Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di hat weiterhin keinen Zutritt zum Diakonie-Klinikum in Schwäbisch Hall. Dies hat Arbeitsrichter Ralf Büschler bei einer Gerichtsverhandlung am Donnerstag, 4. März 2010, im Arbeitsgericht Crailsheim entschieden. Arbeitsrichter Büschler stützte sein aktuelles Urteil auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 1981.
Von Ralf Garmatter, Hohenlohe-ungefiltert
Ver.di will in Berufung gehen
Die Gewerkschaft ver.di will gegen das Urteil in Berufung gehen. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung erwägt ver.di auch eine Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht und eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
Weitere Informationen über den Arbeitsgerichtsprozess in Crailsheim:
Das Schwäbisch Haller Monatsmagazin Alpha Press über die Arbeitsbedingungen von Krankenhausbeschäftigten in Crailsheim und Gaildorf:
http://www.clubalpha60.de/alpha-press/2006-12/kranken.htm
Gewerkschaft darf in diakonischen Einrichtungen nicht zu Streiks aufrufen – Urteil des Arbeitsgerichts Bielefeld:
Die Gewerkschaft Verdi darf nicht zu Streiks in diakonischen Einrichtungen aufrufen. Das entschied nach Verdi-Angaben am Mittwoch das Arbeitsgericht Bielefeld. Das Gericht habe das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen über die Koalitionsfreiheit gestellt, sagte Niko Stumpfögger, der den Prozess für den Verdi-Bundesvorstand in Berlin verfolgt hat. Verdi kündigte Rechtsmittel notfalls bis zum Bundesverfassungsgericht an.
http://de.news.yahoo.com/2/20100303/twl-arbeitsgericht-verdi-darf-nicht-zu-s-4bdc673.html
http://www.dradio.de/dlf/sendungen/hintergrundpolitik/1135041/
Verdi-Flyer zur Tarifbewegung in der Diakonie:
Info des Diakonie-Bundesverbands:
http://www.diakonie.de/diakonie-news-188-5888.htm