Pressemitteilung des Europabüros von Evelyne Gebhardt, MdEP
„Terrorismusbekämpfung darf nicht zum Vorwand für mangelhaften Datenschutz werden“, erklärte die SPD-Europaabgeordnete Evelyne Gebhardt aus Mulfingen (Hohenlohekreis) nach der Abstimmung über das so genannte SWIFT-Abkommen im Europäischen Parlament. Sie hatte gegen das jetzt gebilligte Abkommen zur Weitergabe von Bankdaten an die USA gestimmt.
„Die in der europäischen Grundrechtecharta zugesicherten fundamentalen Rechte der Bürgerinnen und Bürger dürfen nicht ausgehöhlt werden. Dazu gehört in unserer Zeit insbesondere auch der Datenschutz“, erklärte die Abgeordnete.
Evelyne Gebhardt machte eine Mängelliste des SWIFT-Abkommens auf. Dazu gehören zum Beispiel die Kontrolle von Bankdaten ohne richterliche Zustimmung, die mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Vorratsdatenspeicherung unvereinbar lange Speicherdauer von fünf Jahren sowie der Mangel, sich vor Gericht gegen eine unberechtigte Verwendung persönlicher Daten zur Wehr setzen zu können.
Die Abgeordnete schloss ihre Stimmerklärung mit den Worten: „Die Europäische Union hat nicht die Erlaubnis, vorhandene Grundrechte einzuschränken. Deshalb lehne ich das vorliegende SWIFT-Abkommen weiterhin ab“.
Das Europäische Parlament hatte im Februar ein ursprüngliches SWIFT-Abkommen zur Weitergabe von Bankdaten an die USA mit großer Mehrheit abgelehnt. Nach Evelyne Gebhardts Auffassung, die sich auf Juristen stützt, enthält der jetzt gebilligte Entwurf keine entscheidenden Verbesserungen.