In der Auseinandersetzung um die Anwendung des Firmentarifvertrages von Terex-Fuchs beim Geschäftsbereich ETS in Rothenburg hat die IG Metall vor kurzem vor dem Landesarbeitsgericht in Nürnberg gewonnen.
Pressemitteilung der IG Metall Schwäbisch Hall
Firmentarif von Terex-Fuchs gilt auch für ETS Rothenburg
Damit folgte das Gericht den klagenden Kolleginnen und Kollegen von ETS. Das Landesarbeitsgericht hat in zweiter Instanz die Berufung der Arbeitgeberseite abgewiesen und stellt fest, dass der Firmentarifvertrag des Geschäftsbereichs Terex-Fuchs auch im Geschäftsbereich ETS Rothenburg Anwendung findet. Ab jetzt (14. April 2010) geht es für die IG Metall, den Betriebsrat und die gesamte Belegschaft um die Umsetzung des Tarifvertrages im Betrieb.