen müssen, vielleicht auch Absicht des Schreiberlings und Ausdruck seines „zivilen Ungehorsams“ – schade für was ein solcher Begriff hier herhalten muss. Fest steht nur, dass die Summe solcher vom Narzissmus und Egoismus getriebener Mitbürger das Leben nicht einfacher machen, sondern letztendlich zu immer mehr Gesetze, Verordnungen etc. führen, die einen auch dann betreffen wenn man nicht solche Nachbarn hat. Und der Verwaltungsapparat wird so auch nicht kleiner, neue Kosten müssen umgewälzt werden…….
Ich als Kleinunternehmer (Förderung Arbeitsamt) muss mich leider auch an die Gebührenverordnung halten. Der Witz hierbei ist, dass ich zur Miete wohne und mein Hauseigentümer die Erlaubnis geben muß. Nicht genug, wenn ich dagegen Klage,was ich vorhabe, kann das nur mein Vermieter tun. Ich selbst fühle mich dabei entmündigt, da ich als angehender Unternehmer nicht frei entscheiden kann.
Da dies nicht die einzigen Kosten sind, sollte ich darüber nachdenken, mein Gewerbe aufzugeben und darauf zu warten, bis mir das Arbeitsamt eine Geeignete Arbeit zukommen lässt, (54 Jahre alt) Bis dahin habe ich genügend Hobbys die ich nachgehe.
Viele Grüße
Ramona Bauer
Hallo EX-Crailsheimer,
sind die Schulen so heruntergekommen, dass die Rechtschreibung schon so auf den Hund gekommen ist? Für diese seelische Grausamkeit, dass praktisch die ganze Welt dein Email lesen kann, ist die Müllgebühr von 80.-€ wirklich gerechtfertigt, echt „voll KORECKT“.
Gruß R. Reinhardt
Hallo Rudi Reinhardt,
Ihnen muß es sehr langweilig sein um von andere korrektion zu machen?
Da kann ich nur sagen (…) (Anmerkung der Redaktion: Ein beleidigendes Wort wurde am Ende des letzten Satzes gestrichen.)
Ich versuche mich auch schon seit Jahren erfolglos gegen diese Müllgebühren zu wehren. Sollte jemand einen Weg gefunden haben, dann ab ins Netz damit.
Ich muss aber auch dazu sagen, dass es mir schon länger so vorkommt, als würden viele Menschen einfach alles hinnehmen: „Es muss gemacht werden, daher mach ich es auch – selbst wenn mir das nicht gefällt.“ Und gerade hier sollten wir, das Volk, doch endlich mal wieder zusammen stehen und uns wehren!
Jeder klagt und fragt sich: „Warum tut niemand etwas?“ – doch nur wenn jeder etwas tut kann erfolgreich etwas geändert werden, wenn niemand mitmacht, dann kann es nur scheitern.
Leute, wenn ihr etwas ändern wollt, dann schließt euch zusammen und geht gemeinsam an die Sache!
Viel Erfolg,
Thomas P
Meldet euer Gewerbe in Bayern an!!! Da gibt es keine Müllgebühren und die HWK oder IHK ist auch billiger!!!
Wohne in Bayern und habe heute einen Gebührenbescheid Gewerbe bekommen. Mein nebenberufliches Gewerbe ist Webdesigner. Das ist Nötigung was die da treiben !!! Aber ein Staat kurz vor der Pleite muss eben schaun woher die Kohle kommt. Von den Arbeitslosen können die ja nix holen. Sind ja sowieso immer die die Fleißig die Deppen !!!!
Hallo,
die Beiträge hier sind schon etwas älter, aber heute hat sich für mich genau das gleiche Problem aufgetan. Ich möchte ebenfalls einen Nebenerwerb anmelden: Handarbeiten, hauptsächlich Gestricktes, und soll dafür Gewerbemüllgebühren bezahlen. Bei mir fällt keinerlei Müll an, selbst Wollreste verwende ich zum Ausstopfen gewisser Handarbeiten. Es geht mir nicht um die Gebühr, sondern einfach ums Prinzip! Warum soll ich für etwas zahlen, wofür ich keinerlei Gegenleistung erhalte?
