Der Arzt soll heilen und nicht verkaufen – so sagt es die Berufsordnung. Dabei geht es nicht zuletzt um Vertrauen. Denn kein Patient soll befürchten müssen, seine Diagnose bekomme er nur, damit der Arzt ihm anschließend die dazu passenden Pillen verkaufen kann. Derartige Geschäfte sind den Medizinern deshalb gesetzlich untersagt. Doch immer mehr findige Ärzte umgehen dieses Gebot.
Gefunden von Axel Wiczorke, Hohenlohe-ungefiltert
Sie deklarieren etwa einen Raum ihrer Praxis als “Praxisparalleles Institut” – ein eigenes Gewerbe, meist geführt auf den Namen des Ehepartners oder einer Arzthelferin. Hier können sie dann in einem Graubereich des Gesetzes Geschäfte machen. Besonders häufig werden Vitaminpräparate verkauft. Mittelchen also, deren Wirksamkeit nicht belegt ist, die durch die Empfehlung des Arztes aber gewissermaßen “veredelt” werden können.
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