Standorte von Getrag in Neuenstein und Ludwigsburg gesichert – Keine betriebsbedingten Kündigungen

Die Gespräche über eine Restrukturierung des Getriebeherstellers Getrag mit Standorten unter anderem in Neuenstein (Hohenlohe) und Ludwigsburg, sind abgeschlossen. Es wurde ein Interessenausgleich und Sozialplan vereinbart. Betriebsbedingte Kündigungen sind dabei ausgeschlossen. Die Verhandlungen zwischen IG Metall und der Geschäftsleitung von Getrag dauerten rund sechs Wochen. Es gibt keine betriebsbedingten Kündigungen. Stattdessen wird mit dem Instrument der Kurzarbeit das qualifizierte Personal an Bord gehalten. Die Reduzierung der Arbeitszeit über Kurzarbeit sichert Beschäftigung. Auch junge Menschen haben zukünftig noch eine Chance bei Getrag einen guten Ausbildungsplatz zu erhalten.


Text von der IG-Metall Schwäbisch Hall


Tarifliche Regelungen unter Vorbehalt

Der bisher gültige Standort- und Beschäftigungssicherungstarifvertrag wird fortgeführt. Auch der neue Standort Ludwigsburg ist mit mindestens 111 Beschäftigten bis 31. Dezember 2012 gesichert. Getrag verpflichtet sich auch zukünftig 141 junge Menschen an den 4 Standorten auszubilden und entsprechend dem gültigen Tarifvertrag zu übernehmen. Die Begrenzung der Anrechnung auf 6 Prozent bei ERA-Einführung bei Überschreitern wird aufgehoben. Ab der nächsten Tariferhöhung im Mai 2009 können die restlichen 4 Prozent gemäß Tarifvertrag angerechnet werden. Die Tarifregelung steht unter dem Vorbehalt, dass die Banken das vorgelegte Restrukturierungskonzept finanzieren, ein Gebäude ein Ludwigsburg gefunden wird und die gesetzlichen Voraussetzungen für die Gewährung von Kurzarbeitergeld bestehen.


Das regelt der Interessenausgleich

Betriebsbedingte Kündigungen sind grundsätzlich ausgeschlossen. Der Standort Ludwigsburg wird als sogenanntes Center of Excellence für Steuerzahnräder und Zahnkränze an einem neuen Standort in Ludwigsburg mit 111 Beschäftigten fortgeführt. Beschäftigte, die ihre Erstausbildung in Ludwigsburg machen, können ihre Ausbildung bei Getrag bis zur Abschlussprüfung weiterführen. Alle gewerblichen Beschäftigten im direkten Bereich in Ludwigsburg erhalten ein Arbeitsplatzangebot an einem anderen Standort in Baden-Württemberg.

Die vereinbarte Personalanpassung erfolgt über:

– Reduzierung von externen Dienstleistungen

Reduzierung von Ergänzungszulagen und damit von Arbeitszeit

– Auslauf befristeter Arbeitsverhältnisse

– Nutzung von natürlicher Fluktuation z.B. durch Renteneintritt oder freiwilligem Ausscheiden

Nutzung von Altersteilzeit, allerdings nur in einem eng definierten Rahmen

Konjunkturelle Kurzarbeit bis zu Kurzarbeit „Null“.

– Außerdem erhalten Angestellte die übertariflich bezahlt werden, 2009 keine Entgeltanpassung.


Was regelt der Sozialplan?

Für alle Beschäftigten, die von den Betriebsänderungen betroffen sind, gilt: Wer freiwillig aus dem Unternehmen ausscheidet, hat Anspruch auf eine Abfindung. Info zur Höhe gibt es bei den Betriebsräten. Ein Aufhebungsvertrag macht allerdings nur dann Sinn, wenn bereits ein neuer Arbeitsplatz vorhanden ist, wenn jemand eine Weiterbildung geplant hat oder weiter zur Schule gehen bzw. studieren will. Aber Achtung: Wer freiwillig mit einem Aufhebungsvertrag ausscheidet und sich danach arbeitslos meldet, läuft Gefahr eine Sperrfrist beim Bezug von Arbeitslosengeld zu bekommen. Sollten in Ludwigsburg neue, zusätzliche Arbeitsplätze entstehen, werden diese bevorzugt mit Beschäftigten die in Kurzarbeit „Null“ sind, besetzt. Sollte das nicht ausreichen, kommen zunächst die Beschäftigten zum Zug, die nach Rosenberg oder Neuenstein versetzt wurden. Für die Beschäftigten die von Ludwigsburg oder Neuenstein versetzt werden, gelten einige zusätzliche Leistungen, wie z.B. kostenfreier Busverkehr, Erstattung von Umzugskosten bei Wohnortwechsel und eine pauschale Einrichtungshilfe.


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