Ich lebe in Rheinland-Pfalz.
Es würde mich interessieren, was Herr Draugschieß erreichen konnte.
Also die ganze scheiße hier mit den Kosten und Abgaben in Deutschland sind wirklich eine sauerei!
Ich habe ein Klein Gewerbe 2009 angemeldet und jeder Furz will Geld haben!
Warum fragt mich keiner WARUM ich ein Klein Gewerbe angemeldet habe!!!
Man man man – Weil man was arbeiten muss und nicht sofort alles bezahlen kann was bei einem Gewerbe/Selbstständigkeit anfällt! z.B. von Jobcenter habe ich mir verbeten das sie mir Stellen Ausschreibungen anbieten! Das sind meist Leihfirmen, die 50%60% unter Tarif bezahlen und ich finde Moderne Sklaverei!!
Worauf ich überhaupt raus will, ich zahle privat schon Müllgebühren und bei meinem Gewerbe fällt auch kein Müll an! Ach und ich schaue auch kein ARD oder ZDF und muss diese scheiß GEZ zahlen!
Und die machen wenn, dann auch Werbung ohne ende! Anspielung auf die Privaten!
Ich sage nur – wer hier in diesem Land was versucht aufzubauen, der ist der Dumme! Man sollte diese Leute unterstützen und nicht ausnehmen!
Wenn sie es dann geschaft haben und wirklich gutes Geld verdienen, dann werden sie auch bezahlen wollen/müssen!
Scheiß Land! 200.000€ für nicht mal zwei Jahre Arbeit!! Ha ha ha! Wenn das Arbeit ist!
Nochmals SCHEI? Land!! Der Mittelstand hält das Land am leben! Und die werden Verarscht!
Scheiß Land! Hätte ich nur keine Kinder in diese scheiß Welt gesetzt!
Das kann ich stundenlang weiter machen! Was wirklich Gutes fällt mir nicht ein!
Aja: Der Werra –Meißner-Kreis/Eschwege! Mitten in Deutschland , und am Arsch der Welt!
ABER SCHÖN IST ES HIER!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
hallo,
mache doch deine schulungen nicht selbständig sondern freiberuflich. dann fällt der ganze segen nicht an.
so reagierte ich.. lt ortsbehörde von crailsheim ist dies legal und vom landratsamt schwäbisch hall genehmigt. die ersten 1-2 jahre meinten sie bei der ortsbehörde dass dies schwarzarbeit wäre und sie dagegen vorgehen können. im schulungsbetrieb freiberuflich bei bildungsträgern muss man alleine wegen der „hohen Bezahlung “ so reagieren. ekc
Auch ich wohne in o.g. Landkreis.
Erstmal, was ist eine Gebühr?
Eine Gebühr ist für eine [öffentliche] Dienstleistung (an eine Behörde, ein Amt) zu bezahlender Betrag.
Im Falle des Artikelerstellers und in meinem Fall erhebt der Landkreis Schwäbisch Hall also keine Gebühr sondern eine Steuer.
Oder Juristischer:
Eine Gebühr ist eine öffentlich-rechtliche Geldleistung, die aus Anlass individuell zurechenbarer, öffentlicher Leistungen dem Gebührenschuldner (durch eine öffentlich-rechtliche Norm oder sonstige hoheitliche Maßnahme) einseitig auferlegt wird und dazu bestimmt ist, in Anknüpfung an diese Leistung deren Kosten ganz oder teilweise zu decken.
Deutschland ist ein Abzockland.
Ich erzeuge so wenig Müll, das ich den über die Normale Hausmülltonne entsorge. Zahlen muss ich doppelt, privat/gewerbe. Mehraufwand für die Müllentsorgung? 0 für die Kommune, aber eben halt eine Mehreinnahme.
