Der „Skandalprozess“ gegen sieben Antifaschisten geht am Montag, 19. April 2010, um 8.30 Uhr vor dem Landgericht Stuttgart in die nächste Runde. Ihnen wird vorgeworfen, in Sindelfingen im Februar 2007 Nazis verprügelt zu haben. Dies soll im Anschluss an eine als „Faschingsveranstaltung“ getarnte Versammlung der NPD mit dem singenden Volksverhetzer Frank Rennicke geschehen sein.
Von Brigitte Renkl für den Kreisvorstand der VVN-BdA Böblingen-Sindelfingen-Leonberg
„Nazis verharmlosen und fördern – und gegen Links draufhauen“
Um den Prozess unter das Vorzeichen von „Bandenkriminalität“ zu stellen und damit den Angeklagten jeglichen politischen Anspruch und antifaschistische Motive abzusprechen, wurden nach unseren Informationen zwischenzeitlich Zwei der Angeklagten mit Migrationshintergrund in Stammheim festgesetzt (siehe dazu unten stehenden Bericht von einem Gefangenenbesuch). Damit soll dem frommen Bürger der Schrecken eingejagt werden, welche Großverbrecher hier nun ihrer Strafe zugeführt werden. Offensichtlich will die Justiz – vorneweg die durch die Verfolgung von zerschlagenen Hakenkreuzen bundesweit berüchtigte Stuttgarter Staatsanwaltschaft – ein Exempel statuieren. Die Justiz soll schließlich wieder einmal Beflissenheit zeigen und die Direktive des Innenministers Rech (CDU) umsetzen: Nazis verharmlosen und fördern – und gegen Links draufhauen! Insbesondere draufhauen, wenn Deutsche und Ausländer gemeinsam dem Faschismus entgegentreten.
Hier Einiges zur Vorgeschichte:
Sieben Angeklagte werden vom Amtsgericht Böblingen am 22. September 2008 der schweren Körperverletzung und des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte schuldig gesprochen. Drei Angeklagte werden zu Haftstrafen von einem Jahr und neun Monaten bis zu zwei Jahren und vier Monaten verurteilt. Vier Angeklagte erhalten Bewährungsstrafen von neun bis zehn Monaten.
Für die Angeklagten steht einiges auf dem Spiel. D. zum Beispiel hat bereits Vorstrafen und Bewährungsauflagen, die er sich ebenfalls als Antifaschist „eingefangen“ hat, unter anderem drei Verurteilungen (!) wegen des Tragens zerschlagener Hakenkreuze. Fünf der Angeklagten haben einen sogenannten Migrationshintergrund; einem von ihnen droht bei Rechtskraft des Urteils die Abschiebung. Auch sie haben als von den Nazis besonders beleidigte „Ausländer“ Vorstrafen wegen ihres antifaschistischen Widerstands „auf dem Kerbholz“. Vor Gericht standen hier also politisch engagierte Antifaschisten, aber Richter Kirbach wollte „die Politik aus dem Prozess heraus halten“. Der skandalöse Urteilsspruch löste tumultartige Szenen im Zuhörerraum aus und konnte nur unter Androhung von Geld- und/oder Haftstrafen, Saalverweisen und massiver Polizeipräsenz verlesen werden.
Und auch, wenn man es nicht fassen kann, das Folgende ist wortwörtlich:
„Auch, wenn es keine direkten Beweise gibt, ich bin überzeugt, dass alle Angeklagten an der Prügelei beteiligt waren, um den Rechten eine Lektion zu erteilen“. So begründete Richter Kirbach das Urteil – und entsprechend war auch der Verlauf der zwei Verhandlungstage. Sieben Angeklagte, sieben Rechtsanwälte, eine Fülle von Unklarheiten bei den Zeugenaussagen und Defiziten bei der Beweisführung, für den Richter kein Problem. Man fühlte sich erinnert an „Nathan der Weise“: „Der Jude wird verbrannt“! Er lehnte alle Anträge der Rechtsanwälte ab und zog den Prozess im „Schweinsgalopp“ durch, am zweiten Tag musste die Verurteilung stehen, komme was da wolle. Richter Kirbach folgte mit geringfügiger Abweichung bei den Bewährungsstrafen der Vorgabe der Staatsanwältin, die den Angeklagten vorwarf, die Tat „gemeinschaftlich geplant“ „bewaffnet“…, …“ hinterhältig und kriminell“ begangen zu haben.
