Zur Klärung des Zugangsrechts der Gewerkschaft ver.di zum Diakonie-Klinikum Schwäbisch Hall findet am Donnerstag, 4. März 2010, um 14 Uhr erneut ein Verhandlungstermin vor dem Arbeitsgericht in Crailsheim statt.
Pressemitteilung der Gewerkschaft ver.di Heilbronn-Neckar-Franken
ver.di rechnet mit höchstrichterlicher Entscheidung
Die Gewerkschaft ver.di versucht seit 2007 – zunächst gütlich – im Diakonie Klinikum Schwäbisch Hall das grundgesetzlich garantierte Zugangsrecht und die Anbringung einer Informationstafel (Schwarzes Brett) für die ver.di-Mitglieder zu erreichen. Die Leitung der Klinik und der Vorstand des Diakoniewerks lehnen dies mit Hinweis auf die Besonderheiten des kirchlichen Arbeitsrechts ab. Da der Fall von grundsätzlicher Bedeutung ist, geht ver.di davon aus, dass eine höchstrichterliche Entscheidung erst vor dem Bundesverfassungsgericht getroffen wird.
Urteil in Crailsheim wird gegen 16 Uhr erwartet
Brisanz hat der Fall auch deshalb, da am Mittwoch, 3. März 2010 vor dem Arbeitsgericht Bielefeld eine erstinstanzliche Entscheidung zu treffen ist, ob in kirchlichen Einrichtungen grundsätzlich Streiks zulässig sind. Die Verhandlung vor dem Arbeitsgericht in Crailsheim, Friedrichstraße 16, 74564 Crailsheim, findet um 14 Uhr statt, das Urteil wird gegen 16 Uhr erwartet. Unmittelbar nach der Verhandlung und nach der Urteilsverkündung werden ver.di-Vertreter, unter anderem der Landesbezirksfachbereichsleiter Günter Busch, für die Medien zur Verfügung stehen.
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