GEZ ist das selbe… Du zahlst einmal privat… und für das selbe Fahrzeug nochmal, weil gewerblich genutzt. Was viele Privatleute nichtmal wissen, es genügt ein Werbeaufkleber auf einem Fahrzeug um doppelte GEZ Gebühren zu rechtfertigen. Mit der neuen GEZ wirds schlimmer… zwar Zahlt man nur einmal für den gesamten Haushalt, nur darf die GEZ die Haushalte festlegen und man muss den Gegenbeweis antreten. z.b. 1x Hauseingang, 1x Hintereingang in den Garten = 2 Haushalte… Ergebnis= 2x Zahlen oder Anwalt.
Einige Gemeinden im Obigen Landkreis verlangen jetzt sogar Abwassergebühr für Regenwasser, und zwar nicht nur für „Befestigte“ Flächen sondern auch für Grünflächen, Rasengittersteine… also Sickerflächen. Wir zahlen jetzt also Regensteuer, unabhängig davon, ob das Wasser auf dem Grundstück versickert oder in den Öffentlichen Kanal eingeleidet wird. Abhängig ist lediglich die „Regenwassersteuerhöhe“ nach art der Entsorgung. Für Grünflächen zahlt man also weniger Regenwassersteuer… Entschuldigung… Entsorgungsgebühren.
Auf gut Deutsch zahlen wir, ironisch ausgedrückt… Abgaben für Wasser das vom Himmel fällt, also wir Zahlen Steuern für Dinge, die vom Eigentum der Regierung (hier der Himmel) auf unser Eigentum fällt… 1m unseres Grundstückes durchdringt, und dann wieder auf Staatsgrund kommt und über dieses dann Weiterversickert!
Tja, den Deutschen Behörden fällt immer was ein, Geld zu kassieren. Sogar bei öffentlichen Baumassnahmen werden im Obigen LKR Rechnungen doppelt gestellt… einmal über Bauunternehmer und einmal über die Gemeinde… Oder es werden nebenher einfach mal nach „Rücksprache“ mit Anwohnern Arbeiten ausgeführt welche diese nicht beauftragt haben. Und nein, das sind keine Einzelfälle…
Die Müllgebühr gegen die sich der Artikelersteller wendet ist nichts anderes wie eine Sondersteuer genauso wie die GEZ Gebühr nichts anderes wie eine Sondersteuer ist. Man nennt das halt nicht Steuer, sondern Gebühr… obgleich ich für eine Gebühr eine Gegenleistung bekomme… was in beiden fällen nicht der Fall ist. Die GEZ verhindert wohl eher eine Pressefreiheit, wenn die öffentl. rechtlichen nicht im Sinne der Regierung handeln, ist ja die nächste Steuererhöhung vom Tisch… eine Hand wäscht die Andere! Man könnte das auch eine Art Zensur nennen…
Diesbezüglich sei noch zu erwähnen, das man für die Private Tonne ja schon für, wenn ich nicht Irre, 12 Leerungen bezahlt. Wird die Tonne z.b. nur 1x geleert gibts kein Geld zurück… wird sie 14x Geleert zahlt man drauf…
Über die Atemluftsteuer (CO² Steuer für Menschen) hat unser Bundestag ja schon vor ewigkeiten mal Diskutiert… kommt mit Sicherheit noch.
Wie lustig das ich gerade hier mit dem „Wisch der Zwangsvollstreckung“ sitze und sofort per Google Suche auf diese Seite gestoßen bin…
Sehr lustig auch, dass dies nur Praxis im LK SHA ist, denn ich habe auch schon mit Bekannten und Partnern telefoniert, welche dieses Problem nicht haben.
Was haltet ihr von einem „Sammel-Widerspruch“ vielleicht kann man dann ja einmal die Geister wachrütteln…
Wer eine Idee oder einen Weg gefunden hat, gerne per Mail auf meiner Website an mich (http://www.ayooda.de).