Wegen Volksverhetzung vor Gericht
Ausgangslage für die Gerichtsverhandlung war die NPD-Veranstaltung im Februar 2007, bei der Rennicke, einer der aggressivsten Naziakteure in Sachen Ideologieeinpeitscher auftrat. Rennicke ist den Verantwortlichen im Landkreis Sindelfingen/Böblingen sehr wohl bekannt, hatte er doch – bevor er 2004 ins mittelfränkischen Altengreuth bei Schillingsfürst verzog – in Ehningen bei Böblingen seinen Wohnort. Er stand vor Gericht wegen Volksverhetzung unter anderem in Böblingen. Er gehörte der verbotenen Wiking-Jugend an und ist NPD-Mitglied.
Veranstaltung als Faschingsparty angemeldet
Trotz NPD-Ankündigung einer Veranstaltung mit dem selbsternannten „nationalen Barden“ behauptete die Stadt Sindelfingen als Verpächter der Stadion-Gaststätte, sie habe von nichts gewusst, außerdem sei die Veranstaltung als Faschingsparty angemeldet worden. Nicht erst im Gericht wurde deutlich, dass die Verantwortlichen sehr genau um die NPD-Zusammenrottung aus allen Landesteilen wussten, denn es kam heraus, dass nicht nur Polizeistreifen Wache fuhren, sondern auch direkt vor dem „Floschenstadion“ Polizei in Zivil postiert war. Trotzdem sprach der Richter des Öfteren von „Faschingsfeier“ und befragte die Nazizeugen nach ihrer Maskierung.
Nachfragen von Journalisten wurden zwei Tage lang abgewiesen
An jenem 16. Februar 2007 gab es keinen Zweifel, dass die Behörden bestens informiert waren. Statt das NPD-Treiben zu verbieten, erging an die Öffentlichkeit Nachrichtensperre. Nachfragen von Journalisten wurden zwei Tage lang abgewiesen. Die Polizei, angewiesen von der Stuttgarter Staatsanwaltschaft, vom Verfassungsschutz und den örtlichen Sindelfinger Behörden, verstärkt durch auswärtige Einsatzkräfte, sollten für einen ungestörten Verlauf des braunen „Faschingstreibens“ sorgen. An der S-Bahnhaltestelle Goldberg wurden die ankommenden Antifaschisten von einem massiven Polizeiaufgebot erwartet. Schnell wurde nun klar, dass die Nazis vor Ort sein mussten. Doch statt ihren Protest zum Ausdruck bringen zu können, wurden die Antifaschisten eingekesselt, zur S-Bahn und Rückfahrt durch Polizeieskorte gezwungen.
Unverhältnismäßigkeit der Mittel, die die Polizei anwandte
Jetzt vor Gericht werden diese Gewaltmaßnahmen, die mit Rechtstaatlichkeit und Verhältnismäßigkeit nichts mehr zu tun hatten, damit gerechtfertigt, dass es darum ginge, Links und Rechts auseinander zu halten. Die Festnahme der sieben Männer und ihre jetzige Verurteilung sollen davon ablenken, wie damals am 16. Februar 2007 die Verantwortlichen die Nazi-Veranstaltung beschirmten. Verdeckt werden soll auch die Unverhältnismäßigkeit der Mittel, die die Polizei anwandte, um die angeblichen Täter zu schnappen. Da gab es abenteuerliche Verfolgungsjagden, ohne erkennbar zu sein, dass die Verfolger Polizisten waren, erkennungsdienstliche Behandlung, erzwungene DNA-Proben, Führerscheinentzug und Beschlagnahme der Autos.
