Christian von Stetten und seine Nebeneinkünfte

Seit ein paar Wochen sind die Nebeneinkünfte des aktuellen Bundestags online nachzulesen. Sie beziehen sich, das gilt es zu beachten, ausschließlich auf den letzten Bundestag, d.h. Oktober 2005 – Oktober 2009!

Gefunden von Axel Wiczorke, Hohenlohe-ungefiltert

Und nebenher sitzt man dann noch im Bundestag! Es lebe das Ehrenamt und die deutsche Stiftungsgesetzgebung …

3. Funktionen in Unternehmen
cominvest Asset Management GmbH, Frankfurt/Main
– Mitglied des Aufsichtsrates
Hohenloher Krankenhaus gGmbH, Künzelsau
– Stellv. Mitglied des Aufsichtsrates, ehrenamtlich bis 23. Juli 2007
Schloß Stetten Betreuungs AG, Künzelsau
– Vorsitzender des Aufsichtsrates, ehrenamtlich bis 30. April 2007

4. Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
Landkreis Hohenlohe, Künzelsau
– Mitglied des Kreistages, ehrenamtlich
Sparkasse Hohenlohekreis, Künzelsau
– Mitglied des Verwaltungsrates, ehrenamtlich bis 31. Dezember 2008
Stadt Künzelsau, Künzelsau
– Mitglied des Stadtrates, ehrenamtlich

5. Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
Anne-Schmidt-Brücken-Stiftung, Künzelsau
– Mitglied des Stiftungsrates, ehrenamtlich
Friedrich Kriwan-Stiftung, Forchtenberg
– Mitglied des Stiftungsrates, ehrenamtlich
Stiftung des Hohenlohekreises und der Stadt Künzelsau zur Förderung der Reinhold Würth Hochschule, Künzelsau
– Mitglied des Stiftungsrates, ehrenamtlich
Wolfgang von Stetten Stiftung, Künzelsau
– Mitglied des Vorstandes, ehrenamtlich

7. Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften
Dr. v. Stetten Grundstücks KG, Künzelsau
Hohenloher-Ticket-Service GmbH, Künzelsau bis 31. Dezember 2007
Messe- und Betriebsgesellschaft Stetten mbH, Künzelsau bis 31. Dezember 2007
Residenz Dienstleistungsgesellschaft mbH, Künzelsau
Schloß Stetten Betreuungs AG, Künzelsau
Stetten Bau GmbH, Künzelsau
Unternehmensentwicklungs- und Förderungsgesellschaft Hohenlohe mbH, Künzelsau

http://www.nebeneinkuenfte-bundestag.de/stetten-christian-freiherr-von/

Siehe hierzu auch den Bundestagsradar auf Spiegel Online:

http://www.spiegel.de/flash/flash-22868.html

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3 Gedanken zu „Christian von Stetten und seine Nebeneinkünfte

  1. sehr interessant das bundestagsradar von spiegel. es gibt ja fast keine „vollzeitabgeordnete“!

    von cdu/csu-fdp-spd hätte ich ja nichts anderes erwartet, aber dass so viele von der linken stufe 1 oder mehr haben…. nur die grünen fallen erst mal aus dem rahmen, wobei einige stufe 0 einkünfte bestimmt ja auch ordentlich was einbringen…

    mdb als nebenjob, eventuell sollte man einen 400 eur job daraus machen…

    aber das abstimmverhalten vom stetten ist wirklich lustig. alles was mit krieg zu tun hat „ja“

  2. Das mit dem Krieg ist schnell erklärt: „allezeit scharf“ halt – das Motto derer von Stetten und mit den entsprechenden Waffen im Wappen. Wie könnte man da gegen den Krieg sein?

    Überrascht hat mich nur, wie wenig er sich bisher in den Vordergrund gespielt hat und wie weit hinten der Arme (ja, das ist er wohl, wenn Westerwelle ca. 35 mal „mehr als 7.000€“ hat und CvS gar nichts) sitzen muß.

    Irgendwann kommt sicher noch jemand auf die Idee ein Spendenkonto für ihn einzurichten.

  3. Orlando Pascheit kommentiert zu diesem Thema treffend auf den NachDenkSeiten: „An den Parlamentarischen Geschäftsführer der FDP: Die Arbeit eines Abgeordneten besteht in seiner Arbeit im Parlament. Bei diversen Politikern fragt man sich, wie sie bei der Fülle von Nebentätigkeiten ihren Aufgaben im Parlament zum Wohle des deutschen Volkes nachkommen können. Das Bundesverfassungsgericht hat klipp und klar festgestellt: Das Abgeordneten-Mandat ist kein Nebenjob. Im Grund wäre es angebracht noch einen Schritt weiter zu gehen und z.B. Abgeordnete, die gleichzeitig Positionen in Verbänden vertreten, als Anwälte für die Interessen von Unternehmen eintreten oder als Aufsichtsräte in der Privatwirtschaft arbeiten, von der Arbeit in bestimmten Ausschüssen und von Abstimmungen auszuschließen, um die Interessenskonflikte zu vermeiden. – Im Übrigen steht in Deutschaland immer noch die Ratifizierung der UN-Konvention gegen Korruption aus, die die Regelung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung in der Bundesrepublik verschärfen würde. Die Konvention wurde inzwischen von 140 Staaten ratifiziert. Von den G20-Staaten haben allein Deutschland, Indien, Japan und Saudi-Arabien die UN-Konvention nicht ratifiziert, von den europäischen Staaten Deutschland, Estland, Irland, Island, Kosovo, Liechtenstein, die Tschechische Republik und die Ukraine.

    http://www.nachdenkseiten.de/?p=4696#h08

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