AYOODA IT – Welche KEINE Mülltonne besitzt –
In Deutschland braucht niemand Steuern zu zahlen oder Zwangsabgaben zu leisten! Die BRD ist kein Staat, sondern eine Organisation ohne Legitimation. Im GG gibt es nirgends eine Stelle wo steht das der Deutsche Staatsangehörige an die BRD Steuern zahlen muss!!! 17.07.1990 wurde der dazumaligen Besatzungsorganisation BRD der Geltungsbereich § 23 ersatzlos gestrichen. 2006 und 2007 wurden in sämtlichen Gesetzen die Geltungsbereiche ersatzlos gestrichen. Wohl bemerkt, von den Alliierten! Selbst wer BRD-Systemling ist und wie an Gott an die Gesetze der BRD glaubt muss feststellen, das die AO das Heiligtum der BRD-GmbH von 1977 nicht in Kraft getreten ist!! Ist Euch schon mal aufgefallen das Bescheide Gerichtsurteile nie unterschrieben sind?
Warum wohl? Weil es seit 1950 keine Staatshaftung mehr für so genannte Beamte gibt. Aha. Und es wird noch besser. Im Gerichtsgesetz was heute noch gültig ist, von 1934, ist der § 15 weggefallen. Was stand da drin. Alle Gerichte sind Staatsgerichte! § 16 Ausnahmegerichte sind unzulässig. Interessant. Denn in der BRD gibt es nun das FGG, die freiwillige Gerichtsbarkeit! Leute dämmertes langsam. Interessant langsam was hier abgeht!!!
Folgende Begriffe ins Suchfeld eingeben. BRD Betrug, BRD-GmbH, Deutsches Amt für Menschenrechte, Honigmann.
Mich würde mal interessieren, ob man in Deutschland irgendwo (auf dem Land?) leben kann, wo man keine Gebühren bezahlen muss. Z.B. wäre das für Selbstversorger interessant.
Hatte mal dasselbe Problem im Hohenlohekreis. Habe damals nachgefragt, ob ich meinen „nicht vorhandenen Müll“ durch eine private Firma entsorgen lassen darf. Hätte dann an meinen Sohn einen Euro für die Entsorgung des „nicht vorhandenen Mülls“ bezahlt und damit Geld gespart.
Das geht gar nicht war die Antwort. Der Staat ist halt Monopolist und übt Macht gegen seine Bürger aus. Mit den Kleinunternehmern, die sich selber ausbeuten kann man es ja machen, die haben ja nicht einmal das Geld um sich auf juristischem Wege Recht zu verschaffen.
Als ich 1992, um Informationen über Einkaufspreise zu erhalten, ein Gewerbe am gleichen Tag an- und abgemeldet habe,
war die erste Post, die ich erhielt, ein Abfallgebüherenbescheid vom LRA in Schwäbisch Hall.
Komisch war nur, dass die Gewerbeanmeldung, nicht aber die Gewerbeabmeldung vom Rathaus weitergeleitet wurde.
Nach diversen Mahnungen und der Vollstreckungsankündigung war ich zufällig in Schwäbisch Hall und besuchte einfach das Amt für Abfallwirschaft.
Dabei stellte sich dann heraus, dass nur die Anmeldung vorliege, und ich zahlen müsse.
Erst als ich die Abmeldung vorlegte, hieß es plötzlich, dass ich nicht mehr zahlen müsse.
Aufgrund mittlerweile mit verschiedenen Ämtern gemachter Erfahrungen würde ich heute sofort mit einem Anwalt dagegen vorgehen.
