Versicherungsvertreter preisen die Rürup-Rente als pfändungsgeschützte Altersvorsorge. Bei genauerem Hinsehen entpuppt sich die Behauptung jedoch als Marketing-Trick.
Gefunden von Axel Wiczorke, Hohenlohe-ungefiltert
Klarer können sich Behörden nicht ausdrücken. In einem aktuellen Schreiben des Bundesfinanzministers (Az. IV C 3 – S 2222/09/10041) wird unmissverständlich klargestellt: Rürup-Kapital ist fast vollständig pfändbar. Für viele Kunden ein Schock – verheißen doch die Werbebroschüren, mit denen Versicherungen und Vertriebler ihren Kunden diese Produkte schmackhaft machen wollen, etwas völlig anderes.