Aber es sollte ja „auf Teufel komm’“ raus verurteilt werden:
Unwichtig,
warum man sich in Sindelfingen aufhielt,
dass man von der Polizei gezwungen wurde mit der S-Bahn nach Stuttgart ohne das abgestellte Auto zu fahren,
dass keiner der Angeklagten von den Zeugen als Täter überführt wurde,
dass keiner auf den Polizeifotos, in derselben Nacht geschossen, schwarz, vermummt, mit Kapuzen bekleidet war,
dass keine der „Waffen“ mit Blut befleckt war und
keine „Waffe“ einem der Angeklagten zugeordnet werden konnte.
Unwichtig,
dass die Anzahl der „Täter“ laut Zeugenaussagen viel höher sein musste,
dass schließlich dunkle Nacht und schlechte Beleuchtung herrschte.
Verantwortungslose Unterstützung des Faschismus
Gerichte, Behörden und Staatsorgane rechtfertigen ihr Vorgehen damit, dass sie eine Eskalation zwischen Links und Rechts, wie damals in der Weimarer Republik, verhindern wollen. Bei diesem Geschichtsbild aus der untersten Schublade wird geflissentlich übersehen, dass damals bereits die so genannten „Eliten“ aus Wirtschaft, Staatsapparat und nicht zuletzt der Justiz ganz überwiegend rechts standen, die Nazis förderten und schließlich an die Macht brachten. Den Widerstand gegen diese verhängnisvolle Entwicklung zu verhindern – darin sahen diese Kräfte ihre vornehmste Pflicht. Die Gleichsetzung von Links und Rechts hat letztlich den „vornehmen“ Zweck, das Bürgertum für seine verantwortungslose Unterstützung des Faschismus bzw. seine Indifferenz gegen Rechts aus der Verantwortung zu nehmen.
Faschismus ist keine Meinungsäußerung, sondern ein Verbrechen
Und der damalige Richter muss sich die Frage gefallen lassen: „Wollten Sie wirklich mit Ihrem Urteil dazu beitragen, dass inzwischen der NPD-Anführer Nowak im Böblinger Kreistag sitzt? Haben Sie denn gar nichts gelernt? Wissen Sie noch immer nicht, dass Faschismus keine Meinungsäußerung ist, sondern ein Verbrechen?“ Links gegen rechts aufzuwiegen, würde eine Verharmlosung des Faschismus bedeuten und dem Staat und seiner Polizei noch mehr Befugnisse einräumen, um mit den ach so ungeliebten, weil unbequemen Nazigegnern kurzen Prozess zu machen. Junge Antifaschistinnen und Antifaschisten sind es heute, die unermüdlich und vorne dran den Faschisten, diesen Totengräbern der Demokratie und Feinden sozialen Fortschritts, die Stirn bieten. Die Solidarität mit den Angeklagten, die jetzt vor der nächsten Instanz stehen, wird Teil des Kampfs sein, an dem sich auch die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA) beteiligt:
Nazis keine Basis bieten
Gegen Rechts – für Links!
NPD-Verbot jetzt!
Vor Prozessbeginn am Montag, 19. April 2010 wird – wie bereits angekündigt – um 8.30 Uhr vor dem Landgericht Stuttgart, Urbanstr. 20, eine Kundgebung abgehalten, auf der unter anderen Jochen Dürr, Landessprecher der VVN-BdA, sprechen wird.
Ein Besuch in Stammheim
Seit Dezember 2009 bereits sitzt ein kurdischer Kollege, der im ersten Prozess in Böblingen einer der sieben Angeklagten war, in Stammheim ein.