das gibt es auch in bergkamen. NRW. wenn man mal die grundbesitzabgaben zu spät bezahlt, wo auch die müllgebühren enthalten sind, gibt die kommune den müllentsorger den auftrag die restmülltonne einzuziehen. diese ist dann plötzlich weg und kommt nicht wieder. auch nach der später gezahlten forderung nicht. auch nicht wenn man den mangel telefonisch oder schriftlich bei der kommune angibt und bemängelt. aber, die mülltonnengebühren werden fortlaufend weiter angemahnt. die verwendungszwecke bei den überweisungen für die grundbesitzabgaben werden beliebig von der kommune verändert gebucht. die mahneungen werden nicht separat für die mülltonne ausgesprochen sondern insgesamt für die grundbesitzabgaben so das der bürger als schwarzes schaf im raum steht und nicht die kommune mit ihrem verfehlten verhalten. diese müßte einfach nur eine restmülltonne liefern und die gebühren für die restmülltonne anmahnen. dieses macht die kommune nicht. nach schriftlichem und telefonischen streit oder sagen wir mal wegen der uneinsichtigkeit von unseren herrschenden beamten wird dann plötzlich das girokonto mit einer vollstreckungsankündigung/auftrag belastet. eine ordentliche kommunikation hat nicht stattgefunden, konnte nicht stattfinden weil die kommune dieses nicht wollte. die macht am längeren hebel muß siegen. dabei habe ich mehrmals angeboten mir wieder eine restmülltonne vorzuhalten und ich werde anstandslos die müllgebühren bezahlen. aber das hat die stadt nicht geschafft weil dieses dann ein schuldeingeständnis gewesen wäre, das jemand seinen nicht vorhandenen müll nicht bezahlen muß wo es doch die Überlassungspflicht des müll`s an die kommune gibt. das wäre wohl der erste fall in deutschland gewesen wo ein bürger seinen müll nicht bezahlen muß. es wurde mir über 2 jahre mit dem gerichtsvollzieher gedroht, die tür mit zeugen aus der nachbarschaft und der zuziehung von polizei zu öffnen wegen einer pfändung weil ich meine nicht vorhandene mülltonne nicht bezahlen wollte. ich habe das amtsgericht angeschrieben dieses zu prüfen wegen unerlaubten handlungen durch die kommune. das amtsgericht widerum hat mir empfohlen einen anwalt einzuschalten. ich leide nun wirklich mit riesiger wut im kopf über solch dummes verhalten der kommunalen beamten, es ist kaum zu ertragen sodas ich darüber nachdenke eine art rache mit volksjustiz ausüben möchte. soweit istes schon gekomen, soweit wird man getrieben ind diesem land. dabei liebe ich den frieden und meine ruhe. da fällt mir noch das beispiel ein das eine parkscheibe in deutschland blau sein muß und nicht rosa sein darf. darf den dann ein beamter im rathhauus auch seine bürowände mit lauter vereinsscheiss zubammeln ? ich denke es ist sein arbeitsplatz wo er sich auf die bürger konzentrieren soll und nicht auf sein vereinsscheiss. das sollten wir verbieten oder wenn wir mal in so einem büro sind den ganzen mist sofort von den wänden reissen. so siehts doch aus. reicht das vergnügen nicht den arnen bürger zu triezen welchen der beamte hast wenn er ihn vor seinem tisch sitzen sieht. oder warum sind die sofort auf abwehrhaltung wenn man denen ihren forderungen nachkommen will ? armes land, arme menschen, hoffentlich wird die natur und gott euch bestrafen.
Die Müllgebührensatzung im Rhein-Lahn-Kreis verlangt auch eine Müllgebühr für das Kleingewerbe. Dabei ist es den Herrschaften tatsächlich egal, dass im Jahr außer ein paar Blatt Papier nichts weiteres anfällt. Hinzu kommt das ich das Gewerbe nebenberuflich betreibe und keinerlei direkten Kundenverkehr habe. Da wir ein 4-Personen-Haushalt sind wollte man uns „freundlicherweise“ eine weitere Restmülltonne zur Verfügung stellen. Dies habe ich mit folgender Begründung abgelehnt. Erstens ist dafür kein Platz vorhanden und zweitens ist die vorhandenen, kleine Tonnen bei jeder Abfuhr zu max. 1/3 gefüllt. Ich hätte mich wahrscheinlich auch nicht so darüber aufgeregt wenn es sich um 20€ gehandelt hätte, aber 96€ im Jahr, für absolut NULL Leistung, ist reine Abzocke! Auch dann wenn es gesetzlich so geregelt sein mag. Nach monatelangem Schreiben habe ich letztendlich den Einspruch zurückgezogen, da ich keine Lust hatte denen mein sauer verdientes Geld für ein Einspruchsverfahren, das ich ohnehin verloren hätte, in den Rachen zu schmeisen. Angeblich gibt es keine Ausnahmen! Gibt es leider aber doch oder kann man jemand plausibel erklären warum z.B. ein Blumenhändler, Tupperwaren- oder Themomixverkäufer mit eigenem Büro von der Gebühr befreit ist? Das habe ich bei der Abfallwirschaft auch so angefragt, leider ist eine Erklräung bis heute ausgeblieben. Somit bleibt diese Gebühr also reine Abzocke, vor allem für Leute, die Ihre Familie mit einem kleinem Nebenverdienst das Leben erleichtern möchten.
