Berechtigte Seniorinnen und Senioren erhalten auf Antrag seit 2008 nach einstimmigem Beschluss des Haller Gemeinderats eine Gutscheinkarte im Wert von 50 Euro. Berechtigt sind Menschen ab 60 Jahren, die Grundsicherung oder Wohngeld beziehen und ihren Hauptwohnsitz in Schwäbisch Hall haben. Die Senioren-Gutscheinkarte 2010 ist jetzt im Fachbereich Jugend, Schule und Soziales in der Gymnasiumstraße 2 erhältlich.
Pressemitteilung der Stadtverwaltung Schwäbisch Hall
Die Berechtigten können die Gutscheine individuell und nach Bedarf für verschiedene Dienstleistungen einlösen:
ÖPNV – Stadtbus Schwäbisch Hall GmbH (über Kolibrikarte)
Taxifahrten
Apotheken
Essen auf Rädern (ASB, AWO, DRK)
Friseuse oder Frisör ins Haus
Fußpflege ins Haus
VHS
Freilichtspiele
Stadtbibliothek
Kuchen- und Brunnenfest
Sommernachtsfest
Schenkenseebad
Solbad
Stadtwerke
Mobile Dienste, Nachbarschaftshilfen, Sozialstationen
Die Erfahrungen des letzten Jahres haben gezeigt, dass besonders der Wunsch nach Mobilität damit unterstützt wird. Aber auch für Gesundheitsprodukte wurde der Zuschuss rege genutzt.
Weitere Informationen bei:
Fachbereich Jugend, Schule und Soziales
Astrid Winter, Telefon 0791/751 392