Von Brigitte Renkl für den Kreisvorstand der VVN-BdA Böblingen-Sindelfingen-Leonberg
Juristische Argumente des Anwalts nicht erörtert
Ich frage mich, kann/darf man überhaupt so lange in Untersuchungshaft einsitzen? Aber gleich beruhige ich mich, denn ich denke, ach Untersuchungshaft, das ist doch nicht tragisch! Und es muss doch klar sein, dass der Kollege, weil er natürlich unschuldig ist und einen Rechtsanwalt hat, auch sehr bald frei kommen wird. Aber wieder täusche ich mich: Der folgende Haftprüfungstermin folgt und der Richter verfügt die Fortsetzung der Untersuchungshaft – ohne die juristischen Argumente des Anwalts zu erörtern, man hat ja schließlich die Macht dazu.
Für Besuch ist eine Sonderbesuchserlaubnis der Staatsanwaltschaft Stuttgart notwendig
Das macht mich nun doch ärgerlich! Gleich am nächsten Tag möchte ich den Kollegen besuchen. Aber weit gefehlt. Da kann man nicht einfach hin spazieren wie zu einem Krankenbesuch, da geht es auch nicht um die Einhaltung der Besuchszeiten, da geht es darum, von der Staatsanwaltschaft Stuttgart eine Sonderbesuchserlaubnis zu bekommen. Und dann auch gleich noch zu organisieren, dass ein Kriminalbeamter mitkommt, der den Besuch überwacht, sozusagen für das eigene Abgehörtwerden und das des Gefangenen zu sorgen. Während ich auf die schriftliche Bestätigung der Staatsanwaltschaft warte, dass ich den Untersuchungshäftling besuchen darf, wird der Zugang zum Internet von zu Hause aus zur reinsten Geduldsprobe…
Ist jeder Gefangenenbesucher per se ein potentieller Täter oder Komplize?
Wie wird das von anderen Betroffenen gehandhabt? Zumal, wenn man kein direkter Angehöriger ist. Wer leistet schon gerne dieser Überwachung Vorschub und meldet mit Adresse und allen Details einen Besuch in Stammheim an? Ist jeder Gefangenenbesucher per se ein potentieller Täter oder Komplize? Oder geht es darum, von vorneherein zu verhindern, dass Gefangene im Gefängnis Stammheim besucht werden? Dieser Eindruck wird durchaus bestätigt, wenn man die weiteren Maßnahmen kennt, die so ein Besuch mit sich bringt: Es sind 20 Euro vorbereitet mit zu bringen, um dem Gefangenen ein Mitbringsel zukommen lassen zu können. Das Mitbringsel besteht aus zehn Euro Wertgutschein, der an einem Automaten im Gebäude der Justizvollzugsanstalt (JVA) einzulösen ist. In diesem Automaten gibt es das Meiste in Form von Süßigkeiten, die man nicht mal in größter Not auf dem freien Markt kaufen würde, dazu Getränke, die einzig aus Zuckerwasser bestehen und dann noch Nüsse, die aber bis auf ein Paket ausverkauft waren. Die anderen zehn Euro gelten als Pfand für den Wertgutschein, der einem ja in den verwirrenden Gängen von Stammheim leicht abhanden kommen kann.
Leibesvisitation
Um bis ins Innerste des Gefängnisses zu gelangen, ist vorher noch eine ganze Latte an Prozeduren nötig, vom Kennenlernen des Polizeiüberwachers bis zur eingehenden Ausweiskontrolle, der Abgabe von Ohrringen, Uhr und sonstigem Schmuck bis zur Leibesvisitation und dem Schließfach mit besonderer Nummer, das alle nicht benötigten Gegenstände aufzunehmen hat. Den Raum zur Leibesvisitation betrete ich ohne lange zu überlegen, schließlich steht die Anzeige auf grün. Die Tür schließt sich und ich kann aus dem engen Raum nicht mehr heraus. Kein wirklich erfreuliches Gefühl. Die Wärterin kommt endlich herein und schnauzt mich an, wie ich ohne spezielle Aufforderung eintreten konnte.
Ist Stammheim für Monster gebaut?