Ich hab das gleiche Problem im Landkreis Heilbronn. Ich betreibe ein Kleinunternehmen hab mein Büro ( PC Telefon )im eigenen Haus Abfall fällt mit Sicherheit keiner an, nicht mal der angedeutete Apfelrest ( von der Sachbearbeiterin der Abfallwirtschaft) den ich ja sowie so nicht Esse wenn ich am PC sitze, nun soll ich eine Jahresgebühr von 40,00 € zahlen und das ohne Gegenleistung. Das sind schon Mafia Manieren wie in Sizilien und der Staat kassiert, wer nicht Bezahlt erhält eine Drohung ( Verfahren , Bußgeldbescheid usw.) Ich kann dies inzwischen nur als Abfallmafia Bezeichnen gegen die man machtlos ist. Wenn jemand den Mut hat gegensolche Gebühren zu Klagen ich würde mich anschließen.
Wenn ich die Kommentare hier lese dann kann ich nur sagen:
eine bessere Werbung für die AFD gibt es nicht!
Hallo zusammen, ich und meine Frau stehen vor dem gleichen Problem. Der erste Beitrag ist aus dem Jahr 2009 und das Problem besteht immer noch.
Gibt es denn diesbezüglich mittlerweile schon irgendeine Lösung? Hat sich eventuell schon jemand mit einem Anwalt unterhalten? Falls nicht, wäre es nicht Sinnvoll sich Gedanken zu machen, eine gemeinsame, Sammelklage einzureichen?
Beste Grüße
Volker
Auch hier in Sachsen-Anhalt im Jahr 2020 das gleiche Theater. Der uneinsichtige Sachbearbeiter kommt gleich mit Rechtssprechung und vorh. Urteile.
Ich als mobiler DJ soll bitte für Gewerbemüll zahlen. Auf meine Frage was da so anfallen soll, kam die Antwort z.B. Reinigungsmittel. Also mir fehlt da die Fantasie um im deutschen Rechtssystem noch durchzusteigen. Dank Corona keine Einnahmen aber Gebührenbescheide geht immer. Gibts da schon ein Klageweg dem ich mich anschließen kann ?
Guten Morgen,
ich bekam gestern auch eine Forderung zwecks Abgabe von Abfallgebühren. Ich sehe es auch nicht ein zu zahlen, da ich bereits in den Nebenkosten des Vermieters bereits diese Müllgebühren zahle.
Nun einen Auszug aus dem Schreiben:
Die Gebühr errechnet sich nach Anzahl und Größe der vom Landkreis zur Verfügung gestellten Restmülltonnen bzw. nach dem Mindestvorhaltevolumen, angelehnt an die Mitarbeiterzahl, Pflichtgebühr sowie der Anzahl der Leerungen (Leistungsgebühr). 2021 liegen der Vorauszahlungsberechnung für alle Behälter 12 Leerungen jährlich zu gründe.
Dem nach soll man eine Tonne besitzen und zahlen, jedoch ohne eine Tonne ist auch keine Leistung geben von der Abfallwirtschaft.
Wer kann helfen?