Nach all den Prozeduren marschiere ich in Begleitung einen ewig langen Gang entlang, an der Seite eine Fensterfront mit Blick auf die Gefängnismauern, die Kameras, die zusätzlichen Stacheldrähte in verschiedenen Varianten und Abständen. Und die Schritte zweier Menschen brechen sich an diesen Betonwänden fünffach in unendlichem Hall. Ich versuche auf Zehenspitzen zu laufen. Für wen ist dieses Stammheim gebaut? Für Monster, für Außerirdische? Für Menschen jedenfalls nicht.
Einzelhaft und zehn Minuten Hofgang pro Tag
Endlich werde ich zu einem Raum geführt, in dem der Untersuchungshäftling mich erwartet. Wir begrüßen uns. Viel zu distanziert – bin ich schon „eingestimmt“? Wir sitzen uns gegenüber, an der Kopfseite des Tisches die Überwachung. Ich erfahre nun vom Untersuchungshäftling, dass nur zwei Besuche im Monat erlaubt sind, dass Bücher und dergleichen nur über anerkannte Vertriebsfirmen bestellt werden können, darunter Amazon, das noch immer Naziwerbeseiten im Angebot hat. Ich erfahre, dass er lieber nicht viel Sport treibt, weil nur zwei Mal die Woche geduscht werden kann. Ich erfahre, dass Besuch mit/bei anderen Häftlingen nicht möglich ist, weil ein Mitangeklagter im gleichen Gefängnis einsitzt. Also Einzelhaft und zehn Minuten Hofgang pro Tag.
Mir verschlägt es den Atem: es soll um organisierte Kriminalität gehen
Ich erfahre, was dem Untersuchungshäftling vorgeworfen wird und mir verschlägt es den Atem: es soll um organisierte Kriminalität gehen. So ähnlich, fällt mir ein, wurde die Handhabe konstruiert, um den politischen Kampf der Kurden mundtot zu machen, um die PKK zu verbieten, dem türkischen Staat bei seiner Kurdenverfolgung zur Seite zu springen. Vor mir sitzt ein Antifaschist, mit kurdischen Eltern, ich kenne ihn von vielen Aktionen gegen die Faschisten. Ihn hat immer ausgezeichnet, dass er sich nicht hat unterkriegen lassen, dass er sich gegen Menschenschinder wie die Faschisten gestellt hat…. Eigentlich wollte ich helfen, ihn aufzumuntern. Es ist mir nicht besonders gut gelungen, glaube ich. Stattdessen: Er hat mir und uns allen Mut gemacht! Das gibt es auch.
Was soll denn dieser Hetzartikel. Auch für „sich selbst so bezeichnende Antifaschisten“ gelten die Strafgesetze. Was hier gefordert wird, ist eine Gesinnungsjustiz wie im „Dritten Reich“. Schämt Euch.
Staatsterrorprozess in Stuttgart
Aktuell steht im September 2011 gegen einen Journalisten in Stuttgart eine Strafverhandlung wegen angeblicher „Beleidigung, Verleumdung und übler Nachrede“ von Stuttgarter Amtspersonen an.
Und eben diese Amtspersonen haben größtes Interesse daran, ihre Straftaten gegen Kinder zu vertuschen, mit dem Ziel, den Journalisten nach „Aburteilung“ (O-Ton Staatsanwalt) möglichst lange wegzusperren. Man hat bereits „Minimum 2 Jahre ohne Bewährung“ angekündigt – der Staatsanwalt gehört mit zum Täterkreis.
Um „aburteilen“ zu können, wurde bis hin zum Stuttgarter Oberbürgermeister Dr. Wolfgang Schuster, Ex-Polizeipräsidenten Siegfried Stumpf (bekannt durch Stuttgart21-Terror) und Jugendamtsleiter Bruno Pfeifle alles aufgefahren.
Vorher wurden von der Polizei die erforderlichen Strafanträge regelrecht erbettelt, damit der Schauprozess eröffnet werden kann. Man fühlt sich in offiziell längst vergangene Zeiten zurückversetzt.
Vielleicht möchten Sie diesen Skandalprozess begleiten.
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